Gehalt meines Freundes auf mein Konto. Geht das?!

Hallo!

Hoffe ihr könnt mir helfen.

Seit Dezember, geht das Gehalt meines Lebensgefährten auf mein Konto.
Im Dezember ging das auch, doch jetzt im januar ist die überweisung zurückgegangen weil kontonr-/name nicht identisch sind.

Warum ging es im dezember und jetzt im januar nicht? - Was machen wir damit es jetzt immer auf mein konto geht bis wir ein gemeinsames haben?

Bitte helft mir!

Liebe grüße
Nicky

Hi

Im Dezember ging das auch, doch jetzt im januar ist die
überweisung zurückgegangen weil kontonr-/name nicht identisch
sind.

Die Vorgangsweise im Januar ist die korrekte.
Die Banken sind verpflichtet die Übereinstimmung zu überprüfen.

Warum ging es im dezember und jetzt im januar nicht?

Entweder durchgerutscht, der Betrag war geringer oder einfach Glück gehabt.

  • Was
    machen wir damit es jetzt immer auf mein konto geht bis wir
    ein gemeinsames haben?

Möglicherweise reicht es, wenn Du Deinen Freund vorerstmal auf Deinem Konto zeichnungsberechtigt machst.
Bei uns wird dann ein Vermerk gesetzt, daß Zahlungen die als Empfänger den Zeichungsberechtigten aufweisen, nicht zurückgebucht werden.

Gruß
Edith

Hi,

bisher ging es vermutlich nur, weil es der Bank nicht aufgefallen sein wird, meist wird so etwas nicht regelmäßig kontrolliert.
Wenn Du mal im Archiv nachschaust, wirst Du einen Thread finden, der dieses Thema vor ein paar Monaten durchgekaut hat.
Quintessenz: Es ist nicht zulässig, Geld auf ein Konto zu buchen, wenn Kontoinhabe (bzw. Bevollmächtigte) nicht mit dem Empfängernamen übereinstimmen.

Lösung: Konto des Freundes nehmen, gemeinsames Konto oder Kontovollmacht (die letzten beiden Punkte sind natürlich Vertrauenssache)

Grüße

Uwe

Hallo,

bei euch in Österreich mag das so sein, aber in Deutschland ist nur der Abgleich von Empfängername und Kontoinhaber relevant. Es genügt nicht, wenn der Empfänger ein Bevollmächtigter ist, denn die Vollmacht sagt ja nichts über den Inhaber des Kontos, sondern „lediglich“ über eine Verfügungsberechtigung.

Es kann aber sein, dass das die Bank bzw. die entsprechenden Mitarbeiter auch nicht sooo genau wissen bzw. anders handhaben. Vielleicht hat man mit der Vollmacht „Erfolg“, aber sicher ist das nicht.

Gruss Hans-Jürgen
***

Hallo!

Wie erteile ich meinem Freund eine kontovollmacht?

Muss er mit? ODer wie läuft das?

Wenn ich die Vollmacht heute erstelle/abgebe und heute mittag das geld nochmal überwiesen wird, geht das dann schon oder wie lange dauert es?

Hi

Mitarbeiter auch nicht sooo genau wissen bzw. anders
handhaben. Vielleicht hat man mit der Vollmacht „Erfolg“, aber
sicher ist das nicht.

Daher schrieb ich ja, daß es möglicherweise reicht und nicht, daß es sicher so ist.

Bei uns gibt es in dieser Hinsicht einige interne Regelungen, die den Buchstaben des Gesetzes nicht zu 100% folgen.

Wobei die Sache mit der Zeichnungsberechtigung allerdings auch rechtlich gedeckt ist.

Gruß
Edith

Warum eröffnet er nicht sein eigenes Girokonto?
Hallo Nicky,
auf deine Frage hast Du ja bereits Antworten bekommen,
meine Nachfrage mag vielleicht auch etwas ot sein…
Ich stelle sie trotzdem:
Warum soll sein Gehalt denn unbedingt auf Euer gemeinsames Konto fließen?
Es gäbe deutlich weniger Probleme benannter Art und ist
-auch für ein Paar, dass auf Dauer gut miteinander leben möchte-
sicherlich auch sinnvoll, getrennte Konten zu führen.

