ich habe eine Super Arbeit gefunden. Es läuft noch über eine Zeitarbeits-Firma. Über die Konditionen kann ich mich nicht beschweren.
Das Einzige was mich etwas stört ist, dass ich erst nach 1 1/2 Monaten mein Gehalt bekomme.
Also ich arbeite vom 01.-30. und bekomme im Folgemonat am 15. mein Gehalt. Gut, ich kann mir zum ersten einen Abschlag von 150 Euro holen, aber das ist ja nicht das Gleiche wie das Gehalt zu bekommen.
Meine Frage: ist das gesetzlich überhaupt erlaubt? Ich dachte immer das geht nicht.
Zuerst mal ist es sehr verwirrend wenn man liest „nach 1 1/2 Monaten“.
Der Großteil der Arbeitnehmer bekommt das Entgelt am Ende des gearbeiteten Monats.
Üblich, es erst im nächsten Monat auszuzahlen ist es logischerweise, wenn Stundenlohn abgerechnet wird. Die genauen Stunden können ja erst nach dem Letzten ermittelt werden.
Wenn man also in so einer Firma beginnt, hat man das erste Mal eine Verzögerung von bis zu 2 Wochen und nicht mehr. Danach ist es genau so ein Rhythmus wie bei denen, die ihr Geld am Monatsende bekommen.
Für diese kleine Unannehmlichkeit wird fast jeder Arbeitgeber bereit sein einen Vorschuss zu gewähren.
Auch für den Fall, dass Daueraufträge am 30.oder 1. fällig werden, kann man evtl. was aushandeln.
Es ist aber ein freiwilliges Entgegenkommen der Firma.
Denn schließlich bekommt man ja alle 4 Wochen Geld und muss es sich nur wie jeder andere auch bis zum nächsten Zahltag einteilen.
Die einzige Ausnahme ist meines Wissens nach bei Azubis,
da es sich nicht um Entgelt für erbrachte Leistung handelt, sondern um eine Ausbildungsvergütung.
Hallo Sina,
es gibt viele Firmen, die das Gehalt zum 15ten des Folgemonats auszahlen. Dies ist auch legal. Schwierig ist so etwas immer im ersten Monat. Danach kommt das Geld ja alle 4 Wochen zum 15ten. Also, ärgere Dich nicht und freu Dich über Deinen neuen Job.
HG Circan