Gehalt nach BAT + ortszuschlag ?

hallo an alle. ich hoffe mir kann jemand helfen.
ich werde zukünftig wahrscheinlich gehalt nach
dem BAT/IKK beziehen.also ein tarifvertrag der sich nach dem BAT richtet aber nicht 100%ig übernommen wurde. ich habe mir den tarifvertrag
besorgt. meine frage ist: sind dort nur die grundvergütungen
angegeben und muss ich den ortszuschlag extra draufrechnen ?
ich habe hier schon gesucht aber keine konkrete antwort gefunden.

guckst du mal da:

http://paul.schubbi.org/cgi-bin/bat-rechner

grüssle Bettina

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hallo bettina

den link kenne ich schon. der tarifvertrag nach dem ich bezahlt
werde ist anders aufgebaut. da ist zB die gehaltsstufe 7
besser als 5. nach dem normalen BAT ist die Rechnung ja umgekehrt.
von daher hilft mir der link was die berechnung angeht nicht weiter.
aber so wie ich auch aus dieser berechnung ersehen kann
ich der ortszuschlag immer zusätzlich oben auf das
laut tarifvertragliche gehalt aufzustocken oder ?

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Da ich (leider) nicht im öffentl Dienst beschäftigt bin, weiss ich das nicht so genau. Aber wenn der Tarifvertrag in Anlehnung an den anderen ist, dann kannst Du ja die Beträge ungefähr vergleichen - und da der sog. Ortszuschlag doch ein erklecklicher Batzen ist, müsstest Du an der Summe sehen können, ob er oben drauf kommt oder nicht. Aber ich denke, dass das Prinzip beibehalten wurde.

grüssle
bettina

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Hi,

dieses Vertragswerk ist ein schwer durchschaubares Monstrum… ich kenne zwar
nur den TV-L in Ansätzen, aber m.W. müsste der Ortszuschlag zusätzlich aufs
Grundgehalt kommen (wie das Wort Zuschlag schon sagt). Dir ist aber schon klar,
dass der Ortszuschlag eher ein Verheiratetenzuschlag ist?

mfg Simon

hallo,

dem BAT/IKK beziehen.also ein tarifvertrag der sich nach dem
BAT richtet aber nicht 100%ig übernommen wurde. ich habe mir
den tarifvertrag besorgt.

Na dann weißt du ja - im Gegensatz zu den meisten hier [mich inklusive] - was drin steht.

meine frage ist: sind dort nur die grundvergütungen
angegeben und muss ich den ortszuschlag extra draufrechnen?

Ist darin überhaupt ein Ortszuschlag vorgesehen? Mit der Aussage „sich nach dem BAT richtet aber nicht 100%ig übernommen wurde“ kann man leider nicht viel anfangen.

MfG