Gehalt unterhalb Einstufung der Stelle zulässig?

Hallo,
ist es zulässig jemandem über 2 Jahre ein niedrigeres Gehalt zu zahlen? Hintergrund: Einstufung der Stelle: EG10 (ERA Rheinland Pfalz)
Einstufung bei Antritt der Stelle: EG09 mit Aussicht, nach einem Jahr EG10 zu bekommen.
Ein Jahr später: Ablehnung EG10 und Ausschluss einer Einstufung in EG10 im folgenden Jahr.
Begründung: zu große Gehaltssprünge innerhalb der letzten 2 Jahre

Das heißt, die Stelle würde über 2 Jahre als EG09 bezahlt, obwohl sie als EG10 eingestuft ist! Ist das zulässig?

Vielen Dank!

Hallo Sandra,

leider kann ich Dir bei Deiner Frage nicht helfen. Ich weiß nicht für welchen Berufszweig du sie gestellt hast. Ich weiss nur aus der Praxis her, besteht schon die Möglichkeit das Gehalt nicht in die höhere Gruppe einzustufen, wenn der AN z. B. nicht die Leistung bringt. Vielleicht kann noch jemand anderes Dir helfen.
HG Circan

Hallo,
da habe ich leider keine Ahnung, aber ich denke, das ich damit mal zu einer Aufsichtsbehörde, dem Arbeitsamt, der IHK, oder einer sonstigen zuständigen Stelle gehen würde.
Schließlich wurde dies Gehaltseinstufung in Aussicht gestellt und sie arbeiten ja schließlich jetzt auch nicht nur 78% nach einem Jahr, oder?
Viel Erfolg, hopser6

Hallo Circan,

ich arbeite in einem mittelgroßen Industriebetrieb in der IT.

Grüße,
Sandra

Hallo hopser6,

sehe ich genauso! Ich wende mich mal an ein Betriebsratsmitgleid, das ich gut kenne. Trotzdem freue ich mich über weitere Einschätzungen/Erfahrungen.

Viele Grüße,
Sandra

Hallo Sandra, sorry, da kenne ich mich gar nicht aus.
Gruß
Ella

Hallo,

es tut mir leid, ich kann dir leider nicht weiterhelfen.

mfg