Gehaltsabrechnung

Hallo zusammen.
Ich habe eine Frage zum Thema Gehaltsabrechnung. Und zwar stellt sich folgender Sachverhalt.

Meine Lebensgefährtin hat im Februar eine Beschäftigung über eine Zeitarbeitesfirma angenommen. Jetzt wurde sie von Ihrem Einsatzort am 1. September übernommen. Jetzt ist Sie am 3.9. - 5.9. krank geschrieben gewesen (ärztliches Attest lag Arbeitgeber vor). Jetzt bekam sie Ende Septmeber Ihre Gehaltsabrechnung und da fiel auf, dass man Ihr fast 200euro Brutto zu wenig auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesen hat. Das hat natürlich für viel hektik gesorgt und sehr viel Zeit der Klärung in Anspruch genommen.

Fazit: Es kam heraus, dass der Arbeitgeber ihr keine „Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall“ in den ersten 4 Wochen zahlt. Wodurch es zu dieser differnz kommt, die sie sich wiederum über die Krankenkasse durch Krankengeld wiederholen muss.

Frage: Muss bei der Gehaltsabrechnung nicht dann oben im Bereich Brutto genau aufgelistet werden wie sich das Brutto zusammen setzt? Also

Brutto Gehalt

  • Vermögenswirsame Leistung
  • Krankheitsfall innerhalb der ersten 4 Wochen (oder so ähnlich)
    = zu versteuerndes Brutto einkommen

Mir kommt diese Gehaltsabrechnung ziemlich unvollständig vor und wüsste gerne wie wir deswegen weiter verfahren sollten. Ich danke schonmal im voraus.

Grüße
Alexander Jäckel

Hallo,

in den ersten vier Wochen einer neuen Beschäftigung zahlt der Arbeitgeber im Krankheitsfall keine Lohnfortzahlung. Der Arbeitnehmer hat in diesem Zeitraum Anspruch auf Krankenkgeld von seiner Krankenkasse.Ihre Lebensgefährtin muss sich also an ihre Krankenkasse wenden.
Die Kürzung des Gehaltes sollte allerdings auf der Lohnabrechnung nachvollziehbar sein. Ansonsten würde ich empfehlen, sich die Zusammensetzung der Kürzung von der lohnabrechnenden Stelle des Arbeitgebers erklären zu lassen.

MFG
ankila

Hallo,

im Steuerbrutto muß stehen was versteuer wird. Die Persoanlabteilung sollte Euch erklären, wie die Differenz berechnet haben. i.d.R. wird das Monatsgehalt durch 21,5 AT/Monat geteilt mal der tage die abgezogen werden.
Anders braucht es auf der Abrechnung nichtdargestellt werden.

Hallo,

die Kürzung des Arbeitsausfalls innerhalb der ersten vier Wochen der Beschäftigung ist völlig korrekt. Die Kürzung ist bei uns auch nicht extra ausgewiesen. Ich berechne die Kürzung wie folgt: Brutto : 30 Tage x den ausgefallenen Tagen.
Da die Gehaltskürzung mit der selben Lohnart im Programm erfasst wird, sehe ich das zwar im Programm separat, aber auf der Abrechnung wird nur ein Betrag ausgewiesen. Der AG muss dann noch der Krankenkasse eine Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Krankengeld übermitteln.

VG Corinna

Vielen Dank für die Antworten. Dann werden wir jetzt auf die Unterlagen der Krankenkasse warten. Wir dachten das die Tage die nicht bezahlt wurden irgendwo auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesen werden müssen, damit man das nachvollziehen kann.

Hallo,
nein, das Brutto kann auch einfach um die Tage gekürzt werden. Sie kann sich ja im Lohnbüro nach den genauen Berechnungsmodalitäten erkundigen.

VG
Simone

Jede Lohnabrechnung hat ein anderes System. Der Arbeitgeber hätte eventuell darauf hinweisen sollen. In den ersten 4 Wochen sichern sich die Arbeitgeber mit erhöhten KK-Beiträgen ab, um die Lohnfortzahlung nicht übernehmen zu müssen. Ihre Frau bekommt das Geld aber von der Krankenkasse erstattet.
MfG

Die Abrechnung ist grundsätzlich korrekt. Es sollte auf der Abrechnung ersichtlich sein, wieviel Arbeitstage gezahlt wurden.