Hallo ihr Lieben,
habe nun mal ein paar Fragen,
habe am 01.01.2012 mein Arbeitsverhältnis angefangen und bin leider im Januar schon erkrankt.
In meinem Vertrag steht nichts davon, dass in den ersten 4 Wochen dann kein Gehalt gezahlt wird und jede vertragliche Änderung der Schriftform bedarf.
Nun meine Frage, im Gesetz steht eine Lohnfortzahlung besteht erst nach 4 wöchigem Arbeitsverhältnis gilt dies nun auch?
Des weiteren frage ich, wenn ich meinen Urlaub nun krankheitsbedingt nicht nehmen kann, das Arbeitsverhältnis aber befristet ist, muss der AG dann den Urlaubauszahlen und wie wird es dann berechnet?
Vielen Dank.