Gehalt Lehrer im deutschsprachigenraum

Weiß irgenjemand in welchem der folgenden Länder man als Lehrer am Gymnasium (Sekundarstufe I besser II) verdient ? Länder : Deutschland , Österreich , Schweiz , Liechtenstein und Luxemburg. Wäre nett wenn ihr mir auch noch sagen könntet ob man dort verbeamtet wird und wie es mit dem Einstiegs- und dem Endgehalts aussieht!
Schon mal DANKE für alle (ernstgemeinten) Antworten!!!

Euer mark
ps: bitte angeben ob brutto oder netto. DANKE!

Tach,

das kommt drauf an, ob Du verheiratet bist, wie viele Kinder Du hast, und so weiter und so fort.
„Mitglied seit 8.10.2008“ - Troll?

Hallo,

wenn nicht verbeamtet, kann es z.B. so aussehen: http://de.wikipedia.org/wiki/TV_%C3%B6D

wenn verbeamtet, dann so: http://gew.de/Publikationen_Beamte.html#Section21251

Einordnung, welche Besoldungsstufe gilt, ist abhängig von Lehramt (Hauptschule, Gymnasium, …), lässt sich pauschal nichts zu sagen.

Ein Beispiel:
„Berufseinsteiger“ (*) Gymnasiallehrer (A13) könnte laut Tabelle anfangen mit 2852,44 Euro brutto, (in hohem Alter enden mit 3920,58 Euro brutto). Dabei nicht vergessen, dass neben den üblichen Abzügen auch Arbeitsmaterialien (Lehr-, Fachbücher, Papier, Dienstreisen (a.k.a. Klassenfahrten), Arbeitszimmer etc.) privat bezahlt werden müssen (eine Sekretärin im Vergleich braucht ihren PC, das Papier, Fachwörterbücher und die angeordnete Fortbildung nicht selbst zahlen).

Auch beachten: Gerüchteweise verdient man in der Schweiz mehr - dafür sind die Lebenshaltungskosten höher. Das Netto Schweiz ist also nicht gleichviel wert wie Netto Deutschland…

(*) Berufseinsteiger ist natürlich irreführend. Damit ist gemeint, nach dem Studium (Gymnasium je nach Uni ca. 5 Jahre), Referendariat (2 Jahre, brutto ca. 1000 Euro) - also „Berufseinsteiger“ nach 7 Jahren Ausbildung…

Tach,

das kommt drauf an, ob Du verheiratet bist, wie viele Kinder
Du hast, und so weiter und so fort.
„Mitglied seit 8.10.2008“ - Troll?

Warum sollte man sich nicht hier anmelden, nur um eine Frage zu stellen? Jeder war irgendwann zum ersten Mal hier und das vermutlich in den meisten Fällen, um Fragen zu stellen, oder nicht?

5 „Gefällt mir“

Die SV-Abzüge sind in der Schweiz geringer. Ein Bekannter ist lehrer in der Schweinz und meinte, daß Lehrer dort ein steuerfreies Einkommen haben. Anscheinend lohnt es sich.

Auch beachten: Gerüchteweise verdient man in der Schweiz mehr

  • dafür sind die Lebenshaltungskosten höher. Das Netto Schweiz
    ist also nicht gleichviel wert wie Netto Deutschland…

Die SV-Abzüge sind in der Schweiz geringer. Ein Bekannter ist
lehrer in der Schweinz und meinte, daß Lehrer dort ein
steuerfreies Einkommen haben. Anscheinend lohnt es sich.

Hallo,

geringer als was? Ein verbeamteter deutscher Lehrer hat keine Sozialversicherungen zu entrichten.

Was hat eine Steuerfreiheit mit den Sozialversicherungensbeiträgen zu tun?

Gruß
CM

Hallo,

geringer als was? Ein verbeamteter deutscher Lehrer hat keine
Sozialversicherungen zu entrichten.

Formal ist er nicht Sozialversicherungspflichtig, aber praktisch zahlt er mindestens für eine private Krankenversicherung und Pflegeversicherung ein paar Euro.
Der genaue Betrag hängt natürlich wieder von vielen Faktoren ab, Anbieter, gewählter Umfang des Schutzes bzw. notwendiger Umfang je nach Familienstand, Kinderzahl …).

Bleibt natürlich trotzdem die Frage nach der Bezugsgröße des geringer. Eigentlich könnte nur das gemeint sein was ein Lehrer im Angestelltenverhältnis zu zahlen hat.

Gruß
Werner

Hallo Werner,

auch wenn es sehr spitzfindig ist, ein Beamter ist derzeit nicht verpflichtet sich krankenzuversichern und die PKV ist keine Sozialversicherung.

