Hi!
Hallo,
Die Pflegeversicherung habe ich bewusst raus gelassen.
Warum? Weil hier die Grenzen zwischen Sozialversicherung und
Privatversicherung verwischt werden?
Nö, weil es eine Pflichtversicherung ist. Es ging nur darum, zu was der Beamte verpflichtet ist.
Deine Argumentation ist aber eine abstrakte Beschreibung, …
Ganz praktisch sieht es aber nun mal so aus, dass Beamte sich
privat versichern müssen, einmal aus dem dienstrechtlichen
Grund (den viele gar nicht kennen) und wohl den meisten viel
bewusster, aus rein logischen Gründen. Von daher ist das keine
abstrakte Beschreibung, sonder die Beschreibung der
Wirklichkeit.
Dass es sehr mutig ist, ohne KV durch die Welt zu laufen ist klar, es geht hier aber um die konkreten gesetzlichen Bestimmungen.
Auch wenn sie nach dem SGB nicht versicherungspflichtig sind
zahlen sie doch alle für ihren Krankenversicherungsschutz.
Ich habe einen Kunden (immerhin Professor), der sich nicht versichert hat, ihm reicht die Beihilfe. Auch so Exoten gibt es (noch).
Das
ist in der Summe weniger als die Sozialabgaben und hat
natürlich juristisch eine ganz andere Stellung, aber im
Endeffekt sind das genau so notwerndige Abzüge wie die
Sozialabgaben.
Richtig, allerdings fehlt in der KV und PV der Arbeitgeberanteil am Beitrag. Somit ist eine Beamtenfamilie (Mann, Frau und 0-x Kinder) in der PKV meist teurer versichert, als eine GKV-Familie eines Angestellten.
Wenn man also den Verdienst verschiedener Berufsgruppen
vergleichen will, kann man nicht bei den Einen die
Sozialabgaben abziehen und bei den Beamten die genau so
notwendigen Ausgaben für den Kranken- und
Pflegeversicherungsschutz außen vor lassen und damit so tun
als könnten sie diese sparen. Das Netto eines Beamten ist,
anders als bei Angestellten, effektiv (für ihn) nicht das, was
er überwiesen bekommt.
Das habe ich auch nie behauptet und unterschreibe ich auf so.
…die man natürlich werblich so umsetzen kann,
dass jeder Beamter z.B. eine Dienstunfähigkeits-,
Haftpflichtversicherung, KFZ-Vollkasko und auch eine
Riester-Rente benötigt. Es sollte rechtlich leider sehr schwer
werden, den Beamten dazu zu verpflichten.
Zu den weiteren von dir genannten Versicherungen kann ich
nichts sagen, aber in Bezug zur Krankenkasse wurde mir
zumindest in meiner Ausbildung vor einigen Jahren noch
beigebracht, dass es dazu einschlägige Urteile gibt.
Ich kann dir auch ganz konkret für mich sagen, dass ich meiner
Beihilfestelle angeben muss, wo ich privat Krankenversichert
bin. Ein Kästchen „keine“ gibt’s nicht.
Ich habe allerdings noch nicht probiert was passiert, wenn ich
angeben würde ich hätte keine.
Da habe ich wiederum für das Bundesland Hessen beim oben erwähnten Kunden die Erfahrung gemacht, dass es geht. M.W. ist dieses Feld nur dazu da, zu schauen ob PKV oder GKV, was für die Erstattung der Beihilfe ein Unterschied wäre (Maximalbetrag bzw Leistungsarten unterscheiden sich).
Gruß
CM