Guten Abend.
Folgende Situation:
Herr A., geschieden, 2 Kinder, wurde kurz arbeitslos, hat aber vor der Arbeitslosigkeit keinen Unterhalt an die Kinder gezahlt. Wieso auch immer. Als Herr A. wieder einen Arbeitsplatz findet sendet er Frau A. eine Seite seines Arbeitsvertrages zu. In diesem steht:
§7 Lohnverpfändung oder Abtretung
Die Verpfändung oder Abtretung von Lohn und sonstigen Ansprüchen auf Vergütung an Dritte ist ausgeschlossen. Zur Deckung der Kosten für die Bearbeitung einer Lohnpfändung werden 3% der Pfandsumme als Bearbeitungskosten einbehalten.
Was bedeutet das für die Kindsmutter? Kann der Lohn gepfändet werden oder nicht? Nachdem die Kindsmutter das Gehaltskonto pfänden lies, hat Herr A. ein P-Konto eingerichtet und das Gehalt wird nun auf dieses Konto überwiesen. Hat die Kindsmutter denn keine Chance auf Zahlung des Unterhaltes? Das Jugendamt wurde eingeschaltet und Beistandschaft beantragt. Auch dort sagt man ihr, man könne nichts tun. Stimmt das? Kommt der Vater einfach so durch?
Danke für eure Antworten.