Gehalt pfändbar oder nicht

Guten Abend.

Folgende Situation:

Herr A., geschieden, 2 Kinder, wurde kurz arbeitslos, hat aber vor der Arbeitslosigkeit keinen Unterhalt an die Kinder gezahlt. Wieso auch immer. Als Herr A. wieder einen Arbeitsplatz findet sendet er Frau A. eine Seite seines Arbeitsvertrages zu. In diesem steht:

§7 Lohnverpfändung oder Abtretung

Die Verpfändung oder Abtretung von Lohn und sonstigen Ansprüchen auf Vergütung an Dritte ist ausgeschlossen. Zur Deckung der Kosten für die Bearbeitung einer Lohnpfändung werden 3% der Pfandsumme als Bearbeitungskosten einbehalten.

Was bedeutet das für die Kindsmutter? Kann der Lohn gepfändet werden oder nicht? Nachdem die Kindsmutter das Gehaltskonto pfänden lies, hat Herr A. ein P-Konto eingerichtet und das Gehalt wird nun auf dieses Konto überwiesen. Hat die Kindsmutter denn keine Chance auf Zahlung des Unterhaltes? Das Jugendamt wurde eingeschaltet und Beistandschaft beantragt. Auch dort sagt man ihr, man könne nichts tun. Stimmt das? Kommt der Vater einfach so durch?

Danke für eure Antworten.

Guten Abend,

pfändbar ist nur der Betrag des Einkommens, der das persönliche Existenzminimum (Pfändungsfreibetrag) übersteigt.
Erzielt der unterhaltspflichtige jedoch Einkommen unterhalb des Freibetrages, dann ist -in der Tat- nichts zu holen bei ihm.

Der individuelle Freibetrag ist unterschiedlich, zu ersehen z, B. hier:
http://www.insolvenzanwalt24.de/download/Pfaendungst…

Gruß
MG

Hallo.

Das Jugendamt hat ausgerechnet dass 190,00 Euro Gehalt pfändbar sind. Was auch der Unterhalt der Kinder wäre. Nur steht ja im Arbeitsvertrag von Hern A. dass der Lohn nicht pfändbar ist. Geht das so einfach? Irgendwie muss man doch an das Geld kommen können.

Gruß

Hallo,

er ist pfändbar, nur abtreten, zB als Kreditsicherheit, kann er ihn nicht.

Auch beim P-Konto kann bis zum Selbstbehalt gepfändet werden, aber hier kennt man ja die Quelle.

VG
EK

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tu doch nicht so…
hallo

Irgendwie muss man doch an
das Geld kommen können.

als würdest du nicht an DEIN geld kommen. wenn nichts zu holen ist, bekommst DU eben DEIN geld vom staat.

justin

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Wie war das mit der Netiquette?
Guten Morgen.

Habe ich geschrieben MEIN Geld? Hier geht es lediglich um eine erfundene Situation.
Wäre sie nicht erfunden hätte ich im Auftrag einer Freundin geschrieben/gefragt der es derzeit so geht und für die ICH geschrieben hätte. Diese Freundin würde vollzeit arbeiten und hat KEINEN Anspruch auf ALG2. Der Kindsvater besucht die Kinder regelmäßig, zahlt aber nicht. ICH dachte in DEUTSCHLAND haben die Kinder ein Recht auf Kindesunterhalt?!

Schaden dass SIE alle betroffenen Mütter UND Väter über einen Kamm scheren. Wie war das mit der Netiquette? Angriff ist die beste Verteidigung. Hatten Sie einen Grund dazu?

MfG

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Genau! Tu doch nicht so…
…als hättest du Ahnung von den Dingen, auf welche du hier dauernd großkotzig antwortest!

Zuerst unten der Bullshit bei der Thematik des verstorbenen Firmeninhabers, und jetzt das hier

als würdest du nicht an DEIN geld kommen. wenn nichts zu holen
ist, bekommst DU eben DEIN geld vom staat.

was jedweger Grundlage enbehrt.

Zum Glück gibt es hier nach wie vor einige Leute (auch, wenn die immer weniger werden), welche mit ihrem Fachwissen die seit geraumer Zeit in Scharen hier auftretenden Vollhonks ohne Wissen - dafür aber mit übersteigertem Mitteilungsbedürfnis - ad absurdum führen.

Man man man

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Ja
Hi!

Das Jugendamt hat ausgerechnet dass 190,00 Euro Gehalt
pfändbar sind. Was auch der Unterhalt der Kinder wäre. Nur
steht ja im Arbeitsvertrag von Hern A. dass der Lohn nicht
pfändbar ist. Geht das so einfach? Irgendwie muss man doch an
das Geld kommen können.

Ein Arbeitgeber kann Pfändungen nicht wirksam vertraglich ausschließen.

Das ist nur bei Abtretungen möglich, und selbst dort nicht ganz so einfach.

Bei Unterhaltspfändungen kann es ebenso sein, dass die „normalen“ Pfändungsfreigrenzen lt. §§ 850c ZPO ausgehebelt werden.
http://dejure.org/gesetze/ZPO/850d.html

Aber dazu fragst Du besser bei den allgemeinen Rechtsfragen…

VG
Guido

‚Geld vom Staat‘ endet früher
Hallo Unterhalter und Unterhaltene

Zahlung vom Unterhalter hat Vorteile.
Unterhalt in Form von „Geld vom Staat“ endet meines Wissens früher (wenn Kind 12 Jahre?) als das Geld vom Unterhaltszahler (wenn erste Ausbildung fertig, bis 27 Jahre oder so).

Kinder mit 13 essen vermutlich nix mehr und die Mama hatte ja 12 Jahre Zeit, im Lotto zu gewinnen…

Grüße!

Timsy