Hallo,
Person A verkauft Person B ein Auto mit regulärem Kaufvertrag. Bezahlung wird gereglt in 2 Monatsraten. Person B bekommt alle gängigen Unterlagen und den Zweitschlüssel für den Wagen. Person B kommt aber den Zahlungen nicht nach und leistet in den zwei Monaten nur einen geringen Anteil der eigentlich ausgemachten Raten. Auch eine Ummeldung erfolgt nicht.
Person A stellt eine Anzeige wegen Verdacht auf Betruges und setzt eine Mahnung an mit Frist, die aber aufgrund eines JVA-Aufenthaltes von Person B nicht einghalten werden kann, was Person A nicht wusste. Während dieses Aufenthaltes pfändet der Vermieter von Person B Wertgegenstände der Wohnung, da auch ihm (wie vielen anderen) Geld geschuldet wird in hohen Summen. Dabei händigt er die Unterlagen des Fahrzeuges Person A aus.
Person B bietet nun Person A an, eine Gehaltsabtretung zu vereinbaren. Jedoch weiß Person A, dass Person B bei „einem guten Kumpel“ arbeitet.
Wenn Person A nun tatsächlich darauf eingehen würde, kann man
a) Zinsen einbringen?
b) einen Mindest-Monatsbetrag einsetzen, der gepfändet wird, oder ist Person A darauf angewiesen, was der Arbeitgeber als „abtretbar“ findet? (nicht dass es nachher übertriebenermaßen bei € 1,-/Monat endet)
Was kann Person A noch machen? (Anwalt ist nicht bezahlbar, und für die Beihilfe liegt Person A 100 Euro über der Obergrenze)
Vielen Dank,
Dany