Gehalt Erzieherin

Hallo,

kann mir jemand sagen, was eine staatlich anerkannte Erzieherin nach der Ausbildung in einem Kindergarten oder einer Kindertagesstätte monatlich ungefähr verdient?

Lg Janine

Hallo,

kann mir jemand sagen, was eine staatlich anerkannte
Erzieherin nach der Ausbildung in einem Kindergarten oder
einer Kindertagesstätte monatlich ungefähr verdient?

solang Du nicht den Ort oder wenigstens das Bundeland angibst: Nein.
Du kannst aber selbst mal ein wenig Googlen, da findet sich genug.

.m

Hallo,

solang Du nicht den Ort oder wenigstens das Bundeland angibst:
Nein.
Du kannst aber selbst mal ein wenig Googlen, da findet sich
genug.

.m

Hallo,

wusste nicht, dass das so unterschiedlich ist von Bundesland zu Bundesland. Ich möchte wissen, was man in Baden Württemberg als Erzieherin verdient oder zumindest eine Seite finden, auf dieser dies aufgelistet ist.

Lg Janine

Hallo,

solang Du nicht den Ort oder wenigstens das Bundeland angibst:
Nein.
Du kannst aber selbst mal ein wenig Googlen, da findet sich
genug.

wusste nicht, dass das so unterschiedlich ist von Bundesland
zu Bundesland. Ich möchte wissen, was man in Baden Württemberg
als Erzieherin verdient oder zumindest eine Seite finden, auf
dieser dies aufgelistet ist.

es ist zumindest sehr unterschiedlich nach Ost/West. Ich bin da nicht arg im Thema drin, aber soweit ich weiß, werden Erzieher als Berufsanfänger in die Entgeltgruppe 6 des TVÖD (Tarifvertrag Öffentlicher Dienst) eingestuft, was dann zunächst ein Grundgehalt von 1960 EUR brutto (Stufe 2 durch das Anerkennungsjahr) bedeuten würde. Das steigert sich mit der Berufserfahrung auf 2285 EUR brutto.

Dazu kommen dann noch ein „Weihnachtsgeld“ (aka Jahressonderzahlung), welches 90% des durchschnittlichen Monatsgehaltes beträgt, eine Leistungsbezahlung für besondere Leistungen (wird vom Arbeitgeber verteilt, Höhe unterschiedlich), evtl. Zeit- und Schichtzulagen.

Wenn man besondere Funktionen übernimmt (Gruppenleitung, Einrichtungsleitung) wird man in andere Entgeltgruppen eingestuft und verdient dann auch entsprechend mehr. Das Maximum wäre dann als Leiter einer Einrichtung mit >= acht Gruppen und 15 Jahren Berufserfahrung ein Bruttogehalt von 3835 EUR zzgl. Zuschläge (Entgeltgruppe 11 Stufe 6).

Diese Informationen hättest Du übrigens auch alle selbst herausfinden können, auf den Seiten der GEW (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft) gibt’s diese Infos, zwar nicht besonders gut aufbereitet, aber sie sind da.

Achja: Ich bin da kein Experte, deshalb alle Angaben ohne Gewähr. Außerdem sind das nur die Zahlen aus dem Tarifvertrag Öffentlicher Dienst für Angestellte bei den Kommunen in den westlichen Bundesländern. Es gibt natürlich noch genügend andere Träger von Kindergärten, die an dieses Tarifvertrag nicht gebunden sind und dementsprechend auch anders zahlen. Ebenso gelten für besondere Einrichtungen (speziell für schwer erziehbare u.ä.) auch wieder evtl. andere Eingruppierungen.

Insgesamt ist die Bezahlung nach TVÖD also erträglich, eine nennenswerte Steigerung aber nur für Funktionsträger drin. Man muss bedenken, dass zu der Bezahlung dann auch noch Ausgleich von Überstunden, je nach Alter 26-30 Urlaubstage (plus Heiligabend plus Silvester) und ggf. Zusatzurlaub hinzukommen - alles Merkmale, die ein Angestellter in der freien Wirtschaft so nicht unbedingt genießt.

Gruß,

Malte

Hallo Malte,

danke für deine Informationen, deine Mühen und dein Hilfe. Du hast mir sehr weiter geholfen!!! Vielen Dank!

Lg Janine

Hallo,

Du hast mir sehr weiter geholfen!

