Gehaltberechnung-Falsch?

Hallo,

folgender Fall liegt zugrunde:

Person A verdient 2800 Euro brutto/mtl. Person A befindet sich in der Steuerklasse I. Netto 1664,76 monatlich.

Mitte des Monats scheidet Person A aus dem Unternehmen aus. Auf der Gehaltsabrechnung sind 1306 als Brutto vermerkt und Netto 777,10 Euro.

Bei Eingabe der Bruttosummer in einen online-nettorechner wird ein Betrag von ca. 900 Euro benannt. Im Online-Rechner ist weniger Lohnsteuer abgezogen worden.

Was ist nun richtig? Gehaltsabrechnung oder Online-Rechner?

Danke.

Grüße

Lara

Hallo Lara,

Mitte des Monats scheidet Person A aus dem Unternehmen aus.

Abgerechnet sind aber bloß 14 Tage, keine 15. Was ist richtig, wann ist der letzte Arbeitstag?

Auf der Gehaltsabrechnung sind 1306 als Brutto vermerkt und
Netto 777,10 Euro.

Man kann hier, ohne die LSt-Tagestabelle zu bemühen, einen ziemlich einfachen Dreisatz rechnen: (Monatsnetto/30 bzw. 31) * Zahl der gearbeiteten Tage = Netto für den Teilmonat. Wenn man das tut, kommt man im Fall von 14/30 auf 776,88 €; die 22 Cent Unterschied würde ich auf die LSt-Tagestabelle schieben.

Bei Eingabe der Bruttosummer in einen online-nettorechner wird
ein Betrag von ca. 900 Euro benannt. Im Online-Rechner ist
weniger Lohnsteuer abgezogen worden.

Mir ist kein gratis zugänglicher Online-Rechner bekannt, in dem kürzere Perioden als Monate überhaupt abgerechnet werden können. Die LSt-Belastung hängt davon ab, in welchem Zeitraum das Steuerbrutto abzurechnen ist. So wird etwa bei einem Brutto von 1.306 €, verteilt auf drei Monate, überhaupt keine Lohnsteuer einbehalten werden.

Was ist nun richtig? Gehaltsabrechnung oder Online-Rechner?

Beides, wenn man den Online Rechner richtig anwendet: Brutto auf den ganzen Monat umrechnen, Steuerbelastung ermitteln, auf Teilmonat zurückrechnen.

Schöne Grüße

MM

Hi Lara,

noch ein Betthupferl zu den Ausführungen von Martin: Du kriegst die zuviel berechnete Steuer auf jeden Fall am Jahresende zurück. Entweder macht das der neue Arbeitgeber, wenn nicht, kannst Du selbst einen Lohnsteuerjahresausgleich beantragen.

Gruß Ralf