Gehaltsänderung

Hallo,

kann der Arbeitgeber das bestehende Gehalt einfach in eine Zulage und ein
Grundentgelt aufteilen.

Danke für die Antwort!

Alexandra

Hallo,

kann der Arbeitgeber das bestehende Gehalt einfach in eine
Zulage und ein
Grundentgelt aufteilen.

Zumindest nicht einfach einseitig bzw. ohne Zustimmung des Arbeitnehmers, wenn ein festes Gehalt bisher vereinbart ist.

MfG

Hallo

kann der Arbeitgeber das bestehende Gehalt einfach in eine Zulage und ein Grundentgelt aufteilen.

Einfach m. E. nicht.

Wenn AG die Absicht hat, Lohn leistungsabhängig zu zahlen, kann das vereinbarte Entgelt gesplittet werden.

Der AN eines alten Vertrages hat weiterhin Anspruch auf die bisherige Summe, auch wenn sich ein Teil als Zulage definiert - Besitzstandswahrung. Eine echte Zulage kann hier nur der Mehrbetrag gegenüber dem bisherigen Entgelt sein.

Neue AN müssen dann mit Grundgehalt und Zulage leben.

Lohn- und tarifrechtliche Änderungen bedürfen der Zustimmung des Betriebsrates.

Da die Frage ohne Hintergrundinformationen gestellt wurde, ist die Antwort nur eine Fallkonstruktion.

Mit Gruß

hweng

Hallo

kann der Arbeitgeber das bestehende Gehalt einfach in eine Zulage und ein Grundentgelt aufteilen.

Einfach m. E. nicht.

Wenn AG die Absicht hat, Lohn leistungsabhängig zu zahlen,
kann das vereinbarte Entgelt gesplittet werden.

Nö, geht nicht so ohne weiteres. Wenn im Arbeitsvertrag das so nicht vereinbart war, dann geht das idR nur über den Weg der Änderungskündigung wie bei allen sonstigen Änderungen des Arbeitsvertrages, die nicht einvernehmlich sind.

Der AN eines alten Vertrages hat weiterhin Anspruch auf die
bisherige Summe, auch wenn sich ein Teil als Zulage definiert

  • Besitzstandswahrung.

Das Wort hat in diesem Zusammenhang keinerlei rechtliche Relevanz Eine echte Zulage kann hier nur der

Mehrbetrag gegenüber dem bisherigen Entgelt sein.

Neue AN müssen dann mit Grundgehalt und Zulage leben.

Das hat aber mit der Ausgangsfrage nichts zu tun

Lohn- und tarifrechtliche Änderungen bedürfen der Zustimmung
des Betriebsrates.

So pauschal ist die Aussage falsch. Tarifrechtliche Dinge gehen den BR nichts an (§ 77 Abs. 3 BetrVG).

Da die Frage ohne Hintergrundinformationen gestellt wurde, ist
die Antwort nur eine Fallkonstruktion.

Mit Gruß

hweng

&Tschüß
Wolfgang