sngenommen AN verdient 1600 € + 300 Prämie brutto monatlich.
Arbeitsvertrag beginnt am 04.01.2010 (nicht zum 01.01.).
Darf der Arbeitgeber dann das im Arbeitsvertrag ausgemachte Gehalt kürzen, da das Jahr „erst später“ angefangen hat? Also der 1. Arbeitstag nicht der 01.01. war, sondern der 04.01.?
Außerdem ist AN in den ersten 28 Tagen krank geworden und bekommt daher auch noch Geld von der Prämie abgezogen, da die KK die Krankentage bezahlt (auch nur einen statt 2)?
Ist das alles rechtens? Somit würde AN statt 1900 brutto nur 1578 bekommen.
sngenommen AN verdient 1600 € + 300 Prämie brutto monatlich.
Arbeitsvertrag beginnt am 04.01.2010 (nicht zum 01.01.).
Darf der Arbeitgeber dann das im Arbeitsvertrag ausgemachte
Gehalt kürzen, da das Jahr „erst später“ angefangen hat? Also
der 1. Arbeitstag nicht der 01.01. war, sondern der 04.01.?
wenn der Arbeitsvertrag erst am 04.01 beginnt, gibt es logischerweise auch erst dann Gehalt. Entsprechend wird das Monatsgehalt anteilig gekürzt.
Außerdem ist AN in den ersten 28 Tagen krank geworden und
bekommt daher auch noch Geld von der Prämie abgezogen, da die
KK die Krankentage bezahlt (auch nur einen statt 2)?
Kommt darauf an, was dazu arbeitsvertraglich vereinbart wurde.
Ist das alles rechtens? Somit würde AN statt 1900 brutto nur
1578 bekommen.
Kann man, ohne den Inhalt des Arbeitsvertrages zu kennen, nicht beantworten. Fakt ist auf jeden Fall, dass man für die Zeit, die vor dem Beginn des Arbeitsverhältnisses liegt, kein Gehalt bekommt.