Person A arbeite 2 Monate auf geringfügiger Basis (400€ Job) bei Unternehmer B.
A hat nach 2 Monaten wieder gekündigt weil B nicht bezahlt.
Da A momentan Arbeitslos ist verlangt das Amt nach jedem Monat eine Gehaltsbescheinigung die B schreiben soll.
Das Interessante ist: B hat dies getan.
A besitzt also 2 Gehaltsbescheinigungen über zusammen 310€
Es wurde aber einfach kein Gehalt überwiesen.
B bezahlt trotz dieses Nachweises nicht.
Auf die letzte Anfrage von A antwortete B frech: „ich habe ihnen die 310€ schon längst in Bar gegeben“ (und zwar angeblich sofort nach Fälligkeit, sprich 2x zum 01. des Monats die beiden Teilbeträge.
Was kann A tun um B zur Zahlung zu bewegen, möglichst ohne teuer und lange Gerichtsverhandlung?
A hat kein Geld bekommen und die Aussage von B ist doch absolut unglaubwürdig.
Schliesslich wird Gehalt in der Regel überwiesen und bei Barzahlungen müsste B ja eine von A unterschriebene Quittung haben.
Ergänzung
Vielleicht noch Interessant zu erwähnen das B nichtmal einen Arbeitsvertrag geschrieben hat und es auch keinen bezahlten Urlaub für die beiden Monate gab.
Was den Vertrag angeht hat sich sogar schon das Arbeitsamt beschwert.
Was kann A tun um B zur Zahlung zu bewegen, möglichst ohne
teuer und lange Gerichtsverhandlung?
Die Gerichtsverhandlung ist weder teuer, noch dürfte sie lang werden.
Ab zur Antragsstelle des ArbG. Klage einreichen. Im Gütetermin kommt der AG entweder gar nicht oder es ist ein „kurzer Prozess“ zu erwarten. Ein Fachanwalt ist natürlich auch möglich, aber nicht zwingend notwendig.
-> Wer sich die Anwaltskosten für eine Beratung nicht leisten kann und keine Versicherung hat, die einspringt, hat die Möglichkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht am Wohnort zu beantragen (außer in Hamburg und Bremen). Eine fachanwaltliche Erstberatung kostet dann eine Selbstbeteiligung von derzeit 10,00 €. Der Rechtsanwalt erhält vom Gericht dann eine Pauschale für Beratung und ggf erste außergerichtliche Tätigkeiten. Im Falle eines Prozesses kann man wiederum Prozesskostenhilfe beantragen.
Das Erwirken eines Mahnbescheids ist keine allzu schwierige Angelegenheit, man muß dazu lediglich ein Formular ausfüllen und beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen: http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnbescheid
(zu beachten: es gibt Mahnverfahren die privatschuldnerisch über das Amtsgericht laufen und arbeitsrechtliche, die über das Arbeitsgericht laufen)
Dies kann ggf. sogar online per Internet geschehen, das Gericht prüft zu diesem Zeitpunkt nicht, ob der Anspruch zu Recht besteht. Der Empfänger des Bescheids muß Widerspruch einlegen, wodurch das Ganze in ein ordentliches Gerichtsverfahren übergeht ; ansonsten kann der Kläger bei Nichtzahlung einen Vollstreckungsbescheid erwirken und dem Schuldner den Gerichtsvollzieher auf den Hals hetzen.