hallo zusammen,
ich hab da mal ein thema welches mich interessieren würde.
angenommen man befindet sich in einem unbefristeten arbeitverhältnis. arbeitet als büroangestellte am 16. des monats in der werkstatt mit weil soviel arbeit anfällt und bricht zusammen und muss ins krankenhaus. kommt am selben tag nach hause und findet eine kündigung im briefkasten --> ordnungsgemäße kündigung zum 13. (folgemonat) Natürlich ist das datum der kündigung zurückdatiert aber ohne poststempel und briefmarke!
ist sowas bei einer 4 wöchigen kündigungsfrist zulässig?
so zur nächsten frage!
gehen wir davon aus man ist nach dem krankenhaus aufenthalt bis zum 13. krank geschrieben. also bis ende des arbeitsverhältnisses und hat noch anspruch auf 14 urlaubstage.
verstreichen die urlaubstage oder muss der arbeitgeber diese ausbezahlen?
ist es zulässig das der arbeitgeber bei der letzten gehaltsabrechnung geld vom bruttolohn wegen krankheit und arbeitskleidung abzieht?
ich hoffe ihr könnt meine fragen beantworten
vielen dank im voraus
grüsse
holly