Gehalt und Werbungskosten, in welchem Jahr?

Hallo,

eine ganz einfache Frage:

Person A ist von Juli 2011-November 2011 beschäftigt, das Gehalt wird aber erst im Juni 2012 gezahlt. Die übrige Zeit hat A kein Einkommen und arbeitet nicht (lebt auf Kosten seines Lebennspartners).

Jetzt hatte A aber auch Werbungskosten, die im Jahr 2011 angefallen sind. Welche Möglichkeit ist nun richtig:

  1. Werbungskosten in Steuerklärung 2011 angeben (dort verpuffen sie, da kein Einkommen)
  2. Werbungskosten in Steuererklärung 2012 angeben (sie sind aber in 2011 angefallen und wurden auch dann bezahlt)
  3. Steuereerklärung für 2011 angeben und dort Werbungskosten und das in 2012 augezahlte Einkommen angeben.

Hallo.

Kurz: 1.
Sogenannte vorweggenommene Werbungskosten (ich setze voraus, dass es sich tatsächlich um solche handelt) sind im Jahr der Verausgabung (2011) zu erklären. Ein entstehender Verlust ist rück- bzw. vortragsfähig nach 2010 bzw. 2012 usw. Die Werbungskosten „verpuffen“ somit nicht.

Gruß, Heiko