Gehalt Gesellschafter / Geschäftsführer UG

Folgende Sachlage,

meine zukünftige Geschäftspartnerin und ich (weder verwandt noch verpartnert) planen, in naher Zukunft eine UG zu gründen und in dieser als völlig gleichberechtigte Gesellschafter / Geschäftsführer tätig ohne weiter Angestellte tätig zu sein.

Da es laut unserer Kenntnis nicht möglich ist, unsere Gehälter als Privatentnahmen zu beziehen, sondern wir verpflichtet sind, uns ein ordentliches Gehalt auszubezahlen, stehen wir vor der Frage, wie wir die Lohnkosten möglichst gering halten können.

Gilt hier grundsätzlich dieselbe Faustregen wie bei „normalen“ Angestellten, sprich Bruttolohn x 2 = gesamte Lohnkosten? Das würde unsere finanzielle Bewegungsfreiheit gleich zu Beginn natürlich entsprechend einschränken. Oder gibt es hier flexiblere Möglichkeiten bzw. setzen sich die zusätzlichen Abgaben anders zusammen?

Mit einer Antwort würden Sie uns wirklich sehr helfen!

Vielen Dank und liebe Grüße

Hallo,

Sie wollen also eine GmbH gründen. Dann ist es korrekt, dass die Geschäftsführer, die im übrigen nicht unbedingt auch Gesellschafter sein müssen, ein Gehalt monatlich bekommen. Hier gilt das selbe wie in jedem anderen Angestelltenverhältnis. Nur bei einer Personengesellschaft, GbR z.B. können sich sich das „Gehalt“ als Privatentnahmen wegnehmen und sind somit individueller. Jedoch hat das nichts mit der Einkommenssteuer zu tun, denn diese richtet sich nicht nach ihren Privatentnahmen sondern nach Ihrem Gewinn am Jahresende. Wenn Sie also über nicht soviel Kapital im Moment verfügen, empfehle ich Ihnen nicht zur Gründung einer Kapitalgesellschaft, denn bei dieser Rechtsform laufen viel mehr Kosten auf als bei einem Personenunternehmen. Ich empfehle Ihnen, sich vor Gründung genauer zu informieren. LG Bea

Hallo Hartibua,

es gibt verschiedene Möglichkeiten.

Meine erste Frage dazu lautet aber, wenn Ihr Euch selbständig machen wollt, solltet Ihr doch einen Steuerberater haben. Er kann eigentlich am besten wissen welches für Euch das beste ist.

Einfach so kann man diese Frage nicht beantworten. Habt Ihr noch einen anderen Job mit Lohnzahlungen, dann kann man eine Geschäftsführung ohne Gehaltsauszahlungen regeln. Wenn Ihr von diesem Job leben müßt, liegt es auch an den voraussichtlichen Einnahmen.

Wie gesagt, so pauschal kann man diese Frage nicht beantworten.
HG Circan