Hallo Pepee,
ich bin kein Anwalt, aber Arbeitgeber.
Gegen was haben Sie geklagt? Gegen die Kündigung? Wenn ja, sollte ja im Gütetermin ein Vergleich beschlossen worden sein aus dem hervorgeht welche Ansprüche Sie haben. Sollte ein Kammertermin gefolgt sein, sollte auch hier das Urteil Aufschluss auf die Ansprüche gegen den Arbeitgeber geben.
Sollte der „Gewinn“ des Prozesses eine Kündigungsschutzklage gewesen sein, dann haben Sie für die Zeit ab der ungültigen Kündigung bis zum Beginn des Krankengeldes (Zahlung der KK) Anspruch auf den Arbeitslohn. Um diesen Anspruch zu erhalten, müssen Sie aber im Kündigungsschutzverfahren „Ihre Arbeitskraft angeboten haben“, bzw. der Verzugslohn sollte im Urteil der Kammer oder im Vergleich des Gütetermins enthalten sein.
Sie wurden doch sicherlich vor Gericht von einem Anwalt/Rechtspfleger vertreten - fragen Sie doch da einfach mal nach.
Gruss
mrofranken