Gehalt von Juristen

Hallo,
ich frage aus Interesse wieviel ein durchschnittlicher Anwalt fuer eine Beratungsstunde verlangt. Unser Anwalt verlangt 300 Euro. Klingt fuer mich viel, ich kenne mich da aber ueberhaupt nicht aus.
Wie ist das dann mit den weiteren Kosten? Zum Beispiel fuer den SChriftwechsel mit dem Gegenanwalt, fuer den Termin bei Gericht? Wieviel verdient/verlangt ein durchschnittlicher Anwalt dabei?
Danke
Jima

Hallo Jima,

also so einfach selber festlegen ist bei Anwälten nicht. Es gibt die BRAGO, und in der sind zunächst einmal für alle Tätigkeiten feste Gebührensätze genannt, die sich in 1/10 einer so genannten vollen Gebühr bemessen. Die Höhe dieser vollen Gebühr ergibt sich nach dem Streitwert, also der Summe, um die es im Verfahren geht. Für eine Erstberatung gibt es einen Höchstsatz, der auch bei höheren Streitwerten nicht überschritten werden darf. Kann man sich über den Daumen gepeilt leicht mit € 200,-- inkl. MwSt. merken.
Im Strafrecht gibt es so genannte Rahmengebühren, aber auch hierüber findet mal alle nötigen Infos in der BRAGO.
Honorarvereinbarungen sind auch in begrenztem Rahmen möglich und kommen insbesondere bei hohen Streitwerten zum Einsatz, wenn der tatsächliche Aufwand geringer ist, als die Vergütung nach BRAGO angemessen erscheinen lassen würde. Umgekehrt sieht es wiederum im Strafrecht aus, wo gute Strafverteidiger schon mal je nach Komplexität die Rahmengebühren ganz schön ausschöpfen können.
Was dabei am Jahresende rauskommt ist höchst unterschiedlich, denn sowohl die Einnahmeseite als auch die Kostenseite eines Anwalts können höchst unterschiedlich sein. Dabei sind Kostenquoten von über 50% keine Seltenheit. Schließlich darf man nicht vergessen, dass der Anwalt sich das Stundenhonorar nicht einfach netto in die Tasche steckt, sondern dass hiervon auch das Personal, die Raummiete, Kosten für Hard- und Software, Berufshaftpflicht etc. bezahlt werden müssen. Und der übrig bleibende Rest muss dann natürlich nicht nur versteuert werden, sondern mangels Renten- und Arbeitslosenversicherung (sehen wir mal von der Anwaltsversorgung ab), muss dann auch noch wie bei jedem anderen Freiberufler die Zukunft mit BU etc. abgesichert werden.
So ganz nebenbei: Die längst überfällige BRAGO-Anpassung ist gerade mal wieder von der neuen Ex-Justizministerin gekippt worden. Die Anwälte rechnen daher weiter auf den von 1994 stammenden Grundlagen ab. Möchte den Arbeitnehmer sehen, der sich das gefallen lassen würde (seit 94 gab es nicht mal einen Inflationsausgleich!).
Übrigens wird der Reichtum von Anwälten immer gerne an dicken Autos und großen Häusern festgemacht. Dies trifft die Sache aber auch nicht so ganz. Die Autos werden üblicherweise über die Kanzlei geleast und sind so ein reines Steuersparmodell, und die Häuser sind die Rentenkasse.

Gruß vom Wiz

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kleine Ergänzung
Hallo,

BRAGO = B undes R echts A nwalts G ebühren O rdnung

Herzliche Grüße

Thomas Miller

Hi Wiz,

und was ist denn dann mit den Juristen die so zwischen €450-nach oben offen nehmen?
Die Brago kann man doch auch aussen vor lassen, oder sehe ich das falsch. Wenn ich das richtig sehe, nimmt ein enger Verwandter von mir €450/h. Natürlich kann er nicht jede Arbeitsstunde chargen, aber als Partner einer Sozietät mit 600 Anwälten kommt da schon ganz ordentlich was rum.

Ich weiss nicht wie so was vereinbart wird, ich kenne nur die Sätze, die auch wir an Kanzleien zahlen.

Gruß
Falckus

Wenn ich das richtig sehe, nimmt ein enger
Verwandter von mir €450/h.

