Ich bin für 3 Monate in Südafrika als forschender Student und bekomme überraschenderweise ca. 1300€ Gehalt pro Monat auf mein Konto bei einer südafrikanischen Bank. Nach Ende meines Aufenthaltes will ich das restliche Geld auf mein deutsches Konto überweisen. Wie und wo wird das versteuert? Außerdem bekomme ich noch deutsches Bafög, kann ich da Ärger bekommen? Die Bafög Interetseite ist leider nicht sehr hilfreich.
Hoffe jemand kann mir helfen. Vielen Dank!
Ich bin für 3 Monate in Südafrika als forschender
Student und
bekomme überraschenderweise ca. 1300€ Gehalt pro Monat
auf
mein Konto bei einer südafrikanischen Bank. Nach Ende
meines
Aufenthaltes will ich das restliche Geld auf mein
deutsches
Konto überweisen. Wie und wo wird das versteuert?
Außerdem
bekomme ich noch deutsches Bafög, kann ich da Ärger
bekommen?
Die Bafög Interetseite ist leider nicht sehr
hilfreich.
Hoffe jemand kann mir helfen. Vielen Dank!
Normalerweise müßtest du in Deutschland versteuern.
Doppelbesteuerungsabkommen gibt es nur für Mexico,
Norwegen und Liberia und ab 183Tagen.
Du bist aber Student und damit ist das eigentlich
steuerfrei.
Mit Bafög weiß ich nicht.
Hallo seebaer1970,
vielen Dank für schnelle Antwort, das mit der Steuerfreiheit habe ich mir schon gedacht, wollte mir das nur nochmal bestätigen lassen. Jetzt bleibt nur noch die Fragen mit dem Bafög!
Da kann ich leider nicht weiterhelfen, sorry !!!
Auch für berufliche Tätigkeit in Südafrika gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Republik Südafrika ([http://www.pretoria.diplo.de/Vertretung/pretoria/de/…](http://www.pretoria.diplo.de/Vertretung/pretoria/de/05/DDatei Abk DtZAF__Dplbesteuerung,property=Daten.pdf))
Das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung gilt für Auslandseinsätze von über 183 Tagen im Jahr, trifft also für Deinen 3-monatigen Aufenthalt nicht zu. Solltest Du später einmal für ein deutsches Unternehmen, für eine Uni oder sonstwie als „Expatriate“ für über 6 Monate im Jahr ins Ausland entsandt werden, ist das „DBA“ sehr wichtig und nützlich, denn dann bleibt Dein Einkommen im Ausland in Deutschland unversteuert. Ganz so stimmt es auch nicht, denn theoretisch musst Du als Expatriate dann Deine Einkünfte im Gastland versteuern. Meistens ist dort der Steuersatz aber ziemlich niedrig und somit günstiger als in Deutschland.
Als Deutscher musst Du immer Dein weltweit erzieltes Einkommen in Deutschland versteuern, es sei denn, Du lässt Dir vor der Ausreise vom Finanzamt bestätigen, dass ein DBA für Deinen Einsatz gilt.
Selbst wenn die 3.900 EURO in Deutschland zu versteuern wären, würde nach dem deutschen Steuergesetz für den Gesamtbetrag der Einkünfte aber keine Einkommensteuer anfallen, weil es auf das gesamte Jahr umgerechnet würde.
Auch wenn Du also im Ergebnis nicht zur Einkommensteuer herangezogen werden würdest, bibt es ein anderes Problem:
Die Bedingungen für den Bezug von Bafög kannst Du beim Studentenwerk nachfragen. Nach meiner Einschätzung wird man das Einkommen auf das Bafög anrechnen, was dazu führen könnte, dass Du für die besagten 3 Monate kein Bafög erhalten wirst.
Ich möchte Dich keinesfalls zur Steuerhinterziehung anstiften, möchte aber die Möglichkeit andeuten, dass man zunächst abwartet und das Restgeld in Südafrika vom Konto abhebt. Eine Überweisung nach Deutschland auf das eigene Konto würde ich nicht empfehlen.
Du weißt, eine Rechtsberatung ist hier nicht zulässig. Daher musst Du ggf. eine günstige Anfrage bei einem Steuerberater starten.
Bitte lasse unbedingt überprüfen, ob das Einkommen als studentische Nebentätigkeit als „Jahreseinkommen“ auf das gesamte Kalenderjahr verteilt werden können. Dann könnte es evtl. klappen und das Geld bleibt vom Bafög-Amt unangetatstet.
Falls Du verlässliche Infos erhalten kannst, sei so nett und teile mir das Ergebnis mit.
Viel Glück und Erfolg in Südafrika, ich habe auch einige Zeit dort gelebt.
Hallo seebaer1970,
vielen Dank für schnelle Antwort, das mit der
Steuerfreiheit
habe ich mir schon gedacht, wollte mir das nur nochmal
bestätigen lassen. Jetzt bleibt nur noch die Fragen
mit dem
Bafög!
Also ich würde das Geld auf das Konto meiner Freundin
oder Eltern überweisen. Was die vom Bafögamt nicht
wissen macht sie nicht heiß.
Hallo seebaer1970,
vielen Dank für schnelle Antwort, das mit der
Steuerfreiheit
habe ich mir schon gedacht, wollte mir das nur nochmal
bestätigen lassen. Jetzt bleibt nur noch die Fragen
mit dem
Bafög!
Also ich würde das Geld auf das Konto meiner Freundin
oder Eltern überweisen. Was die vom Bafögamt nicht
wissen macht sie nicht heiß.
Die sperren den Betrag bestimmt morgen weil du in Ich
Form geschrieben hast. Völlig albern!! Wenn noch was
ist [email protected]
Tut mir leid, ich weiß nicht warum ich diese Anfrage bekommen habe. Kann Dir nicht helfen.
Hallo Studi,
es gibt ein Abkommen mit SA seit 1973. [http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_74978/DE/Wi…](http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_74978/DE/Wirtschaft und Verwaltung/Steuern/Internationales Steuerrecht/Staatenbezogene Informationen/Suedafrika/002__1,templateId=raw,property=publicationFile.pdf)
Im Übrigen wird bei Inländern immer in D versteuert. Also musst Du das hier angeben mit Deiner EK Erklärung. Das ist wie jedes Einkommen beim Bafög dann anzurechnen. Der Freibetrag ist 255 EUR. Bafög ist übrigens eine aus Steuern finanzierte Leistung.
Tschö,
Halford
Hallo,
ich war damals in Australien und du zahlst deine Steuern immer in dem Land in dem du arbeitest. Ausnahmen gibt es unter gewissen Voraussetzungen, wenn du als Deutscher in Australien, Neuseeland etc. lebst und dir für ein paar Monate im Jahr deine Taschen in Deuschland voll machst und danach wieder zurück gehst! Umgekehrt funktioniert das nicht. Das Bafögamt hat bei mir und Freunden nicht ein Wort über Einkünfte verloren. Es ist außerdem nicht möglich für das Bafögamt auf Einkommensdaten anderer Länder zurück zu greifen.
Gruß Opec