Hallo,
ich habe folgendes Problem: Mein Gehalt für Juni wurde noch nicht gezahlt und gestern wurde allen Mitarbeitern angekündigt, dass wir bis Ende August keine Gehaltszahlungen erwarten können (das wären dann also 3 Monate insgesamt). Nun mache ich mir natürlich Sorgen, dass ich mein Geld gar nicht mehr sehe, d.h. die Firma pleite geht. Ich weiß, dass man vom Arbeitsamt für die letzten 3 Monate, die man unbezahlt gearbeitet hat, Insolvenzgeld beantragen kann, aber ich bin unsicher, was ich sonst noch beachten muss. Im Detail:
- Muss ich mein Gehalt nochmal schriftlich einfordern, oder ist das nicht nötig? Wenn ja, welche Fristen muss ich beachten?
- Wird durch die Stellung eines Antrags auf Insolvenzgeld beim Arbeitsamt automatisch ein Insolvenzverfahren eingeleitet? (ich will ja nicht der Firma schaden)
- Muss ich einen evtl. erhaltenen Vorschuss des Insolvenzgeldes zurückzahlen, wenn ich dann später doch noch den ausstehenden Lohn erhalte?
- Welche Auswirkungen hat eine Kündigung in der jetzigen Situation auf das ALG I? Unter welchen Umständen wäre eine fristlose Kündigung möglich?
- Was kann ich tun, wenn ich auch im September kein Geld bekomme?
- Ist es zwingend notwendig, sich einen Anwalt zuzulegen, oder wird dieser nur unter bestimmten Umständen erforderlich?
Ich weiß, das sind sehr viele Fragen und ich erwarte nicht, dass alle im Detail beantwortet werden können. Allerdings würde ich mich sehr freuen, wenn Sie wenigstens zu einigen dieser Aspekten Stellung beziehen könnten.
Recht herzlichen Dank im Voraus!
Katrin Wulf
Hi Katrin,
Ja viele fragen. Zu insolvenzgeld usw, da muss du jemand fragen die von die ARGE kommt. Da habe ich nichts damit zu tun. Zu fehlenden lohn. Wir raten immer als erste es schriftlich einzufördern. Frst kann mann selbe aussuchen, alles von 5 arbeitstagen bis zu zwei wochen ist vertretbar. arin müss auch aber gedroht das due unter den BGB dein recht auf leistungsverweigerungsrecht gebrauch machen könntest. Das heisst eigentlich, ich bleibe heim, bis du mir zahlst!
Fristlose kündigung geht nür wenn du was verbockt hast! Vertrag ist vertrag und darin enthaltenden fristen/kündigungsfristen haben immer noch bestand.
Mehr weiss ich nicht momentan. Wenn es dir hilft, ruf mich mo. bis fr. von 8Uhr bis 16Uhr an unter 08321-26684
und frag nach den Personalrats vorsitzender.
Hallo Frau Wulf,
Für eine umfangreiche Beantwortung fehlen hier noch zusätzliche Angaben. Allerdings kann ich Ihnen hier nur einen Rat geben, den Sie tatsächlich umsetzen sollten.
Gehen Sie zum Arbeitsamt und lassen Sie sich dort beraten. Sie können letztlich nicht 3 Monate auf Gehaltszahlung verzichten. Das Unternehmen hat offensichtlich so wie ich hier aus hrer mail ersehen kann noch kein Konkurs angemeldet. Die Hauptforderungen aber wie Gehälter sind zu zahlen. da dies vom unternehmen angekündigt nicht erfolgt, bleibt Ihnen nur der Weg zum Arbeitsamt. Diese werden und können alles notwendige einleiten.
Mit freundlichen Grüßen und einem angenehmen Wochenende.
I.Fischer
Hallo Frau Wilf,
hier hilft nur der Anwalt. Fordern Sie vorher Ihren AG nocheinmal schriftlich auf Ihr Gehalt zu zahlen. Setzen Sie Ihm dazu eine Frist. Sollte das Gehalt dann nicht eingegangen sein, hilft echt nur der Anwalt.
Viel Glück
Marion Dietrich