ist der AG verpflichtet, dem AN (kurzfristige Beschäftigung) eine monatliche Gehaltsabrechnung auszuhändigen?
Da es keine Abrechnung gibt, wurde auch ein versehendlich zu hoch ausbezahltes Gehalt vom AN nicht und vom AG erst Monate später bemerkt. Dies wird jetzt zurückgefordert (ist ja auch verständlich, hätte man aber vermeiden können).
Ist es nicht mehr üblich eine Abrechnung zu bekommen?
Interessant wäre in dem Zusammenhang evtl. eine vertragliche/tarifvertragliche Ausschlussfrist. Mal im Arbeitsvertrag schauen, ob da was zu einer Ausschlussfrist steht oder ob per Arbeitsvertrag ein Tarifvertrag gilt, in dem sowas ebenfalls stehen könnte.
Danke für den Paragraphen.
Da sich das Gehalt bei mir immer ändert, wäre ja auch jeden Monat eine Abrechnung pflicht.
Interessant wäre in dem Zusammenhang evtl. eine
vertragliche/tarifvertragliche Ausschlussfrist.
Ich besitze keinen schriftlichen Vertrag. Es wurden nur ein paar mündliche Vereinbarungen getroffen, einen Personalbogen ausgefüllt und die Lohnsteuerkarte abgegeben. Das Gehlt kommt auch immer pünklich - im Juni wurde sogar zu viel ausgezahlt. Das ist natürlich nicht so schön, wenn man es später wieder zurückzahlen muss.
Mit Abrechnung wäre das nicht passiert.