Hallo!
Kann mir jemand sagen ob man im öffentlichen Dienst (Sekretärin) die gleichen Abzüge hat wie eine „normale“ Stelle als Sekretärin?!
Vielen Dank 
Hallo!
Kann mir jemand sagen ob man im öffentlichen Dienst (Sekretärin) die gleichen Abzüge hat wie eine „normale“ Stelle als Sekretärin?!
Vielen Dank 
Kann mir jemand sagen ob man im öffentlichen Dienst
(Sekretärin) die gleichen Abzüge hat wie eine „normale“ Stelle als Sekretärin?!
Wenn man Angestellte ist ja, wenn man Beamte ist, sind die Abzüge geringer.
Hallo,
die Aussage stimmt nicht so ganz.
Als Angestellte im öffentlichen Dienst kann es sein, dass noch Abzüge für eine Art Betriebsrentenversicherung anfallen. Diese Betriebsrentenversicherung ist nicht freiweillig.
Gruß
Samira
Hallo Samira,
Als Angestellte im öffentlichen Dienst kann es sein, dass noch
Abzüge für eine Art Betriebsrentenversicherung anfallen. Diese
Betriebsrentenversicherung ist nicht freiweillig.
Diese Regelung kannte ich nicht. Als ich noch im öD angestellt war (was zugegebenermaßen eine Weile her ist), hat der AG Beiträge zur VBL geleistet, ich aber nicht. Hat sich das geändert oder ist diese Betriebsrente etwas anderes als die frühere VBL ?
Gruß
Nordlicht
Hallo Nordlicht,
VL (Vermögenswirksame Leistung) ist etwas anderes. VL kann man ja auch in der freien Wirtschaft vom Arbeitgeber bezuschusst bekommen.
Die „Betriebsrente“ im Öffentlichen Dienst (mir fällt gerade nicht ein wie es genau heißt, habe meine Gehaltsabrechnung gerade nicht griffberteit) gibt es schon etwas länger. Es kann auch sein, dass es von Bund, Ländern und Kommunen unterschiedlich gehandhabt wird. Das weiß ich jetzt leider nicht.
Gruß
Samira
Diese Regelung kannte ich nicht. Als ich noch im öD angestellt
war (was zugegebenermaßen eine Weile her ist), hat der AG
Beiträge zur VBL geleistet, ich aber nicht. Hat sich das
geändert oder ist diese Betriebsrente etwas anderes als die
frühere VBL ?
Hallo, ne das meinte die VBL, aber je nach Art des Jobs kann man sich ggf. befreien lassen, dann muss nur der AG zahlen. Das wird einem meist bei geringfügigen Jobs oder befristeten Jobs automatisch einem dringlichst nahegelegt, dort im Formular das Kreuzchen zu machen, da man erst nach 5 Jahren BEschäftigung im öD Ansprüche erwirbt, bzw. bei geringfügigen Jobs jeder Pfennig zählt.
Gruß Susanne
VL (Vermögenswirksame Leistung) ist etwas anderes. VL kann
V B L = Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Bei meinem Beruf (siehe auch Vika) kannst Du davon ausgehen, dass ich weiß, was VL ist.
Bei meinem Beruf (siehe auch Vika) kannst Du davon ausgehen,
dass ich weiß, was VL ist.
Entschuldige, ich habe mich verlesen. Tut mir leid 
Gruß
Samira
Hallo Samira,
Als Angestellte im öffentlichen Dienst kann es sein, dass noch
Abzüge für eine Art Betriebsrentenversicherung anfallen. Diese
Betriebsrentenversicherung ist nicht freiweillig.Diese Regelung kannte ich nicht. Als ich noch im öD angestellt
war (was zugegebenermaßen eine Weile her ist), hat der AG
Beiträge zur VBL geleistet, ich aber nicht. Hat sich das
geändert oder ist diese Betriebsrente etwas anderes als die
frühere VBL ?
Jetzt gibt es da noch eine neue Zusatzrente, da müssen auch die Angestellten beiträge leisten.
Beatrix