Hallo!
Wenn jemand Teilzeitangestellter ist, also ein Gehalt bekommt (ca. 18000 Euro brutto) und nebenher noch selbstständig verdient (ca. 1000 Euro), gilt dann sein Gehalt mit als Umsatz?
Muß also in die EÜR?
Und die Kleinunternehmerregelung mit der 17500-Euro-Grenze: Zählen da also die 18000 Euro brutto schon mit?
Vielen Dank!
Muß also in die EÜR?
Gehalt und selbstständige Tätigkeit sind zwei verschiedene Dinge. Das Gehalt kommt bei der Steuererklräung in die Anlage N, der Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit ergibt sich aus der EÜR und kommt in die Anlage GSE.
Und die Kleinunternehmerregelung mit der 17500-Euro-Grenze:
Zählen da also die 18000 Euro brutto schon mit?
Natürlich nicht, es zählen nur die geschäftlichen Umsätze (nicht das Gehalt aus Arbeitnehmertätigkeit.