Gruß
CM

Hallo Werner,

auch wenn es sehr spitzfindig ist, ein Beamter ist derzeit
nicht verpflichtet sich krankenzuversichern und die PKV ist
keine Sozialversicherung.

Hallo,

um es auch mal genau zu nehmen: Mit der nächsten Gesundheitsreform sind dann alle verpflichtet, sich krankenzuversichern (in D). Das „derzeit“ ist also nur noch eine sehr kurze Zeit…

oT

um es auch mal genau zu nehmen: Mit der nächsten
Gesundheitsreform sind dann alle verpflichtet, sich
krankenzuversichern (in D). Das „derzeit“ ist also nur noch
eine sehr kurze Zeit…

Ich weiß, ich verdiene damit mein Geld :wink:

Hallo Cassiemann,

auch wenn es sehr spitzfindig ist, ein Beamter ist derzeit
nicht verpflichtet sich krankenzuversichern …

Nicht Spitzfindig, nur hatte ich genau das auch schon ausgesagt.
Aber wir können die Spitzfindigkeit fortsetzen, indem wir feststellen, dass er nicht dem Sozialversicherungspflicht unterliegt, ein Beamter aber dienstrechtlich verpflichtet ist, eine Absicherung vorzunehmen für Risiken, die nicht vom Dienstherren übernommen werden, d. h. wer sich nicht krankenversichert und darum in finanzielle Not gerät, hat sich eines Dienstvergehens schuldig gemacht.
Ist formal eine andere Herleitung (wie ich schon sagte) läuft aber letztlich darauf hinaus, dass Beamte sich eben doch versichern müssen (mal ganz abgesehen von rein logischen Gründen) und wer sich privat Krankenversichert unterliegt dann auch der - nun nach Sozialgesetzbuch - Pflegeversicherungspflicht.

Gruß
Werner

Ganz viel oT
Hallo Werner,

wollen wir noch ne Runde spielen :wink:

Die Pflegeversicherung habe ich bewusst raus gelassen. Die Versicherungsfreiheit (KV) leite aus den konkreten Paragraphen des SGB V her. Deine Argumentation ist aber eine abstrakte Beschreibung, die man natürlich werblich so umsetzen kann, dass jeder Beamter z.B. eine Dienstunfähigkeits-, Haftpflichtversicherung, KFZ-Vollkasko und auch eine Riester-Rente benötigt. Es sollte rechtlich leider sehr schwer werden, den Beamten dazu zu verpflichten.

Schönes WE
CM

Hallo,

Die Pflegeversicherung habe ich bewusst raus gelassen.

Warum? Weil hier die Grenzen zwischen Sozialversicherung und Privatversicherung verwischt werden?

Die Versicherungsfreiheit (KV) leite aus den konkreten Paragraphen
des SGB V her.

Dem habe ich auch nie widersprochen.

Deine Argumentation ist aber eine abstrakte Beschreibung, …

Ganz praktisch sieht es aber nun mal so aus, dass Beamte sich privat versichern müssen, einmal aus dem dienstrechtlichen Grund (den viele gar nicht kennen) und wohl den meisten viel bewusster, aus rein logischen Gründen. Von daher ist das keine abstrakte Beschreibung, sonder die Beschreibung der Wirklichkeit.
Auch wenn sie nach dem SGB nicht versicherungspflichtig sind zahlen sie doch alle für ihren Krankenversicherungsschutz. Das ist in der Summe weniger als die Sozialabgaben und hat natürlich juristisch eine ganz andere Stellung, aber im Endeffekt sind das genau so notwerndige Abzüge wie die Sozialabgaben.
Wenn man also den Verdienst verschiedener Berufsgruppen vergleichen will, kann man nicht bei den Einen die Sozialabgaben abziehen und bei den Beamten die genau so notwendigen Ausgaben für den Kranken- und Pflegeversicherungsschutz außen vor lassen und damit so tun als könnten sie diese sparen. Das Netto eines Beamten ist, anders als bei Angestellten, effektiv (für ihn) nicht das, was er überwiesen bekommt.

…die man natürlich werblich so umsetzen kann,
dass jeder Beamter z.B. eine Dienstunfähigkeits-,
Haftpflichtversicherung, KFZ-Vollkasko und auch eine
Riester-Rente benötigt. Es sollte rechtlich leider sehr schwer
werden, den Beamten dazu zu verpflichten.

