Gehalt und Weihnachtsgeld bei TV-L13 Stufe 1 50%

Hallo Zusammen,

es geht mir um folgende Frage. Besteht ein Anspruch auf Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld), wenn die Beschäftigung erst am 1. November begonnen hat? Wenn ja, wie hoch wäre dieser Anspruch. Es handelt sich um eine TV-L13 Stelle (50%) Stufe 1. Netto müsste es so um die 1000 EUR bei Steuerklasse 1 geben.
Vielen Dank für Eure Infos.

MfG
Tim

Hallo,

es geht mir um folgende Frage. Besteht ein Anspruch auf
Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld), wenn die Beschäftigung erst
am 1. November begonnen hat?

Ja Sh TV-L
§ 20 Jahressonderzahlung
(1) Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung.

Wenn ja, wie hoch wäre dieser
Anspruch. Es handelt sich um eine TV-L13 Stelle (50%) Stufe 1.

und weiter im §20
(4) 1Der Anspruch […] vermindert sich um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt […] haben.

Ergo: Eintritt 1.11 ergibt 2 Monate im Kalenderjahr beschäftigt ergibt 2/12 des Anspruchs.
Die Sonderzahlung beträgt in E13 50%

Also Formel: E13/2 (aktuelles BruttoGehalt) * 50% * 2/12 ergibt deinen Bruttoanspruch!

Netto müsste es so um die 1000 EUR bei Steuerklasse 1 geben.

Nur das Weihnachtsgeld? Garantiert nicht

Das kannste dir selbst im Gehaltsrechner ausrechnen, zB hier: http://www.nettolohn.de/

Vielen Dank für Eure Infos.

Bidde :smile:

Grüße
Wawi

Ach ja: Quelle für weitere Recherchen: http://www.tdl.bayern.de/TV-Laender-Reform/TV-L/TV-L…