Gehaltsabrechnung nach Wechsel in die PKV

Hallo zusammen,

ich wechsel zum 01.12.2006 in die PKV. Habe bisher ein BruttoGehalt von 3731,- und netto 2040,-, bin nicht verheiratet und habe keine Kinder, versuche nun gerade zu rechnen, was dann tatsächlich monatlich vom Arbeitgeber gezahlt wird. Kann mir jemand helfen, wie berechne ich mein zukünftiges Nettogehalt? Muss ich den kompletten Gesamtbeitrag für die PKV auf mein brutto draufschlagen?

Freue mich über Antwort

Viele Grüße

Ngizmo18

Hallo zusammen,

ich wechsel zum 01.12.2006 in die PKV. Habe bisher ein
BruttoGehalt von 3731,- und netto 2040,-, bin nicht
verheiratet und habe keine Kinder, versuche nun gerade zu
rechnen, was dann tatsächlich monatlich vom Arbeitgeber
gezahlt wird. Kann mir jemand helfen, wie berechne ich mein
zukünftiges Nettogehalt? Muss ich den kompletten Gesamtbeitrag
für die PKV auf mein brutto draufschlagen?

50% des bisheriugen GKV Beitrages für Kranken und Pflege (bisheriger Arbeitnehmeranteil) plus 50% des zukünftigen Beitrages zur PKV (Arbeitgeberanteil!

Thorulf Müller

[email protected]

Hallo,

gezahlt wird. Kann mir jemand helfen, wie berechne ich mein
zukünftiges Nettogehalt? Muss ich den kompletten Gesamtbeitrag
für die PKV auf mein brutto draufschlagen?

da ich die vorherige Antwort etwas konfus finde, hier ein anderer Erklärungsversuch:

Dein Arbeitgeber zieht zukünftig wie gehabt die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie Steuern/Soli ab und zahlt zusätzlich seinen Anteil zur Kranken- und Pflegeversicherung an Dich aus.

Gruß,
Christian

Wow, vielen Dank für die prompte Antwort. Dann bin ich beruhigt, hat mich nur wieder bestätigt in meiner Entscheidung.

Vielen Dank

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Super, auch Dir vielen Dank

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Thorulf Müller

[email protected]

Wow, vielen Dank für die prompte Antwort. Dann bin ich
beruhigt, hat mich nur wieder bestätigt in meiner
Entscheidung.

Vielen Dank

Du denkst aber daran, dass der Beitrag PKV zu 100% von Deinem Konto abgeht!

Hallo,

gezahlt wird. Kann mir jemand helfen, wie berechne ich mein
zukünftiges Nettogehalt? Muss ich den kompletten Gesamtbeitrag
für die PKV auf mein brutto draufschlagen?

da ich die vorherige Antwort etwas konfus finde, hier ein
anderer Erklärungsversuch:

Warum?

Dein Arbeitgeber zieht zukünftig wie gehabt die Beiträge zur
Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie Steuern/Soli ab und
zahlt zusätzlich seinen Anteil zur Kranken- und
Pflegeversicherung an Dich aus.

Und was hat er nun Netto mehr als bisher?

Nun, warum einfach, wenn es auch kompliziert geht.

Thorulf Müller

Hallo,

gezahlt wird. Kann mir jemand helfen, wie berechne ich mein
zukünftiges Nettogehalt? Muss ich den kompletten Gesamtbeitrag
für die PKV auf mein brutto draufschlagen?

da ich die vorherige Antwort etwas konfus finde, hier ein
anderer Erklärungsversuch:

Warum?

Weil ich den Text dreimal lesen mußte, um immer noch nicht sicher zu sein, was Du meintest.

Dein Arbeitgeber zieht zukünftig wie gehabt die Beiträge zur
Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie Steuern/Soli ab und
zahlt zusätzlich seinen Anteil zur Kranken- und
Pflegeversicherung an Dich aus.

Und was hat er nun Netto mehr als bisher?

Das gesetzliche Netto ist um den bisherigen Arbeitnehmerbeitrag für KV und PV höher.

Nun, warum einfach, wenn es auch kompliziert geht.

War mein Text unnötig kompliziert? Nun stell Dich doch bitte nicht so an. Wenn Du ein Problem damit hast, daß Deine Texte korrigiert, ergänzt oder klarifiziert werden, darfst Du nicht in einem Forum schreiben.

Gruß,
Christian

Hallo zusammen,

ich wechsel zum 01.12.2006 in die PKV. Habe bisher ein
BruttoGehalt von 3731,- und netto 2040,-,

Nee, im Ernst. Hätte gedacht, dass es Thorulf zuerst auffällt.
Die Versicherungspflichtgrenze liegt derzeit bei 47.250€ p.a. oder 3.937,50€ pro Monat.

