Gehaltsabrechnung

Nachdem Arbeitgeber A für die Abgabe der Gehaltsabrechnungen die gesamte Ausbildung gebraucht hat, hat ein fiktiver Arbeitnehmer B diese endlich erhalten. Es erscheinen zu wenig Angaben darauf.

Meine Frage: Was muß´mind. alles darauf erscheinen?
Ich denke so eine Abrechnung muß mehr enthalten als die Namen und die Bruttosumme, Arbeitgeberabzuge und Auszahlbetrag.
Angenommen, es stehen weder Arbeitgeberanteile, noch % Angaben für die Einzelnen Abzüge drin. Auch keine Betriebszugehörigkeit oder Urlaubsanrechung (Tage) stehen da drin.

Vielen Dank

Carmen

[MOD] Posting wurde den Regeln angepasst

Nachdem Arbeitgeber A für die Abgabe der Gehaltsabrechnungen die :gesamte Ausbildung gebraucht hat, hat ein fiktiver Arbeitnehmer B :diese endlich erhalten. Es erscheinen zu wenig Angaben darauf.
Meine Frage: Was muß´mind. alles darauf erscheinen?
Ich denke so eine Abrechnung muß mehr enthalten als die Namen
und die Bruttosumme, Arbeitgeberabzuge und Auszahlbetrag.
Es stehen weder Arbeitgeberanteile, noch % Angaben für die
Einzelnen Abzüge drin. Auch keine Betriebszugehörigkeit oder
Urlaubsanrechung (Tage) stehen da drin.
Vielen Dank

Carmen

Der Arbeitgeber muss in den Abrechnungen die Betriebszugehörigkeitsdauer angeben, ebenso die Summen eintragen die für die Sozialversicherung - eigener-und firmenanteil - gezahlt wurde, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, natürlich auch brutto wie Nettolohn.

Hallo,

Der Arbeitgeber muss in den Abrechnungen die
Betriebszugehörigkeitsdauer angeben, ebenso die Summen
eintragen die für die Sozialversicherung - eigener-und
firmenanteil - gezahlt wurde, Krankenversicherung,
Arbeitslosenversicherung, natürlich auch brutto wie Nettolohn.

für diese Liste der Pflichtangaben hätte ich gerne eine Quelle.

Gruß
Christian

Gehaltsabrechnung
Hi!

Wie unten:
Keine Ahnung - bitte schweigen!

Was Du hier erzählst ist nämlich erneut einfach nur Unfug!

LG
Guido

Hi!

  • Daten über den Abrechnungszeitraum
  • Zusammensetzung des Arbeitsentgelts
  • Art und Höhe der Zuschläge, sowie sonstige Vergütungen
  • Art und Höhe der Abzüge (NUR die des Arbeitnehmers)
  • Abschlagszahlungen und Vorschüsse

das ist, was drauf MUSS!

Guckst Du in GewO §108
http://www.juraforum.de/gesetze/GewO/108/108_GewO_ab…

LG
Guido

Hallo,

Was Du hier erzählst ist nämlich erneut einfach nur Unfug!

das Gefühl hatte ich auch, daher meine Bitte um Quellenangabe :wink:

Gruß
Christian

Wenn man …

Der Arbeitgeber muss in den Abrechnungen die
Betriebszugehörigkeitsdauer angeben,

… wie Guido schon woanders schrieb … Dieter Nuhr …

http://bundesrecht.juris.de/gewo/__108.html