Hallo an Alle,
habe leider 2012 Gehälter bei meinem letzten AG ausstehen, die er auf Grund von Zahlungsschwierigkeiten nicht begleichen konnte und kann. Ein Titel für die noch ausstehenden Betrag ist vorhanden, aber sinnlos diesen durchzusetzen - da nichts mehr vorhanden beim ehemaligen AG.
Jetzt zu meiner Frage, ist es möglich die noch offenen Lohnforderung (Nachweislich via Titel von Arbeitsgericht und dem Bericht eines Pfändungsversuch eines Gerichtsvollziehers) steuerlich zu berücksichtigen?
Vielen Dank für adäquate Antworten im Voraus!
Beste Grüße