Zu den weiteren von dir genannten Versicherungen kann ich nichts sagen, aber in Bezug zur Krankenkasse wurde mir zumindest in meiner Ausbildung vor einigen Jahren noch beigebracht, dass es dazu einschlägige Urteile gibt.
Ich kann dir auch ganz konkret für mich sagen, dass ich meiner Beihilfestelle angeben muss, wo ich privat Krankenversichert bin. Ein Kästchen „keine“ gibt’s nicht.
Ich habe allerdings noch nicht probiert was passiert, wenn ich angeben würde ich hätte keine.

Gruß
Werner

Hi!

Hallo,

Die Pflegeversicherung habe ich bewusst raus gelassen.

Warum? Weil hier die Grenzen zwischen Sozialversicherung und
Privatversicherung verwischt werden?

Nö, weil es eine Pflichtversicherung ist. Es ging nur darum, zu was der Beamte verpflichtet ist.

Deine Argumentation ist aber eine abstrakte Beschreibung, …

Ganz praktisch sieht es aber nun mal so aus, dass Beamte sich
privat versichern müssen, einmal aus dem dienstrechtlichen
Grund (den viele gar nicht kennen) und wohl den meisten viel
bewusster, aus rein logischen Gründen. Von daher ist das keine
abstrakte Beschreibung, sonder die Beschreibung der
Wirklichkeit.

Dass es sehr mutig ist, ohne KV durch die Welt zu laufen ist klar, es geht hier aber um die konkreten gesetzlichen Bestimmungen.

Auch wenn sie nach dem SGB nicht versicherungspflichtig sind
zahlen sie doch alle für ihren Krankenversicherungsschutz.

Ich habe einen Kunden (immerhin Professor), der sich nicht versichert hat, ihm reicht die Beihilfe. Auch so Exoten gibt es (noch).

Das
ist in der Summe weniger als die Sozialabgaben und hat
natürlich juristisch eine ganz andere Stellung, aber im
Endeffekt sind das genau so notwerndige Abzüge wie die
Sozialabgaben.

Richtig, allerdings fehlt in der KV und PV der Arbeitgeberanteil am Beitrag. Somit ist eine Beamtenfamilie (Mann, Frau und 0-x Kinder) in der PKV meist teurer versichert, als eine GKV-Familie eines Angestellten.

Wenn man also den Verdienst verschiedener Berufsgruppen
vergleichen will, kann man nicht bei den Einen die
Sozialabgaben abziehen und bei den Beamten die genau so
notwendigen Ausgaben für den Kranken- und
Pflegeversicherungsschutz außen vor lassen und damit so tun
als könnten sie diese sparen. Das Netto eines Beamten ist,
anders als bei Angestellten, effektiv (für ihn) nicht das, was
er überwiesen bekommt.

Das habe ich auch nie behauptet und unterschreibe ich auf so.

…die man natürlich werblich so umsetzen kann,
dass jeder Beamter z.B. eine Dienstunfähigkeits-,
Haftpflichtversicherung, KFZ-Vollkasko und auch eine
Riester-Rente benötigt. Es sollte rechtlich leider sehr schwer
werden, den Beamten dazu zu verpflichten.

Zu den weiteren von dir genannten Versicherungen kann ich
nichts sagen, aber in Bezug zur Krankenkasse wurde mir
zumindest in meiner Ausbildung vor einigen Jahren noch
beigebracht, dass es dazu einschlägige Urteile gibt.
Ich kann dir auch ganz konkret für mich sagen, dass ich meiner
Beihilfestelle angeben muss, wo ich privat Krankenversichert
bin. Ein Kästchen „keine“ gibt’s nicht.
Ich habe allerdings noch nicht probiert was passiert, wenn ich
angeben würde ich hätte keine.

Da habe ich wiederum für das Bundesland Hessen beim oben erwähnten Kunden die Erfahrung gemacht, dass es geht. M.W. ist dieses Feld nur dazu da, zu schauen ob PKV oder GKV, was für die Erstattung der Beihilfe ein Unterschied wäre (Maximalbetrag bzw Leistungsarten unterscheiden sich).

Gruß
CM

Hallo Corinna,

wenn jemand ein Frage stellt die nicht zu beantworten ist, und sich zwei Tage lang nicht um seine Frage kümmert, das kommt mir schon nach trolligem Verhalten vor.

Grüße
Pit

1 „Gefällt mir“

Hier eine Übersicht (gerade erst gefunden):

http://www.lehrerfreund.de/in/schule/1s/lehrergehael…

vg
binimaja

Hi Pit , es gibt auch Leute die es sich leisten können in den Urlaub zu fahren und dann nicht täglich die ganze Zeit vor’m PC sitzen und jede Minute bangen bis eine Antwort kommt :stuck_out_tongue:
Mark

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]