Folgende Sachlage,
meine zukünftige Geschäftspartnerin und ich (weder verwandt noch verpartnert) planen, in naher Zukunft eine UG zu gründen und in dieser als völlig gleichberechtigte Gesellschafter / Geschäftsführer tätig ohne weiter Angestellte tätig zu sein.
Da es laut unserer Kenntnis nicht möglich ist, unsere Gehälter als Privatentnahmen zu beziehen, sondern wir verpflichtet sind, uns ein ordentliches Gehalt auszubezahlen, stehen wir vor der Frage, wie wir die Lohnkosten möglichst gering halten können.
Gilt hier grundsätzlich dieselbe Faustregen wie bei „normalen“ Angestellten, sprich Bruttolohn x 2 = gesamte Lohnkosten? Das würde unsere finanzielle Bewegungsfreiheit gleich zu Beginn natürlich entsprechend einschränken. Oder gibt es hier flexiblere Möglichkeiten bzw. setzen sich die zusätzlichen Abgaben anders zusammen?
Mit einer Antwort würden Sie uns wirklich sehr helfen!
Vielen Dank und liebe Grüße