Gehalt zum 15. des Monats

… Hallo, könnt Ihr mir bitte Eure Erfahrungen zu dieser Frage mitteilen:

  1. ich beginne am 11.09.12 ein Arbeitsverhältnis als Angestellte.

  2. es ist keine Zeitarbeit, es ist eine Bank

  3. im Arbeitsvertrag steht „…das Gehalt wird zum 15. des Monats überwiesen…“ (also nicht etwa „Folgemonat“ sondern „laufender Monat“ - wenn ich das richtig verstehe).

Meine Frage: Wann erhalte ich denn mein erstes Gehalt?
Am 15.10 (anteilig September und Oktober) oder wird es gar im Voraus schon zum 15.09.12 gezahlt (kann ich mir nicht vorstellen :wink:))) ?

Bevor ich bei der Perso nachfrage habt Ihr vielleicht eine Idee???

Vielen lieben Dank :heart:

Meine Frage: Wann erhalte ich denn mein erstes Gehalt? Am 15.10 (anteilig September und Oktober)

Das würde ich vermuten.

oder wird es gar im Voraus schon zum 15.09.12 gezahlt (kann ich mir nicht vorstellen :wink:))) ?

Das wird wahrscheinlich rein technisch gar nicht möglich sein. Vielleicht gibt es auf Nachfrage eine Abschlagzahlung für den September.

Hi,

also ich habe selber mal für eine Bank gearbeitet allerdings habe ich direkt am ersten angefangen und wunderte mich das am 15. desselben monats bereits mein Gehalt da war, auf die Frage ob das ein Fehler wäre, bekam ich zur Antwort „Nein, das wäre im Bankenwesen so üblich“.

Also gibt es jetzt 2 Optionen:

  1. du bekommst das gesamte Septembergehalt am 15.09.

oder

  1. du bekommst am 15. September anteilig, also ab dem 11. September, für den Rest vom September am 15 September dein Gehalt.

Aber ganz genau weisst du es nur wenn du einfach mal in der Personalabteilung anrufst und nachfragst *g*

Grüße

vom Herbst