Ich habe mal eine grundsätzliche Frage:
Würde meine Frau Gehalt von ihrer Firma bekommen wenn sie gar nicht wieder anfängt nach der Elternzeit+Resturlaub zu arbeiten(2.Baby), weil sie ein sofortiges Beschäftigungsverbot vom Arzt bekommt? Ist die Firma verpflichtet ihr bisheriges Gehalt zu zahlen?
Wenn ein AN während der Elternzeit arbeitsunfähig erkrankt ( = in Ihrem Fall ein sogenanntes „Beschäftigungsverbot“ durch einen Arzt erhält) und danach noch nicht wieder arbeitsfähig ist, hat er ab dem Ende der Elternzeit Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Siehe auch:
"Wenn ein Arbeitnehmer während der Elternzeit arbeitsunfähig erkrankt und die Krankheit nach dem Ende der Elternzeit andauert, hat er ab dem Ende der Elternzeit Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. So entschied es das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.
Eine Arbeitnehmerin arbeitete als medizinisch-technische Fachangestellte bei einem Zahnarzt. Sie nahm nach der Geburt ihres Kindes Elternzeit in Anspruch. Während der Elternzeit erkrankte die Arbeitnehmerin schwer. Die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit dauerte auch nach Beendigung der Elternzeit an. Deshalb forderte die Arzthelferin von ihrem Arbeitgeber Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, beginnend ab Ende der Elternzeit für 6 Wochen.
Der Arbeitgeber lehnte die Zahlung ab. Da die Krankheit schon über 6 Wochen andauere, sei er nicht mehr zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. Das wollte die Arbeitnehmerin nicht hinnehmen und klagte daher auf Zahlung vor dem Arbeitsgericht.
Das Bundesarbeitsgericht verurteilte den Arbeitgeber zur Fortzahlung des Lohns für 6 Wochen ab Ende der Elternzeit.
Hallo, wenn ich das richtig verstehe, erwartet ihre Frau das 2. Baby und hat ein Beschäftigungsverbot bekommen. Dann zahlt der AG bis zur Geburt 100 % Lohn fort. Nach der Elternzeit muss sie natürlich arbeiten, um Lohn zu bekommen, bei KRankheit würde sie Krankengeld über die Kasse bekommen. LG
Nun, Resturlaub wird ja wohl vom Arbeitgeber vergütet. Ansonsten endet mit der Elternzeit die Freistellung von der Arbeit. Das heißt man müsste wieder Arbeiten gehen bei entsprechendem Gehalt. Wenn man dann stattdessen eine „Krankmeldung“ bringt fangen natürlich erst einmal die 6 Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wieder an (Vorausgesetzt man befindet sich nicht gleich wieder im Mutterschutz (6 Wochen vor der Geburt)). Davon auch ausgenommen sind auch Teilzeitvereinbarungen die eventuell mit dem Arbeitgeber geschlossen wurden.
Mehr kann ich Ihnen dazu im Moment leider nicht sagen.
Hallo,
Zunächst einmal, entschuldige die späte Antwort, ich bin geade erst aus meinem Urlaub zurück.
Zwar habe ich mich mit der Thematik „Elternzeit“ bisher auch persönlich noch nicht beschäftigt, (meine „kleinste“ wird morgen 25) aber nach meinem Rechtsverständnis ist die Sache so, dass mit Ende der Elternzeit + Resturlaub das Arbeitsverhältnis wieder in seinen ursprünglichen Zustand zurückgeht.
Eine neue Schwangerschaft/Elternschaft „stellt die Uhr wieder auf null“ und diese Elternschaft wird wie die erste behandelt.
Alles andere würde die ganze Regelung doch völlig absurd machen.
Jedenfalls wünsche ich Dir und Deiner jungen Familie alles Gute
Liebe Grüße, Johannes