Gehaltsabzug und Urlaubsauszahlung

hallo zusammen, :smile: 

ich hab da mal ein thema welches mich interessieren würde.

angenommen man befindet sich in einem unbefristeten arbeitverhältnis. arbeitet als büroangestellte am 16. des monats in der werkstatt mit weil soviel arbeit anfällt und bricht zusammen und muss ins krankenhaus. kommt am selben tag nach hause und findet eine kündigung im briefkasten --> ordnungsgemäße kündigung zum 13. (folgemonat) Natürlich ist das datum der kündigung zurückdatiert aber ohne poststempel und briefmarke! 

ist sowas bei einer 4 wöchigen kündigungsfrist zulässig?

so zur nächsten frage! 

gehen wir davon aus man ist nach dem krankenhaus aufenthalt bis zum 13. krank geschrieben. also bis ende des arbeitsverhältnisses und hat noch anspruch auf 14 urlaubstage. 

verstreichen die urlaubstage oder muss der arbeitgeber diese ausbezahlen? 
ist es zulässig das der arbeitgeber bei der letzten gehaltsabrechnung geld vom bruttolohn wegen krankheit und arbeitskleidung abzieht? 

ich hoffe ihr könnt meine fragen beantworten :smile: 

vielen dank im voraus 

grüsse

holly

Frge 1 : Maßgeblich für die Eihaltung der Kündigungsfrist ist der  EINGANG der Kündigung, nicht ein fiktives Brief-/Absendedatum
Die Kündigung ist also NICHT ordnungsmäß erfolgt und ungültig!

  1. Der Urlaubsanspruch verfällt NICHT wegen der Erkrankung.
    Er muss ausbezahlt werden. Wurde vom EuGH festgestellt und ist europäisches Recht. (Aktennummer hab ich gerde nicht)

  2. Krankheitstage sind KEIN Grund, da Gehalt zu kürzen, der Arbeitgeber hat die Lohnfortzahlung in vollme Umfang zu leisten, er kann da nicht auf den Arbeitgeber abwälzen.

Arbeitskleidung wird, sofern es nicht anders vereinbart ist, vom Arbeitgeber gestellt, bzw bezahlt oder bezuschußt. Eine Verrechnung mit dem Gehalt ist nicht möglich. Ausnahme: es wird im Arbeitsvertrag ausdrücklich vereinbart, oder das Arbeitsverhältnis wurde in der Probezeit beendet und die Arbeitskleidung wurde nicht zurück gegeben oder ist speizell für den AN angeschafft worden.


Ich bin kein Rechtsanwalt, ich gebe keine Rechtsverbindlichen Auskünfte. Meine Antworten sind aber nach bestem Wissen und Gewissen und eventuell notwendiger Recherche im Internet.
Ich gebe nur dann Antworten, wenn ich von ihrer Richtigkeit überzeugt bin.

Servus,

jetzt liegen doch aber bei allen Monaten mit 31 Tagen vier Wochen zwischen dem 16. des Monats und dem 13. des Folgemonats? Inwiefern ist da die Frist nicht eingehalten?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

  1. Der Chef muss den Zugang beweisen und ein Zeuge macht sich nicht unerheblich strafbar wenn er lügt.  Wäre aber nicht der Erste

  2. Wenn zum Zeitpunkt der Zustellung bis zu Kündigung 4 Wochen liegen, ist die Frist ausreichend. Muss man mal selber auf dem Kalender nachzählen.

  3. Der Urlaub wird ausgeglichen

  4. Gestellte Arbeitskleidung muss man zurückgeben oder bezahlen, je nachdem was du gemacht hast.

  5. Und ob der AG oder evtl die Krankenkassen in der Krankheitszeit zahlt hängt davon ab wie lange der Job bereits besteht.

Du musst „klagen“, das kannst du auch ohnen Anwalt direkt bei Gericht. Dann klage wegen aller Gründe, der Richter wird in einem Gütetermin die Sach und Rechtslage erörtern.

Dein Gegner wird wohl erklären das du nach der Kündigung krankgefeiert hast und die Firmenturnschuhe geklaut:frowning:

danke für eure antworten! damit ist schon mal geholfen! krass was sich manche in dieser welt erlauben.