Gehalt für Geschäftsführer

Hallo,
wie setzt sich das Gehalt von Geschäftsführern zusammen. Bsp:
4 Personen gründen eine GmbH mit 150.000.- Stammkapital. Person A ist Dipl.-Ing. und hat eine Einlage von 50.000.- eingebracht.
Person B ist ebenf. Dipl.-Ing. und hat ebenfalls eine Einlage von 50.000.- eingebracht. Person C ist Betriebswirt VWA und hat 35.000.- eingebracht und Person D ist Industriekaufmann und hat 15.000.- eingebracht. Setzen sich die Gehälter nach Bildungsstand zusammen oder beziehen sich die Gehälter auf die entsprechende Einlage?? Hat jeder der Geschäftsführer das gleiche Stimmrecht?? Falls Die GF umsatzbeteiligt sind, sielen hier die verschiedenen Einlagen eine Rolle bei der Abrechnung??
Für Eure Atworten recht vielen Dank.
Gruß an Alle
Moe

Hallo Moe,

ich glaube, du bringst hier die verschiedensten Sachen zusammen und tw. durcheinander!

1.) Das Gehalt eines Geschäftsführers ist selbstverständlich nicht an den Bildungsstand bzw. letzten Abschluß gekoppelt!
2.) Das Gehalt eines Geschäftsführers ist (in Grenzen) frei verhandelbar (Grenze: es muß „branchenüblich“ sein, sonst vermutet das Finanzamt vielleicht eine verdeckte Gewinnausschüttung)! Es wird normalerweise durch freie Verhandlungen mit den Gesellschaftern ausgehandelt.
3.) In der von dir beschriebenen Konstellation sind die Geschäftsführer gleichzeitig Gesellschafter! Die Höhe der Einlage wirkt sich dann lediglich auf das Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung aus! Die Kompetenzen der Geschäftsführung (respekt. der einzelnen Geschäftsführer) können jedoch davon abweichend im Gesellschaftsvertrag geregelt werden.
4.) Gleiches gilt für die Umsatz-Prämien! Diese sind unabhängig von den beiden o.g. Sachverhalten!

Ich hoffe, dir damit (ein wenig) geholfen zu haben

Hi Dirk,

kurze Anmerkung zu:

Die Kompetenzen der
Geschäftsführung (respekt. der einzelnen Geschäftsführer)
können jedoch davon abweichend im Gesellschaftsvertrag
geregelt werden.

Ist zwar richtig, gilt aber nur im Innenverhältnis. Im Außenverhältnis hat eine Beschränkung der Kompetenzen der Geschäftsführer keinerlei Wirkung.

Viele Grüße

Tessa

Hallo Moe,

  1. mit dem Bildungsstand hat das gar nichts zu tun !!!
  2. man muß unterscheiden, ob die Gesellschafter nur an der GmbH beteiligt sind oder auch für die GmbH tätig sind.
  3. bevor die anderen Gesellschafter etwas bekommen, wird erstmal die Arbeitsleistung des Geschäftsführers und der für’s Unternehmen tätigen Gesellschafter mit einem „Basisgehalt“ abgegolten.
    4.Der verbleibende Gewinn wird anteilig zur Einlage verteilt.

Sollte ich hier Quatsch erzählt haben, bitte korrigiert mich

Grüsse

Sven