Gehaltsabrechnung aber kein Arbeitsvertrag

Hallo,

mein Freund arbeitet als Taxifahrer, der Unternehmer hat die Lohnsteuerkarte und führt auch monatlich die Sozialversicherungsbeiträge ab. Mein Freund zahlt seinen Sozi-Anteil aus der eigenen Tasche, wie jeder normale Festangestellte. Am Monatsende gibts dann eine entsprechende Gehaltsabrechnung.

Einen Arbeitsvertrag, der Urlaub und Verhalten im Krankheitsfall sowie Arbeitsstunden und Umsatz regelt, gibt es nicht.

Zum Problem: Jetzt hat mein Freund einen Bandscheibenvorfall, hat seit zwei Wochen keine Einnahmen mehr und muss voraussichtlich auch noch für 4 Wochen seinen Führerschein abgeben. Für die nächsten 8 Wochen ist kein Geld in Sicht.

Sein Unternehmer rät ihm, zum Arbeitsamt zu gehen, das sich aber jetzt für die Zeit wo er krankgeschrieben ist, nicht zuständig fühlt. Krankengeld gibts erst nach 42 Tagen.

Sein Unternehmer meint „selbst schuld“, keine Fahrt, kein Umsatz, kein Geld und die Krankenversicherung bitte aus der eigenen Tasche.

Kann das sein?

Über eine baldige Antwort freut sich
Angela

Hallo Angela

Die ganze Angelegenheit klingt schon recht kurios.
Sozialabgaben aus eigener Tasche???

Nun denn;
Das Unternehmen ist verpflichtet (vorausgesetzt, dass er schon seit mind. 4 Wochen in dem Unternehmen angestellt ist), Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für 42 Tage zu zahlen.
Ab dem 42.ten tritt dann die zuständige Krankenkasse in die Lohnfortzahlung ein.
Hierzu wird vom Arbeitgeber eine Verdienstbescheinigung verlangt.

Wenn kein Arbeitsvertrag vorliegt bedeutet das auf jeden Fall, dass hier ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vorliegt.
Den Urlaubsanspruch und die Höhe der Lohnfortzahlung regelt der Manteltarifvertrag, lass Dir diesen von dem Unternehmen geben.

Gruß …Melanie…

Hallo Angela,

ein Arbeitsvertrag kommt zustande schriftlich, mündlich oder durch schlüssigem Handeln. Zumindest das letzte lässt sich dem Arbeitgeber nachweisen.
Damit ist er verpflichtet Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu zahlen.
Entgeldfortzahlungsgesetz:
§ 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
(1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.

Verweigert der Arbeitgeber weiterhin die Lohnfortzahlung und besteht darauf, das Risiko der Krankheit auf den Arbeitnehmer abzuwälzen und meint:

Sein Unternehmer meint „selbst schuld“, keine Fahrt, kein
Umsatz, kein Geld und die Krankenversicherung bitte aus der
eigenen Tasche.

ist dies absolut falsch.
Auch das ganze dem Arbeitsamt aufzubürden ist gegen einschlägige Gesetze. Dein Freund ist nicht gekündigt und damit nicht arbeitslos. Ich würde bei einer weiteren Weigerung des Arbeitgebers das Arbeitsgericht einschalten. Gewerkschaftsmitgliedschaft wäre wegen der rechtlichen Beratung hilfreich.
Die Bezahlung nach Tarifvertrag ist nur bedingt richtig. Nur wenn der Arbeitgeber im entsprechenden Arbeitgeberverband ist und der Arbeitnehemr Gewerkschaftsmitglied besteht eine Verpflichtung zur Zahlung nach Tarfvertrag.

Für die Zahlung nach Entgeldfortzahlung besteht folgende Formel:
Entgeltfortzahlungsgesetz
§ 4 Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts
(1) Für den in § 3 Abs. 1 bezeichneten Zeitraum ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zuste-hende Arbeitsentgelt fortzuzahlen.
(1a) Zum Arbeitsentgelt nach Absatz 1 gehören nicht das zusätzlich für Überstunden gezahlte Arbeitsentgelt und Leistungen für Aufwendungen des Arbeitnehmers, soweit der Anspruch auf sie im Falle der Arbeitsfähigkeit davon abhängig ist, daß dem Arbeitnehmer entsprechende Auf-wendungen tatsächlich entstanden sind, und dem Arbeitnehmer solche Aufwendungen während der Arbeitsunfähigkeit nicht entstehen. Erhält der Arbeitnehmer eine auf das Ergebnis der Arbeit abgestellte Vergütung, so ist der von dem Arbeitnehmer in der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit erzielbare Durchschnittsverdienst der Berechnung zugrunde zu legen.

Mit kollegialen Grüßen
Michael

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Hallo,

mein Freund arbeitet als Taxifahrer, der Unternehmer hat die
Lohnsteuerkarte und führt auch monatlich die
Sozialversicherungsbeiträge ab. Mein Freund zahlt seinen
Sozi-Anteil aus der eigenen Tasche, wie jeder normale
Festangestellte. Am Monatsende gibts dann eine entsprechende
Gehaltsabrechnung.

Einen Arbeitsvertrag, der Urlaub und Verhalten im
Krankheitsfall sowie Arbeitsstunden und Umsatz regelt, gibt es
nicht.

Zum Problem: Jetzt hat mein Freund einen Bandscheibenvorfall,
hat seit zwei Wochen keine Einnahmen mehr und muss
voraussichtlich auch noch für 4 Wochen seinen Führerschein
abgeben. Für die nächsten 8 Wochen ist kein Geld in Sicht.

Sein Unternehmer rät ihm, zum Arbeitsamt zu gehen, das sich
aber jetzt für die Zeit wo er krankgeschrieben ist, nicht
zuständig fühlt. Krankengeld gibts erst nach 42 Tagen.

Sein Unternehmer meint „selbst schuld“, keine Fahrt, kein
Umsatz, kein Geld und die Krankenversicherung bitte aus der
eigenen Tasche.

Kann das sein?

Über eine baldige Antwort freut sich

Angela.

Bzgl. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, etc. ist ja alles schon gesagt, aber eine kleine Nebenfrage:
Warum muß er denn seinen Führerschein abgeben? Weiß der AG das schon?

Gruß,
LeoLo