Gehalt nicht bekommen

Hallo an Alle,

habe leider 2012 Gehälter bei meinem letzten AG ausstehen, die er auf Grund von Zahlungsschwierigkeiten nicht begleichen konnte und kann. Ein Titel für die noch ausstehenden Betrag ist vorhanden, aber sinnlos diesen durchzusetzen - da nichts mehr vorhanden beim ehemaligen AG.

Jetzt zu meiner Frage, ist es möglich die noch offenen Lohnforderung (Nachweislich via Titel von Arbeitsgericht und dem Bericht eines Pfändungsversuch eines Gerichtsvollziehers) steuerlich zu berücksichtigen?

Vielen Dank für adäquate Antworten im Voraus!

Beste Grüße

hallo,

nein. wo nix gezahlt, da auch keine berücksichtigung.

gute grüße, borito

Hi, danke für die schnelle Reaktion, aber ich glaube, dass ich es nicht ausführlich genug beschrieben habe.
Das Problem ist, dass die Gehälter auf der Lohnsteuerbescheinigung 2012 aufgeführt sind, aber gar nicht gezahlt worden.

Jetzt geht es mir irgendwie durch den Kopf, dass ich analog zur Selbstständigkeit, in der ich ja auch Verluste in irgendeiner Form geltend machen kann, diese hier als Privatperson auch tun kann.

Denn ich habe ja einen Steuersatz von Jahresbeginn an auf das Jahresgesamtbrutto bemessen abgeführt. Mein aber tatsächlich ausgezahltes Jahresbrutto entspricht aber mit der Pleite meines AG und den nicht ausgezahlten Gehältern nicht dem ursprünglichen Bemessungsbetrags.

Frage: Kann ich diese nicht gezahlten Gehälter als Verluste in meiner Einkommenssteuer geltend machen?

hallo,

so ist das natürlich ein ganz anderer sachverhalt. die antwort ist trotzdem „nein“.
was du machen kannst (und unbedingt solltest), ist, beim arbeitgeber zu verlangen, dass die eintragungen auf deiner lohnsteuerkarte korrigiert werden. gehalt, dass du nicht erhalten hast, soll und darf auch nicht auf der lohnsteuerkarte stehen.
dein (ex) arbeitgeber ist dazu auch dann noch verpflichtet, wenn er insolvenz angemeldet hat. notfalls versuche, dass über den insolvenzverwalter zu regeln.

saludos, borito

Hallo, nein leider nicht. Ich verstehe richtig, sie wollen es als Verlust geltend machen. Das geht nicht.

Hallo WWWrob,
wenn ein Arbeitgeber in die Insolvenz geht, springt für eine Übergangszeit von 3 Monaten das Arbeitsamt ein, mit dem sog. Insolvenzgeld, allerdings muss die Insolvenz des Arbeitgebers angemeldet sein.
Steht der Lohn aufgrund von vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten aus und der Arbeitgeber geht nicht in Insolvenz bleibt wohl nur der Weg über Gericht und Klage.
Konsultiere unbedingt einen Anwalt der sich damit auskennt.
LG Deel

Wie es rechtlich aussieht kann ich nicht sagen. Ich würde in der Steuererklärung jedoch das ausstehende Gehalt vom Bruttolohn abziehen und den verbleibenden Betrag einsetzen.
Ob es wirklich etwas bringt ist allerdings fraglich, da ja schon der Arbeitgeber die Zahlen(auf dem Papier) an Finanzamt übermittelt hat (oder es eigentlich sollte). Die zweite Frage wäre dann ja auch, wie zahlt man nachträglich Steuer und Sozialversicherung, wenn doch irgendwann mal das Gehalt noch kommt. Eventuell gibt es ja auch ein Insolvenz-Ausfallgeld vom Arbeitsamt. Dann stimmt ja auch wieder die Lohnbescheinigung. Wenn aber schon ein Titel vorhanden ist, müßte das bei der Insolvenzkasse des Arbeitsamtes sicher mit angegeben werden, denn die können ja nicht zahlen und trotzdem kommt irgendwann aufgrund des Titels noch mal Geld zusätzlich.
Ich würde mich einfach mal an das Arbeitsamt oder an den Insolvenzverwalter der Firma wenden.

Hallo,

eine Gegenfrage hätte ich - als was bzw. wo in der Steuererklärung willst Du die ausstehenden Lohnzahlungen geltend machen???

Du kannst nur „geltend“ machen, was Dir an Kosten tatsächlich auch entstanden ist. Die ausstehenden Lohnzahlungen sind eine privatrechtliche Forderungen an Deinen Arbeitgeber und keine Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen i. S. des Steuergesetzes. Ob allerdings die Kosten für die Beitreibung (Anwalt etc.) anerkannt werden würden kann ich so spontan nicht sagen.

Ich bin der Meinung, dass Du keine Chancen hast die ausstehenden Lohnzahlungen selbst abzusetzen, aber Du kannst Dich vorsichtshalber noch mal beim Steuerberater informieren, vielleicht weiß der noch was. Wäre mir neu, wenn man so etwas von der Steuer absetzen könnte.

Ich drücke Dir mal die Daumen, dass vielleicht jemand anderes noch einen hilfreichen Tipp hat.

LG,
Michaela

Hallo,

normalerweise muß das gehen, ist ja Einkommen für das Du (theoretisch) Steuern gezahlt hast und für das Du Werbungskosten hattest, das Du aber nicht erhalten hast.
Kenn mich damit aber leider nicht gut genug aus, um Dir sagen zu können wie man das angibt. Vielleicht einen Steuerberater fragen.

Viele Grüße

Paola

Hallo an Alle!
Habe soeben mit dem FA telefoniert.
Es kann in der Form berücksichtigt werden, als das ich die Lohnsteuerbescheinigung (zum. die Daten die ich in die EK-Eklärung übertrage) um das nicht erhaltene Gehalt korriegere und den Nachweis bringe, dass eine Pfändung via GV nichts gebracht hat!

Beste Grüße und vielen Dank auf bald.