Gehalt zu niedrig

Guten Tag

ich habe folgendes Proplem: Ich habe vor kurzen ein Vorstellungsgespräch als Physiotherapeut gehabt und glaube aber mich im Jahresbruttogehalt geirrt zu haben. Also die Chefin hat mich gefragt was ich denn verdienen möchte und darauf habe ich nach meinen, nochmals korrigierten Berechnungen, glaube ich, zu wenig angegeben. (Ich möchte jetzt keine genauen Zahlen nennen)

Wie ist das jetzt wenn ich die Stelle kriege ? Bekomme ich so viel Gehalt wie ich im Vorstellungsgespräch angegeben hab oder bekomme ich ein Standartgehalt ? (was glaube ich etwas mehr ist als das, was ich angegeben hab.)

Vielen Dank für die Antworten

Alte Regel in Vorstellungsgesprächen: Man bekommt nie mehr Gehalt als man verlangt.

Hi Erik,

war die Bewerbung im öffentlichen Dienst (z. B. Krankenhaus), in einem Hotel, in einer Praxis oder anderswo?

Viele Grüße
Karin

Also die Bewerbung war im Krankenhaus, aber im Krankenhaus befindet sich eine ambulante Physiotherapie wo ich dann dort und im Krankenhaus auf Station arbeiten werde.

Hi Erik,

das klingt eher nach einer Servicegesellschaft, die nicht an den TVöD gebunden ist (aber das müsste in der Stellenausschreibung gestanden haben). Wenn dort zumindest steht „Bezahlung angeglichen an den TVöD“ oder ähnlich, dann sollte auch ein an einen Tariflohn angeglichenes Gehalt gezahlt werden. Ansonsten hast du dich wohl zu billig verkauft.

Viele Grüße
Karin

Servus,

doch, es gibt solche Fälle. Erstens in tarifgebundenen und in tarif-angelehnten Unternehmen, zweitens in Unternehmen, bei denen eine größere Zahl von Beschäftigten in ähnlicher oder gleicher Tätigkeit eingesetzt sind.

Dort wird nur nach Gehaltsvorstellungen gefragt, um zu sehen, ob der Bewerber damit schon ganz außerhalb dessen liegt, was Sache ist, und im übrigen werden die Jobs dann so bezahlt, wie sie halt dotiert sind, unabhängig davon, ob ein Bewerber sich da nach unten vertan hat oder nicht.

Schöne Grüße

MM

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Servus,

Dann legt man Dir einen Vertrag vor. In diesem Vertrag steht drin, was Du kriegen sollst. Wenn das zu wenig ist, brauchst Du ihn nicht zu unterschreiben.

Bessere Chancen auf ein gutes Ende (nämlich Stelle kriegen und nicht zu wenig Lohn) hast Du allerdings, wenn Du jetzt die nötige Information an den Arbeitgeber nachreichst. Den Ansprechpartner hast Du ja beim Vorstellungsgespräch kennengelernt, das sollte jetzt auch ganz einfach per E-Mail gehen, ohne jemanden aus seiner Arbeit rausreißen zu müssen.

Schöne Grüße

MM

Mein Einstiegsgehalt lag knapp 22% über dem, was ich als Wunschgehalt genannt hatte. Bei meiner zweiten Stelle waren es ziemlich genau 15%. In beiden Fällen hatte ich meinen Gehaltswunsch nicht bewußt niedrig angesetzt, sondern mich bei ersterem an meinen Studienkollegen orientiert, die schon eine Stelle hatte, und beim zweiten mal gab ich mein bisheriges Gehalt als Gehaltswunsch an (was in den Jahren seit Berufseinstieg jährlich um etwa 10% angestiegen und dementsprechend nun auch nicht sooo furchtbar niedrig war).

Was machen wir daraus?

im ÖD wird man auch nicht nach dem Gehaltswunsch gefragt. Das steht entweder in der Ausschreibung oder ist aufgrund der Stellenbeschreibung sowieso schon festgelegt.

Grüße
miamei

Auch das gibt es, dochdoch.

Bei Ausschreibungen für Stellen, bei denen damit zu rechnen ist, dass sich auch Leute aus dem wirklichen Leben bewerben, die sich nicht so leicht damit tun, aus der Angabe „AT 17.2“ mit Mürzzuschlag, Kinderermäßigung, Dienstalterszulage, Ausbildungserschwernisfaktor, Verpflegungsteuerungsanteil und geschlechtsbezogenem Ausgleichsausgleich zu berechnen, welches Gehalt denn mit der ausgeschriebenen Stelle real verbunden ist. Bei denen ist es gut, wenn die entgegennehmende Stelle eine Gehaltsvorstellung kennt, damit sie diejenigen wegsortieren kann, bei denen erwartbar die Enttäuschung gar zu groß wäre, so dass sie entweder gleich wieder abspringen, sobald sie die erste Gehaltsabrechnung gesehen haben, oder den ganzen Bewerbungszirkus mitmachen und dann merken, dass sie mit den kärglichen ÖD-Bezügen doch nicht glücklich würden, auch wenn man ihnen sagt, dass Pullover in rätselhaften Farbtönen aus Synthetik-Mischgarnen im Dienst gerne gesehen sind.

Schöne Grüße

MM

doch doch gerade bei Beschäftigten macht man

die ausgeschriebene Stellenbewertung ist immer das Maximum was auf der Stelle bezahlt werden kann, WENN der Bewerber ALLE Voraussetzungen erfüllt … das tun sie aber nicht immer …

wenn der Bewerber weniger haben möchte, haben wir oft kein Problem damit, sondern passen die Tätigkeitsbeschreibung an den Gehaltswunsch an - umgekehrt ist das natürlich nicht möglich

Wenn der Bewerber die Anforderungen (Ausbildung, berufliche Erfahrung, etc.) nicht erfüllt, wird er zumindest bei uns bereits im Gespräch darauf hingewiesen, dass da weniger herauskommen wird als er sich vorstellt …

Auch ich habe schon erlebt, dass ein Bewerber (in Unkenntnis des Markts) einen absurd niedrigen Gehaltswunsch genannt hatte und mein Arbeitgeber ihm mehr gab. Ein Grund kann Fairness sein, ein anderer Intelligenz: sobald der neue Mitarbeiter erkennt, dass er absurd wenig erhält, ist er unzufrieden und leistet wenig oder geht schnell zur Konkurrenz.

Gruß Bombadil