Gehaltnachzahlungen nach Kündigung

Hallo hoffe hier sind leute die mir helfen können.

Ich wurde leztes jahr gekündigt.Ab dan erhielt ich auch nur Arbeitslosengeld.Nach ca 4 Monaten wurde ich erkrankt und erhielt 16 Monate Lang Kranken geld.
Also anklage gehoben und habe dies gewonnen.was steht mir ales zu,gehe nämlich wieder arbeiten.War gesamt 22 Monate arbeitslos seit ger Kündigung und 16 Monate davon war ich Krank.
wie wird die berechnet.

Hallo kann leider nicht helfen.
Cress

Hallo,

es wird gegen gerechnet, also 6 Monaten bekommt Arbeitsamt und 16 Monaten bekommt die Krankenkasse. was über bleibt gehört Ihnen.
Sie können nicht doppelt kassieren

Gruß
Marinel

Grundsätzlich gilt: Sie sollen so stehen, als wäre die unberechtigte Kündigung nicht erfolgt. Im Detail: muss ich passen. Selbstverständlich müssen vom Bruttolohn Steuern und Sozialabgaben abgezogen werden. Außerdem müssen Sie sich anrechnen lassen, was sie durch die Freistellung etwa an Fahrtkosten eingespart haben. Soweit sie vom Arbeitsamt Leistungen bezogen haben, sind sie entweder von Ihnen zu erstatten oder zahlt der Arbeitgeber direkt ans Arbeitsamt Krankengeld hätten sie so oder so erhalten; sie müssen nur prüfen, ob die Höhe der Leistungen korrekt war oder sie mehr hätten erhalten müssen.

sorry, kann Ihnen leider nicht helfen.

Gruß
Trotzkopf

Hallo Pepee,

ich bin kein Anwalt. das geht leider über meinen Horizont. Tud mir leid.

Hallo, wenn du geklagt hast, sollte der Richter auch hierzu etwas festgelegt haben. Regulär hat der Arbeitgeber nur etwas zu zahlen, wenn auch eine Arbeitsleistung erbracht wurde sowie für Urlaub und bei Erkankung während des Arbeitsverhältnisses für die vertragliche Lohnfortzahlungsdauer.
Hier scheint mir der Fall anders zu liegen: das Arbeitsverhältnis war beendet, danach ist einiges passiert, und jetzt wirst du wieder eingestellt. Ich vermute, sofern der Richter dir keinen besonderen Anspruch wegen ungerechtfertigter Kündigung zugestanden hat, dass der Arbeitsgeber dir für die vergangene Zeit nichts zuzahlen hat.

Tut mir sehr leid, aber so kann ich die Anfrage nicht beantworten, wann ist geklagt worden?
Ist ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung geltend gemacht worden?
Worauf ist geklagt worden und was hat das Gericht entschieden?

Am Besten eine kostenlose Beratung beim Arbeitslosenverband o.ä. aufsuchen

Alles Gute

überlassen Sie das einem Fach-RA. MfG Peter A. Hoppe

Hallo Pepee,

ich bin kein Anwalt, aber Arbeitgeber.
Gegen was haben Sie geklagt? Gegen die Kündigung? Wenn ja, sollte ja im Gütetermin ein Vergleich beschlossen worden sein aus dem hervorgeht welche Ansprüche Sie haben. Sollte ein Kammertermin gefolgt sein, sollte auch hier das Urteil Aufschluss auf die Ansprüche gegen den Arbeitgeber geben.

Sollte der „Gewinn“ des Prozesses eine Kündigungsschutzklage gewesen sein, dann haben Sie für die Zeit ab der ungültigen Kündigung bis zum Beginn des Krankengeldes (Zahlung der KK) Anspruch auf den Arbeitslohn. Um diesen Anspruch zu erhalten, müssen Sie aber im Kündigungsschutzverfahren „Ihre Arbeitskraft angeboten haben“, bzw. der Verzugslohn sollte im Urteil der Kammer oder im Vergleich des Gütetermins enthalten sein.

Sie wurden doch sicherlich vor Gericht von einem Anwalt/Rechtspfleger vertreten - fragen Sie doch da einfach mal nach.

Gruss
mrofranken

Der Arbeitgeber wird rückwirkend dieGehaltsabrechnung erstellen. Das Arbeitsamt, sowie die Krankenkasse werden Ihre Ansprüche an den Arbeitgeber weiter leiten und diese wird den Differenzbetrag dann an Sie überweisen.

Hallo Pepee,
unabhängig davon, dass zur Beantwortung der Frage etliche Details fehlen, rate ich Dir, diese Frage Deinem Anwalt zu stellen.
Manchmal steht im Urtel des Arbeitsgerichtes nämlich ziemlich genau, was der Arbeitgeber noch bzw. nachzuzahlen hat.

Schöne Weihnachten!
Paule

Hallo,
erstmal entschuldigung das ich mich so spät melde. hatte leider viel zu tun.
allerdings kann ich ihnen bei ihrem anliegen nun auch nicht weiterhelfen weil keine erfahrung.
ich wünsche ihnen einen kompetente unterstützung.

viele grüße

Ich kann leider nicht helfen.

Hallo Pepee,

so ganz verstehe ich Deine Frage nicht, was soll denn berechnet werden?
Wenn Deine Kündigung aufgehoben wurde, erhältst Du für diese Zeit rückwirkend den vollen Lohn. Die Argentur für Arbeit wird wohl das Arbetislosengeld zurück bekommen. Du bekommst für die normale Zeit den Lohn, der Dir in dieser Zeit zusteht, also das Monatsgehalt oder den Stundenlohn für die jeweiligen Arbeitsstunden pro Monat. Für die Zeit der Krankheit erhälst Du nur für die ersten 6 Wochen den Lohn vom Arbeitgeber. Nach den 6 Wochen bis zum Ende der Krankheit (Du schreibst, Du warst 16 Monate insgesamt krank) zahlt die Krankenkasse das Krankengeld und das ändert sich auch nicht, wenn Du rückwirkend doch nicht gekündigt bist.
Ich hoffe, das beantwortet Deine Frage. So habe ich sie wenigstens verstanden.
Claudia