Jetzt erklär mir doch bitte mal, wie du mit dem Gehalt freiwillig versichert bist?
Entweder bekommst du ab Dezember eine monatliche Gehaltserhöhung von 5,5% oder irgendwas stimmt hier nicht.

Frank Wilke

da ich die vorherige Antwort etwas konfus finde, hier ein
anderer Erklärungsversuch:

Warum?

Weil ich den Text dreimal lesen mußte, um immer noch nicht
sicher zu sein, was Du meintest.

"50% des bisherigen GKV Beitrages für Kranken und Pflege (bisheriger Arbeitnehmeranteil) plus 50% des zukünftigen Beitrages zur PKV (Arbeitgeberanteil)!

Aha!

Das gesetzliche Netto ist um den bisherigen
Arbeitnehmerbeitrag für KV und PV höher.

Nein: 50% des bisherigen GKV Beitrages für Kranken und Pflege (bisheriger Arbeitnehmeranteil) plus 50% des zukünftigen Beitrages zur PKV (Arbeitgeberanteil)!

Also fast falsch oder fast richtig - Du liegst leider daneben!

War mein Text unnötig kompliziert? Nun stell Dich doch bitte
nicht so an. Wenn Du ein Problem damit hast, daß Deine Texte
korrigiert, ergänzt oder klarifiziert werden, darfst Du nicht
in einem Forum schreiben.

Nun, dann hast Du ja nichts gegen die Korrektur!

Thorulf Müller

Hallo zusammen,

ich wechsel zum 01.12.2006 in die PKV. Habe bisher ein
BruttoGehalt von 3731,- und netto 2040,-,

Nee, im Ernst. Hätte gedacht, dass es Thorulf zuerst auffällt.
Die Versicherungspflichtgrenze liegt derzeit bei 47.250€ p.a.
oder 3.937,50€ pro Monat.

Jetzt erklär mir doch bitte mal, wie du mit dem Gehalt
freiwillig versichert bist?
Entweder bekommst du ab Dezember eine monatliche
Gehaltserhöhung von 5,5% oder irgendwas stimmt hier nicht.

13 Gehälter??? vermögenswirksame Leistungen??? Das war mir aufgefallen aber erklärbar. Er wechselt am 01.12.2006 - hat also seine GKV bereits gekündigt! Da unterstelle ich das schon!

da ich die vorherige Antwort etwas konfus finde, hier ein
anderer Erklärungsversuch:

Warum?

Weil ich den Text dreimal lesen mußte, um immer noch nicht
sicher zu sein, was Du meintest.

"50% des bisherigen GKV Beitrages für Kranken und Pflege
(bisheriger Arbeitnehmeranteil) plus 50% des zukünftigen
Beitrages zur PKV (Arbeitgeberanteil)!

Aha!

Ja, das vierte Lesen hats gebracht. War gestern vielleicht schon ein bißchen spät.

Das gesetzliche Netto ist um den bisherigen
Arbeitnehmerbeitrag für KV und PV höher.

Nein: 50% des bisherigen GKV Beitrages für Kranken und Pflege
(bisheriger Arbeitnehmeranteil) plus 50% des zukünftigen
Beitrages zur PKV (Arbeitgeberanteil)!

Also fast falsch oder fast richtig - Du liegst leider daneben!

Im zweiten Artikel ja, was den Teil über das gesetzliche Netto betrifft (was aber ein (offensichtlicher) Flüchtigkeitsfehler war), im ersten nein.

War mein Text unnötig kompliziert? Nun stell Dich doch bitte
nicht so an. Wenn Du ein Problem damit hast, daß Deine Texte
korrigiert, ergänzt oder klarifiziert werden, darfst Du nicht
in einem Forum schreiben.

Nun, dann hast Du ja nichts gegen die Korrektur!

Absolut nicht. Solange es dem Frager dient, ist jede Korrektur sinnvoll.

Gruß,
Christian

13 Gehälter… da war noch was. Die VL schließe ich mal aus, zumindest kenne ich niemanden, der 200€ VL im Monat kriegt - aber ich lerne ja auch nie aus.

Das kündigen der GKV hat ja nix zusagen. In dem Rumpel-Schuppen, für dne ich früher gedient habe, gab’s mehrere „Berater“ die diese Schiene gefahren haben. Er KÖNNTE ja zum 01.01. freiwillig versichert sein… *augen verdreh*

Frank Wilke

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