Gehalt Geschäftsführer

Hallo liebe Experten!

Die Meinung zu folgendem Fall würde mich mal interessieren:

Eine Kapitalgesellschaft wird überraschend vom Insolvenzverfahren eines hinsichtlich des Umsatzvolumens guten Kunden getroffen. Der Ausfall der Forderungen würde für das Wirtschaftsjahr einen steuerlichen Verlust der KapGes bewirken.

Der Geschäftsführer dieser KapGes erhält sowohl ein Festgehalt als auch variable Zusatz-Bezüge, z. B. lohnsteuerfreien Zuschuß für Kinderbetreuung.
Er überlegt sich zur Sanierung der Firma, vor allem hinsichtlich der Liquidität, sofortige Änderungen an seinen Bezügen vorzunehmen.

Folgende zwei Möglichkeiten sieht er bis zur Besserung der Einnahmesituation der Kapitalgesellschaft als richtig und möglich an:

  1. Reduzierung des Geschäftsführer-Festgehaltes unter Beibehaltung der weiteren Bezüge in Art und Höhe

  2. Beibehaltung des Geschäftsführer-Festgehaltes und aller weiteren Bezüge in bisheriger Höhe, aber den Betrag der Reduzierung aus 1. durch die KapGes einbehalten lassen und der KapGes als Darlehen zur Verfügung stellen.

Welche Variante würde die bessere sein? Steuerrechtlich zulässig dürften beide sein.

Besten Dank im voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Hallo!

Um zu sagen was hier besser ist, ist das „drumrum“ maßgebend. Liquiditätssituation des Gf und der GmbH, wie siehts aus mit einer evtl. insolvenzantragspflicht wegen des Forderungsausfalls, etc etc

Also kurzum, die Daten um zu sagen was besser ist wurden hier nicht geliefert. Zulässig ist beides.

Gruß

derschwede77

Ich vermute es geht in erster Linie darum, dem Unternehmen nicht noch mehr Liquidität zu entziehen. Deshalb sind grundsätzlich beide Möglichkeiten denkbar, da im Endefekkt das Geld im Unternehmen bleibt.

Die Frage die man sich nun in erster Linie stellen müsste wäre, ob der GF später das Geld auf das er verzichtet wieder haben möchte. Sollte das der Fall sein, wäre die zweite Variante mit dem Darlehen zu favorisieren. Soll das Geld dauerhaft im Unternehmen bleiben wäre die erste Variante wohl etwas einfacher. Hier entfällt es dann Zinsen zu berechnen und Darlehenskonten zu führen. :smile:

In wie Weit man dann auf verdeckte Einlagen aufpassen müsste, sollte man sich evtl. noch genauer anschauen und bei der Ausgestalltung berücksichtigen.