Ist die angestrebte Stelle denn im Bereich öffentlicher Dienst? (bei kirchlichen und privaten Trägern siehts nämlich wieder ganz anders aus)

MfG

Hallo,

sag bloß, da gibt es wieder einen Unterschied?!? Oh man… Dann mal so gefragt: wo verdient man denn mehr? Beim kirchlichen Träger oder bei den privaten Trägern? Und wo gehören dann die Städtischen dazu? Bin schon ganz verwirrt…
Hoffe du kannst mir helfen.

Lg Janine

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Hallo,

Ist die angestrebte Stelle denn im Bereich öffentlicher
Dienst? (bei kirchlichen und privaten Trägern siehts nämlich
wieder ganz anders aus)

sag bloß, da gibt es wieder einen Unterschied?!? Oh man…
Dann mal so gefragt: wo verdient man denn mehr? Beim
kirchlichen Träger oder bei den privaten Trägern? Und wo
gehören dann die Städtischen dazu? Bin schon ganz verwirrt…
Hoffe du kannst mir helfen.

sag mal, hast Du meinen Artikel überhaupt gelesen und verstanden? Ich schrieb:

Es gibt natürlich noch genügend andere Träger von Kindergärten, die an diesen Tarifvertrag nicht gebunden sind und dementsprechend auch anders zahlen

Deshalb: Selbstverständlich gibt es da einen Unterschied. Jede Firma macht ihre Gehälter selbst, ist Dir das neu? Zu dem Verdienst bei privaten Trägern lässt sich daher nichts sagen. Da muss jeder selbst verhandeln, wie fast überall im Arbeitsleben.

Der zitierte Tarifvertrag bezieht sich übrigens - auch das erwähnte ich - auf Angestellte bei den Kommunen in den westlichen Bundesländern, und jetzt verrate ich Dir ein großes Geheimnis: Die städtischen Kindergärten haben als Träger die Stadt und die nennt man auch *trommelwirbel Kommune!

Ansonsten solltest Du - auch das ist eigentlich selbstverständlich - Deine Bewerbungsstrategie nicht danach ausrichten, wo Du vermeintlich am meisten Kohle bekommst. Ich denke nicht, dass der Arbeitsmarkt das hergibt, und wenn Du nicht gerade hervorragende Zeugnisse hast (die aber auch kein Garant für irgendwas sind), dann sowieso nicht.

Bewirb Dich überall, schau, wo Deine Bewerbung nicht sofort im Müll landet und wenn dann am Ende noch mehrere Optionen offen sind, kannst Du wählen, dann kennst Du aber auch die fraglichen Gehälter.

Achja, noch ein Wort zu den kirchlichen Trägern: Bei den Katholen brauchst Du Dich gar nicht bewerben, wenn Du nicht katholisch bist, und bei den Evangelen nicht, falls Du keiner christlichen Religionsgemeinschaft angehörst. Eine Scheidung, gemeinsame Wohnung mit dem Partner obwohl unverheiratet und sowas können auch Hemmnisse sein. Die Bezahlung richtet sich nach der Kirchliche Arbeitsvertragsordnung, die Du Dir bitte selbst suchst. Liest sich ähnlich wie der TVÖD, die Zahlen sehen auch ähnlich aus.

.m

Hallo,

Die Bezahlung richtet sich
nach der Kirchliche Arbeitsvertragsordnung, die Du Dir bitte
selbst suchst.

Ääähm … nein, Die „Arbeitsvertrags richtlinien“ = AVR (z.B. der Caritas) sind nur eines von vielen verschiedenen Werken im kirchlichen Bereich. Da gibts noch ne Menge mehr. In der Stellenanzeige steht dann sowas wie „BAT-KF“ oder „KAT“ oder oder oder … siehe dazu ->

… um nur mal 2 Beispiele zu nennen.

MfG

Hallo,

Die Bezahlung richtet sich
nach der Kirchliche Arbeitsvertragsordnung, die Du Dir bitte
selbst suchst.

Ääähm … nein, Die „Arbeitsvertrags richtlinien“ = AVR
(z.B. der Caritas) sind nur eines von vielen verschiedenen
Werken im kirchlichen Bereich. Da gibts noch ne Menge mehr.

ich meinte eigentlich die KAVO: http://www.kirche-mv.de/KAVO.11533.0.html

Gruß,

Malte