Gehaltsabzug vom GRUNDGEHALT?

Hallo, ich habe im Monat Feburar 550€ zu viel „Provision/Überstunden“ gezahlt bekommen.

Mein Grundgehalt war und ist immer gleich.

Nun will der AG mir diese 550€ im März ( Wo ich KEINEN EURO Provision/Überstunden habe) von meinem Grundgehalt abziehen.

Meine Frage ist das so rechtens? Klar muss ich es zurückzahlen, aber darf er bei zu viel gezahlter PROVISION auch an mein Grundgehalt ran?

Hintergrund ist, dass ich im März wie gesagt NULL Provision/Überstunden haben und nur von meinen Grundgehalt leben muss.

Mein Vorschlag im Monat März Überstunden zu machen, so dass ich auf 550€ komme und diese dann im April gerecht von meiner Provision/Überstunden abgezogen werden, wurde abgeschmettert.

Ist das so erlaubt, dass bedeutet ja, dass ich echt wenig zum leben habe.

Dazu kommt, dass ich die Abrechnung zum zu viel gezahlten Gehalt erst 1 Woche nach Geldauszahlung erhielt, so konnte ich selber also erst 1 Woche nach Ausszahlung feststellen, dass in der Buchhaltung ein Fehler aufgetretten ist. Da ich die letzte Monate immer fast das selbe Netto Gehalt hatte, habe ich mir auch im Feburar nichts dabei gedacht.

Könnt ihr mir das helfen?

Danke und Gruß

Mila

Hallo, ich kann Dir hier keine verbindliche Antwort geben. Ich habe nur so ein Bauchgefühl.Ich gehe davon aus, dass Du die Überzahlung bereits ausgegeben hast und Dein Grundgehalt gerade mal Deinen Lebensunterhalt deckt. Ich weiß, das man Gehalt nicht einfach einbehalten darf zur Verrechnung. Es muss eine separate Rückforderung geltend gemacht werden. Kannst Du mit Deinem AG nicht eine Teilzahlung vereinbaren. Sorry für diese mehr als dürftige Antwort.

Hallo Mila,
Dein Arbeitgeber hat das recht den Lohn einzubehalten.
Gruß Circan

Hallo, natürlich darf der AG das sofort wieder abziehen. Es wurde zuviel bezahlt, sprich es stand Ihnen nicht zu! Sie hätten ohne diese zuviel bezahlte Ü-Std./Prov. auch auskommen müssen im Vormonat.
Gesetzlich ist der AG im Recht.
Ob er es voll in einem Monat abzieht ist eine andere Sache u. vielmehr eine Verhandlungsbasis. Hierbei können Sie versuchen, dass der Betrag auf 2 o. 3 Monate aufgeteilt vom Grundgehalt in Abzug gebracht wird. Viel Erfolg!

Hallo,

leider kann ich Dir dazu auch keine fachkompetente Auskunft geben - wir rechnen keine Provisionen ab :frowning:.

Von der Firma, in der mein Freund arbeitet, weiß ich allerdings, dass diese Praxis wohl durchaus üblich ist. Bei ihm wurde das auch schon mal gemacht. War ein harter Monat.

Hier muss man tatsächlich dann wohl mit dem AG über eine Ratenzahlung verhandeln.

Ich drücke Dir die Daumen!

LG,
Michaela