Gehaltsabrechnung

Hallo zusammen.
Ich habe eine Frage zum Thema Gehaltsabrechnung. Und zwar stellt sich folgender Sachverhalt.

Meine Lebensgefährtin hat im Februar eine Beschäftigung über eine Zeitarbeitesfirma angenommen. Jetzt wurde sie von Ihrem Einsatzort am 1. September übernommen. Jetzt ist Sie am 3.9. - 5.9. krank geschrieben gewesen (ärztliches Attest lag Arbeitgeber vor). Jetzt bekam sie Ende Septmeber Ihre Gehaltsabrechnung und da fiel auf, dass man Ihr fast 200euro Brutto zu wenig auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesen hat. Das hat natürlich für viel hektik gesorgt und sehr viel Zeit der Klärung in Anspruch genommen.

Fazit: Es kam heraus, dass der Arbeitgeber ihr keine „Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall“ in den ersten 4 Wochen zahlt. Wodurch es zu dieser differnz kommt, die sie sich wiederum über die Krankenkasse durch Krankengeld wiederholen muss.

Frage: Muss bei der Gehaltsabrechnung nicht dann oben im Bereich Brutto genau aufgelistet werden wie sich das Brutto zusammen setzt? Also

Brutto Gehalt

  • Vermögenswirsame Leistung
  • Krankheitsfall innerhalb der ersten 4 Wochen (oder so ähnlich)
    = zu versteuerndes Brutto einkommen

Mir kommt diese Gehaltsabrechnung ziemlich unvollständig vor und wüsste gerne wie wir deswegen weiter verfahren sollten. Ich danke schonmal im voraus.

Grüße
Alexander Jäckel