Gehaltsabrechnungen

Hallo, ich habe eine Frage. Ich war bis vor kurzem in einem Versand angstellt. Dann wurde ich schwanger und kam in den Mutterschutz… Mein Arbeitgeber scheint darüber nicht erfreut gewesen zu sein und zahlte den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld immer unregelmässiger. Mein Lohn vom November fehlt noch immer!!!
Nun hatte ich Elterngeld beantragt und brauche die Lohnabrechnungen vom letzten Jahr Sept. bis heute. Auf Anfrage beim Arbeitgeber bzw. bei der Sachbearbeiterin für die Löhne, sagte sie mir, dass mein ehmaliger Chef es verweigert meine Lohnabrechnungen nochmals auszudrucken(mir sind diese verloren gegangen).
Darf er das so einfach? Mir entsteht dadurch ja ein imenser Nachteil, weil das Amt so lange nicht zahlt bis die Abrechnungen vorliegen.

Danke im voraus :smile:

guten tag, das ist keine frage zur gehaltsabrechnung, z.b. was sozialversicherungspflichtig, bzw. lohnsteuerpflichtig ist, usw. sondern eine rechtliche frage, inwieweit der arbeitgeber zu einer erneuten aushändigung der abrechnungen verpflichtet ist. als steuerfachwirtin kann ich da leider nicht weiterhelfen.

Hallo,
ich kann diese Frage nicht beantworten, da sie in den rechtlichen Bereich rein geht und mit der eigentlichen Gehaltsabrechnung, mit der ich mich auskenne, also z.B. ob der Zuschuss die richtige Höhe hat, nichts zu tun. Hier ist aus meiner Sicht eine Rechtsberatung notwendig.
Gruß
Thomas

Danke schön, hab das Ganze jetzt noch einmal an die hoffentlich richtige Adresse geschickt :smile:

Danke schön, hab das Ganze jetzt noch einmal an die hoffentlich richtige Adresse geschickt :smile:.

Hallo, guten Tag
Nein, das darf iIhr ehemaliger Chef nicht machen.
Fordern sie ihn noch mal schriftlich auf, setzen Sie ihn einen Termin (ca. 1 Wo). Wenn er nicht reagiert, gehen sie zum Arbeitsgericht, dass für den Geschäftsbezirk der Fa. zuständig ist und gebenb Sie dort eine Klage zu Protokoll (der Rechtspfleger ist Ihnen bei der Formulierung behilflich). Das kostet nichts und hilft ganz sicher.
Bevor er es zu einem Gerichtsdtermin kommen lässt, wird er sicher reagieren.
Mit freundlichen Grüßen
Eudemos

Hallo,

sorry, ich war die letzte Zeit hier abgemeldet. Hat sich Dein Problem zwischenzeitlich gelöst? Wenn der Arbeitgeber keine Lohnabrechnungen ausdrucken möchte (was er nicht muss, wenn die Mitarbeiter diese bereits erhalten haben), ist er verpflichtet, die entsprechende Bescheinigung fürs Amt auszufüllen.

Viele Grüße
Stefan