Gehaltsaufstockung

Schönen guten Abend liebe Fragenbeantworter,

Ein Bekannter von mir arbeitet in einem Callcenter und hat einen 6+2h Vertrag, das bedeutet er bekommt 6h fest bezahlt und alles was darüber liegt wird als Überstunden angerechnet und kann wenn man dies wünscht jeden Monat ausgezahlt werden, maximal jedoch 44h im Monat.Damit kommt er auf ca. 1000€ im Monat mit den 44 Überstunden.
Ein Kollege von ihm hat nur einen 6h Vertrag und wird auch nicht länger als diese geplant, damit kommt dieser auf ca. 800€ im Monat und lässt sein Gehalt aufstocken wobei er dann auch um die 1000€ hat wenn nicht sogar mehr.
Jetzt die Frage, kann der Kollege mit den vielen Arbeitsstunden jetzt einfach keine Überstunden mehr auszahlen lassen und auch sein Gehalt aufstocken lassen und die Überstunden sammeln oder würde das Amt das merken und sagen er hat Pech gehabt?

Hallo,

das ist eine Milchmädchenrechnung und kann auf einen Arbeitskollegen nicht einfach „umgerechnet“ werden.

Die Aufstockung unterliegt den Hartz-IV-Gesetzen und ist abhängig vom Familienstand, Anzahl evtl. Kinder, Mitverdienst der Ehefrau/Lebenspartnerin, Wohnungsmiete etc…

Der „Aufstockende“ muss jeden Monat seine Gehaltsabrechung und die Kontoauszüge dem JobCenter vorlegen; die schauen da ganz genau in die Unterlagen und verlangen ggf. vom Arbeitgeber eine Auskunft.

Wer jetzt auf die Idee kommt, sich Überstunden nicht mehr auszahlen zu lassen führt die Bedürftigkeit selbst herbei, was strafbar ist, muss evtl. erhaltene Gelder zurück zahlen und wird von der Staatsanwaltschaft mindestens mit einem Strafbefehl sanktioniert.

Die JobCenter sind gesetztlich verpflichtet, jedwede Art von Sozialbetrug unverzüglich zur Anzeige zu bringen. Der SB des JobCenters hat hier nicht die Möglichkeit, dies ggf. nicht zur Anzeige zu bringen, falls er nicht selber seinen Job verlieren möchte.

lG

Hallo

Der „Aufstockende“ muss jeden Monat seine Gehaltsabrechung und die Kontoauszüge dem JobCenter vorlegen; die schauen da ganz genau in die Unterlagen und verlangen ggf. vom Arbeitgeber eine Auskunft.

Ja, wenn der Arbeitgeber in die Abrechnung schreibt: Überstundenauszahlung wurde vom AN abgelehnt, dann würden sie der Sache wohl nachgehen.

Wer jetzt auf die Idee kommt, sich Überstunden nicht mehr auszahlen zu lassen führt die Bedürftigkeit selbst herbei, was strafbar ist, muss evtl. erhaltene Gelder zurück zahlen und wird von der Staatsanwaltschaft mindestens mit einem Strafbefehl sanktioniert.

Quatsch. Der kriegt nur evtl. Sanktionen vom Jobcenter. Bedürftigkeit selbst herbei führen ist kein Sozialbetrug. Das ist nur ein eindeutiger Fall von selber schuld sein, so dass man schlimmstenfalls kein Geld vom Jobcenter bekommt.

Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob es nicht Sozialbetrug sein könnte, wenn man den ja vorhandenen Anspruch auf seinen Lohn nicht angibt.
Und ich frage mich, was mit den gesammelten Überstunden passieren soll. Sollen die dann irgendwann später ausgezahlt werden?

Wenn übrigens der Kollege mit Aufstockung mehr kriegt als der Kollege ohne Aufstockung, und sonst die Gegebenheiten bei beiden gleich sind (also gleich viele und gleich alte Kinder, partnermäßig, Miethöhe, usw), dann müsste doch Kollege ohne Aufstockung auch so Aufstockung bekommen können, ohne dass er auf seine Überstundenauszahlung verzichtet.

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Hallo,

Ein Bekannter von mir arbeitet in einem Callcenter und hat einen 6+2h Vertrag, das bedeutet er bekommt 6h fest bezahlt und alles was darüber liegt wird als Überstunden angerechnet und kann wenn man dies wünscht jeden Monat ausgezahlt werden, maximal jedoch 44h im Monat.Damit kommt er auf ca. 1000€ im Monat mit den 44 Überstunden.
Ein Kollege von ihm hat nur einen 6h Vertrag und wird auch nicht länger als diese geplant, damit kommt dieser auf ca. 800€ im Monat und lässt sein Gehalt aufstocken wobei er dann auch um die 1000€ hat wenn nicht sogar mehr.
Jetzt die Frage, kann der Kollege mit den vielen Arbeitsstunden jetzt einfach keine Überstunden mehr auszahlen lassen und auch sein Gehalt aufstocken lassen und die Überstunden sammeln oder würde das Amt das merken und sagen er hat Pech gehabt?