Hallo,

viele Leute wollen einen Stunden- oder Tagessatz hören und fallen bei dessen Nennung erschrocken vom Stuhl. Wer z. B. mit Einkäufern zu tun hat, kennt das Thema. Man darf jedenfalls keinesfalls den Stundensatz mit der Anzahl der Monatsstunden multiplizieren. Das ergäbe ein völlig schiefes Bild. Recherchen, Überlegungen, Konzepte, Diskussionen mit Kollegen etc. sieht der Kunde nicht und kein Freiberufler kann solche Zeiten direkt dem Auftraggeber in Rechnung stellen. So sind z. B. in meiner Branche Tagessätze um 2.000 € durchaus üblich. Dahinter stecken dann aber die oben erwähnten Zeiten, Büro-Infrastruktur und u. U. technische Hilfsmittel mit 6stelligem Wert. Unterm Strich wachsen die Bäume bei Freiberuflern nicht in den Himmel.

Gruß
Wolfgang

Hallo zusammen,

was Wolfgang da schreibt ist natürlich genau der springende Punkt. Klar, wie schon geschrieben kann man auch Honorarvereinbarungen treffen, und die macht man eben u.a. mit Großmandanten und bei längerfristigen Beratungsaufträgen, damit man weiß, was hinterher rauskommt. Gerade bei den großen Lawfirms bewegt man sich beinahe ausschließlich auf diesem Terrain. Bei Anwälten in eher kleinen Kanzleien ist dies aber eher die Ausnahme und da kommt man eben dahin, dass man so eine einmal isoliert gehörte Zahl eben nicht mit den 70 Wochenstunden auf den Monat hochrechnen kann. Der Mandant/Kunde zahlt dann nämlich oft nur für die Stunden, die er den Freiberufler sieht, und da kommen dann eben immer auch noch so einige Stunden dazu, die dann überhaupt nicht vergütet werden. Mein Bruder z.B. ist freier Grafiker und hat auch gegenüber seinen Kunden einen „Traum-Stundenlohn“ für die Zeit, in der er dann tatsächlich den Stift in der Hand hat und Reinzeichnungen macht. Nur für die Stunden und Tage, in denen er eine Werbeidee entwickelt, wieder verwirft, die nächste entwickelt, verwirft, … gibt es eben keinen Pfennig. Dabei läuft aber in der ganzen Zeit der komplette Betrieb mit Personal und Gerätepark für den Auftrag.

Gruß vom Wiz, der insoweit ganz froh ist, in Zukunft sich auch nicht mehr so oft rechtfertigen zu müssen, und mehr nach BRAGO abrechnen wird

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Neugierig!
Hallo miteinander

Meine Erstberatung hat incl. Mwst 197.-Euro gekostet, aber mit dem Hinweis in der Kostennote versehen, dass diese durchaushöher hätte ausfallen können.
Frage: Die Erstberatungsstunde kostet ca. 200 Euro, darf ich davon ausgehen, wenn ein Anwalt sich mit mit im weiteren Verlauf des Mandates 4 mal je ein halbe Stunde bespricht, ein Schreiben aufsetzt in einer Stunde und mich zu einem Termin von 4 Stunden begleitet, dass ich dann 7Stunden a 200 Euro bezahlen muss?

Na jetzt bin ich aber gespannt!

freundlich grüssend
irgendwiewirdsschonwerden

Hallo,

scheint mir, als ob Du die bisherigen Antworten nict gelesen oder zumindest nicht verstanden hast. Die Erstberatung hat für sich genommen den auch von Dir erwähnten Höchstsatz. Dieser gilt pauschal, hat also nichts mit der Länge des Beratungsgesprächs zu tun. Für alle weiteren Leistungen geht es dann (wenn nicht gerade eine Honorarverienbarung getroffen worden ist) ausschließlich nach Streitwert in 1/10 Gebühren nach BRAGO für bestimmte Tätigkeiten. Also auch hier keine Stundensätze, sondern immer wieder das Spiel: Es geht um Betrag X, für den ist eine Gebühr Y; eine bestimmte Tätigkeit wird mit Z/10 Gebühr vergütet; der Anwalt bekommt also y*Z/10. Diese Einzelgebühren summieren sich dann, und so kommt man z.B. für ein „normales“ Verfahren in erster Instanz inkl. Beweisaufnahme auf 3*10/10.

Gruß vom Wiz

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Danke wiz
Jetzt hab’ sogar ich es verstanden… :wink:
Gruss
irgendwie…