Gehalt wird nicht ausgezahlt-legal?

Darf ein Arbeitgeber den Angestellten Gehaltszahlungen „verwehren“, obwohl den Arbeitnehmern noch keine Kündigungen etc. vorliegen?
Was kann man da tun?

Hallo erstmal.

Darf ein Arbeitgeber den Angestellten Gehaltszahlungen
„verwehren“, obwohl den Arbeitnehmern noch keine Kündigungen
etc. vorliegen?
Was kann man da tun?

Siehe http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt…

HTH
mfg M.L.

Hallo!(sorry, war gerad so in Rage, dass ich die Begrüßungsformel vergessen habe:frowning:)
Vielen Dank für den tollen Link.
Nun gibt es noch ein großes Problem:
allgemein formuliert: wenn man die Rechtschutzversicherung zu spät abgeschlossen hat, dann übernimmt diese ja nicht die Gerichtskosten.
Wie sicher ist es, in solch einem Fall zu gewinnen= keine Gerichtskosten zahlen zu müssen?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Wie sicher ist es, in solch einem Fall zu gewinnen= keine
Gerichtskosten zahlen zu müssen?

bei Arbeitsrecht gilt meines Wissens: erste Instanz muss jede Partei selbst bezahlen unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.

Gruß, Niels

Hi Nils!
Echt? Kann man solche Kosten schätzen oder ist das immer Fallabhängig?

Hi Nils!
Echt? Kann man solche Kosten schätzen oder ist das immer
Fallabhängig?

Melde Dich mal bei der Gewerkschaft. Möglicherweise übernehmen die den Fall, auch wenn Du jetzt erst Mitglied wirst.
Auf jeden Fall bekommst Du eine gute Beratung dort.

Gruß

Peter

ist das egal, welche Gewerkschaft- haben die alle einen guten „Beratungsservice“? und noch ne Frage: Spielt das eine Rolle, in welcher Branche man tätig ist?

Hallo nochmal.

ist das egal, welche Gewerkschaft- haben die alle einen guten
„Beratungsservice“? und noch ne Frage: Spielt das eine Rolle,
in welcher Branche man tätig ist?

Eine Branche -> eine Gewerkschaft. Aber eine Gewerkschaft -> mehrere Branchen ist durchaus möglich. Von daher sollte man sich an die GW wenden, die für die eigene Branche zuständig ist :wink:
Siehe auch http://www.dgb.de für Weiteres.

HTH
mfg M.L.

muss das eine Gewerkschaft sein oder reicht da Technikerverband? Haben die auch solche Leistungen?

Hallo

Vergiß Deine Rechtsschutz und die Gewerkschaft. Du kannst entweder Klage einreichen (die Antragsstelle beim ArbG hilft Dir bei der Formulierung= oder aber, was m.E. zu empfehlen ist, einfach einen Mahnbescheid beantragen. Wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt, vertrittst Du dich einfach selber. Dann mußt Du auch keinen Anwalt bezahlen.

Alles zu den Kosten findest Du hier:
http://www.mahnung-online.de/arbeitkosten.htm

Gruß,
LeoLo

1 „Gefällt mir“

Hallo

Vergiß Deine Rechtsschutz und die Gewerkschaft. Du kannst
entweder Klage einreichen (die Antragsstelle beim ArbG hilft
Dir bei der Formulierung= oder aber, was m.E. zu empfehlen
ist, einfach einen Mahnbescheid beantragen. Wenn es zu einem
Gerichtsverfahren kommt, vertrittst Du dich einfach selber.
Dann mußt Du auch keinen Anwalt bezahlen.

Hallo Leolo,
Bei der Klageeinreichung stimme ich dir zu. Das kann man selber machen. Bei ausstehendem Gehalt finde ich den Weg des Mahnbescheids auch gut. Sollte 3 Monate kein Gehalt mehr bezahlt worden sein, kann man , glaube ich mal gehört zu haben, auch eine Insolvenzprüfung des AG beantragen( Insolvenzgericht vieleicht?)
Deinen weiteren Rat halte ich für riskant, wenn man sich nicht selbst in Arbeitsrecht etwas auskennt. Oft sind die Anwälte von AG (leider) nicht auf den Kopf gefallen.

gruß X’Nedra

Alles zu den Kosten findest Du hier:
http://www.mahnung-online.de/arbeitkosten.htm

Gruß,
LeoLo

Hallo

Deinen weiteren Rat halte ich für riskant, wenn man sich nicht
selbst in Arbeitsrecht etwas auskennt. Oft sind die Anwälte
von AG (leider) nicht auf den Kopf gefallen.

Bei schlichtem Lohnrückstand sehe ich da eher keine Gefahr, daher kam mein Rat ohne entsprechende Einschränkung.

Gruß,
LeoLo