Wenn er dadurch Anspruch auf Aufstockung hätte ja. Es wäre nicht verboten die Überstunden abzubummeln.
Er steht da wie jeder andere Arbeitnehmer vor der gleichen Entscheidung, ob er lieber vollkommen abgabenfrei Freizeitausgleich nimmt oder sie sich mit den entsprechenden Abgaben auszahlen lässt, wobei sich der Aufstocker hier einer wesentlich höheren Belastung ausgesetzt sieht.
Es wird sicher irgendwelche Regelungen geben, wie lange solche Überstunden vor sich hergeschoben werden können. Insofern wäre es sicher auch für den Aufstocker interessant, wie er das sinnvoll verteilt.
Klar würde das Amt vielleicht mal nachfragen, wenn jedoch die Gehaltsabrechnung nur noch 800€ netto aufweist, dann ist das eben so. Die würden sicher auch mal nachfragen, warum und wie lange der Stundenlohn noch unter dem Mindestlohn liegt.

Grüße

Knecht Ruprecht mit der Rute
Servus,

gell, Du winkst gerne mit erfundenen Straftatbeständen?

Schöne Grüße

MM

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Hallo,

Hallo,

Er steht da wie jeder andere Arbeitnehmer vor der gleichen
Entscheidung, ob er lieber vollkommen abgabenfrei
Freizeitausgleich nimmt oder sie sich mit den entsprechenden
Abgaben auszahlen lässt, wobei sich der Aufstocker hier einer
wesentlich höheren Belastung ausgesetzt sieht.

Das hat aber grundsätzlich nicht der AN zu entscheiden. Falls es keine anwendbare arbeits- oder tarifvertragliche Regelung gibt, kann dies grundsätzlich der AN im Rahmen des Direktionsrechts entscheiden, ob er Mehrarbeit in Geld oder zeit vergütet.

Grüße

&Tschüß

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Hallo,

Das hat aber grundsätzlich nicht der AN zu entscheiden.

Ich dachte die Frage wurde hier aus sozialhilferechtlicher Perspektive gestellt. Wenn freilich zivilrechtlich keine Option auf Freizeitausgleich besteht, dann stellt sie sich sozialhilferechtlich erst gar nicht.

Grüße

Hi!

Die Aufstockung unterliegt den Hartz-IV-Gesetzen

Ah, Plural …
Nennst du auch ein paar der HaVieG (oder wie heißen die bei dir?) oder beschränken wir uns doch auf das SGB II?

Der „Aufstockende“ muss jeden Monat seine Gehaltsabrechung und
die Kontoauszüge dem JobCenter vorlegen;

Aha - immer und in jedem Fall?
Ohne Ausnahme und ohne jeglichen Spielraum des Sachbearbeiters?

Mal abgesehen davon, dass nicht jeder Arbeitgeber jeden Monat eine Entgeltabrechnung erstellt, meine ich, dass in allen Texten etwas von „auf Verlangen“ steht …

die schauen da ganz
genau in die Unterlagen und verlangen ggf. vom Arbeitgeber
eine Auskunft.

Und wo genau siehst Du in diesem Formular den Part mit den Überstunden?
Alternativ käme noch dies hier in Frage, dann hat sich das Ganze aber eh erledigt.

Ach, schau selbst

Wer jetzt auf die Idee kommt, sich Überstunden nicht mehr
auszahlen zu lassen führt die Bedürftigkeit selbst herbei,

Quelle?

was
strafbar ist,

Quelle?

muss evtl. erhaltene Gelder zurück zahlen

Quelle?

und
wird von der Staatsanwaltschaft mindestens mit einem
Strafbefehl sanktioniert.

*prust*
Quelle?

Man man man …

Hi!

Die würden sicher auch mal nachfragen, warum und wie
lange der Stundenlohn noch unter dem Mindestlohn liegt.

Wie kommst Du darauf, dass das der Fall ist?

Gruß
Guido

Hallo,

Die würden sicher auch mal nachfragen, warum und wie lange der Stundenlohn noch unter dem Mindestlohn liegt.

Wie kommst Du darauf, dass das der Fall ist?

Leseverständnis und Rechnen. Aus den Angaben ergaben sich 176 Arbeitsstunden, für die es 1.000€ netto gab. Falls es brutto war, wird es naturgemäß nicht besser.

Grüße

Leseverständnis und Rechnen. Aus den Angaben ergaben sich 176
Arbeitsstunden, für die es 1.000€ netto gab. Falls es brutto
war, wird es naturgemäß nicht besser.

Da steht was von
CIRCA 1000,00€.

Abgesehen davon ergeben sich nur sehr vage 176 Stunden, es sei denn, bei Dir hat jeder Monat die gleiche Anzahl an Arbeitstagen.

Wenn du mit durchschnittlichen 173,33 Stunden bei einer täglichen Arbeitszeit von 8 Stunden kalkulierst, kommst du mit Steuerklasse I auf knappe 1077 € netto , was allerdings auch nur dann gilt, wenn die Krankenkasse tatsächlich nur 0.9% erhebt.

Dass Abzüge wie vermögenswirksame Leistungen vom Laien zum Netto gehören, da Netto idR mit Überweisungsbetrag gleichgesetzt wird, erwähne ich nur am Rande.

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Hallo

… wobei sich der Aufstocker hier einer wesentlich höheren Belastung ausgesetzt sieht.

Das ist allerdings ein Argument. Ich glaube auch, dass es wesentlich aufwändiger oder zumindestens unangenehmer und psychisch belastender ist, ständig zum Jobcenter zu rennen, als die zwei Stunden zu arbeiten.

Viele Grüße