Ein gemeinsames Konto ist dann ja immer noch möglich.
Auf jenes könnte dann jeden Monat von Euren beiden Einzelkonten ein bestimmter Betrag fließen und gemeinsame Ausgaben bezahlt werden.

Brauchst natürlich nicht darauf zu antworten, was Eure Beweggründe für das gemeinsame Konto sind, aber drüber nachdenken würde ich schon mal.
…Probleme über Geld kann es immer mal in allen Beziehungen geben…
und getrennte Konten verringern eine Menge Aufrechnerei in Konfliktsituationen; sind einfach eine *sauberere* Angelegenheit.
nur meine 2 cents :wink:
Schönen Tag noch,
Finjen

Hi,

du solltest berücksichtigen, dass Little Panda bei einer Bank in Österreich arbeitet. Ich geh davon aus das eine Kontovollmacht bei deiner Bank nicht ausreichen wird. Das einzige was hier helfen sollte, wie weiter oben beschrieben, ein eigenes Konto eröffnen oder dein Konto in ein Gemeinschaftskonto umwandeln (Dann habt Ihr aber auch beide die gleichen Rechte und Pflichten).

MFG
Marcel

Hi

du solltest berücksichtigen, dass Little Panda bei einer Bank
in Österreich arbeitet.

Wobei Uwe bei einer deutschen Bank arbeitet und auch die Variante mit einer Kontovollmacht ins Spiel gebracht. Es scheint als auch in D zumindestens teilweise möglich zu sein.

Ein Anruf der Fragestellerin bei ihrer Bank sollte aber schnell Klarheit bringen.

Gruß
Edith

Hi,

sorry das hab ich wohl übersehen! Kann ich dennoch nicht nachvollziehen. Ich weiss nicht genau auf welcher Grundlage meine Aussage basiert und ich bin jetzt auch schon n bisserl länger nicht mehr im Service tätig gewesen aber ist es nicht so, da Gutschriften für den Bevollmächtigten eben auch nur diesem zustehen würden und dies ja nicht gesteuert werde kann, währendt Gutschriften für den Kontoinhaber von jedem Vertragspartner des Kontos verfügt werden dürfen, der Bevollmächtigte rein theoretisch sagen könnte er hätte das Geld nie vom Kontoinhaber erhalten und somit weiterhin einen Anspruch auf das Geld hat (Iss zwar nicht zu empfehlen da dann garantiert die Kontokündigung folgt). Außerdem klingt das ganze n bischen nach Umgehung einer Kontopfändung.

MFG
Marcel

hast recht…
…ich habe das „möglicherweise“ überlesen, sorry

Hallo Nicky,

es wurde anderswo schon gefragt: Warum geht das Gehalt Deines Freundes auf Dein Konto und nicht auf seins ?

Gruss Hans-Jürgen
***

Kontenpfändung???
Hallo,

zur Frage, wieso das Geld Deines Lebensgefährten auf Dein Konto gehen und er nicht Mitkontoinhaber sein soll, hast Du Dich bisher nicht geäußert.

Nur für den Fall, dass der Grund für diese Konstruktion darin liegt, dass ihm das Konto (nach einer Kontenpfändung) gekündigt wurde:

Wenn der/die Gläubiger dahinter kommen, werden sie versuchen, in das zwischen Dir und Deinem Lebensgefährten bestehende Treuhandsverhältnis zu pfänden. Dann kannst auch Du Dich plötzlich mit seinen Gläubigern herumschlagen.

Der Schuldner kann ohne größere Probleme ein Konto auf Guthabensbasis eröffnen. Sollte eine Pfändung kommen, kann er durch einen Kontenschutzantrag das Geld für seinen Lebensunterhalt sichern.

Solltet Ihr irgendwelche anderen Gründe für die Konto - Kontovollmacht- Lösung haben, dann vergiss das Obenstehende einfach.

Chrissie

Hallo Nicky,

dein Freund muss bei seinem Arbeitgeber angeben, dass das Geld auf dein Konto (also auch unter deinem Namen) überwiesen werden soll. Das sollte dann gehen.

Das kommt zum Beispiel dann vor, wenn das Geld auf das Konto des Ehepartners gehen soll, aber die zwei Partner verschiedene Namen haben.

Cheers, Felix