Gehalt - Wann muss es gezahlt werden?

Hallo -

ich wüßte gern, wie die gesetzlichen Bestimmungen zur
Gehaltszahlung aussehen.

Gibt es eine Regelung, bis wann ein Arbeitgeber das Gehalt
überwiesen haben muss? Oder bis wann es beim Arbeitgeber auf dem
Konto sein muss?

Das konkrete Problem (glücklicherweise nicht meines!):
Da bekommt jemand in meinem Bekanntenkreis sein Gehalt immer am
letzen Tag des Monats überwiesen. Wenn dann ein Wochenende oder
gar Feiertage folgen, sind zwar Versicherung, Miete usw.
abgebucht - das Gehalt aber noch nicht angekommen. Das
strapaziert wahlweise den Überziehungskredit oder gibt richtig
Stress mit der Bank.

Leider hab ich im www nichts dazu gefunden.

Für Antwort dankbar
Lillian

steht im Vertrag
Hallo Lillian,

ich wüßte gern, wie die gesetzlichen Bestimmungen zur
Gehaltszahlung aussehen.

glaub ich nicht dran

Gibt es eine Regelung, bis wann ein Arbeitgeber das Gehalt
überwiesen haben muss? Oder bis wann es beim Arbeitgeber auf
dem Konto sein muss?

Je nach Lage könnte der zuständige Tarifvertrag oder der Arbeitsvertrag Auskunft über die Modalitäten der Gehaltszahlung (bar, in Glasperlen oder aufs Konto in der Schweiz, im Vorhinein oder nach Abschluss der Steuerrechnung etc.) geben.

Tschuess Marco.

Lillian.

Für die Frage, wann Ihr Anspruch auf die Vergütung fällig wird, kommt es darauf an, welche Partei des Arbeitsvertrages ihre Leistung zuerst erbringen muß, d.h. „vorleistungspflichtig“ ist. Dazu heißt es in § 614 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch):

„Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablaufe der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten.“
Gemäß dieser gesetzlichen Regelung muß erst der Arbeitnehmer und dann der Arbeitgeber leisten. Wenn die Parteien eine bestimmte Monatsvergütung vereinbart haben , d.h. die die „Vergütung nach Zeitabschnitten“ (= Monaten) „bemessen“ haben, dann muß der Arbeitgeber also erst „nach dem Ablauf“ der einzelnen Monate, d.h. am ersten Tag des Folgemonats zahlen.

In Ihrem Arbeitsvertrag oder in einem auf Sie anwendbaren Tarifvertrag können aber Regelungen über die Fälligkeit der Vergütung enthalten sein, die von § 614 BGB abweichen. … Dann gilt nicht § 614 BGB, sondern die arbeitsvertragliche bzw. tarifliche Regelung.

Alles weitere auch zum Verzug des Gehaltes findest Du unter der Quelle:
http://www.hensche.de/index.html?http://www.hensche…

Gruß,
LeoLo