Gehaltsabrechnung, Dienstwagenregelung bei Teilzeit, 0,03 Prozent Regelung

Ein Angestellter erhält vom Arbeitgeber einen Dienstwagen. Er arbeitet nur 3 oder 4 Tage im Laden. Wie ist die Regel „Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind 0,03 Prozent des Listenpreises pro Entfernungskilometer anzusetzen“ anzuwenden? oder kann diese anteilig gekürzt werden??

Hallo,

Ein Angestellter erhält vom Arbeitgeber einen Dienstwagen. Er arbeitet nur 3 oder 4 Tage im Laden. Wie ist die Regel „Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind 0,03 Prozent des Listenpreises pro Entfernungskilometer anzusetzen“ anzuwenden?

Na eben mit 0,03 % pro Entfernungskilometer.

oder kann diese anteilig gekürzt werden??

Jain. Es können auch mit 0,002 % die tatsächlichen Fahrten (ebenfalls nur je Entfernungskilometer) versteuert werden. Dafür braucht es naturgemäß ein Fahrtenbuch und der AG muss mitmachen. Und es lohnt sich nur für Monate, in denen man weniger als 15 Tage zur Arbeit fährt.
Macht der AG nicht mit, dann muss man das selbst in der Steuererklärung korrigieren. Noch ein bißchen zum Lesen: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Dow…

Grüße