Gehaltsauszahlung/Feiertag

Sers,

wen die Gehaltsauszahlung auf einen Feiertag fällt, ist der Arbeitgeber dann nicht verpflichtet, dass Gehalt am Tag davor zu überweisen?

Bsp.: Montag ist in Bayern Feiertag. Müsste die Buchhaltung das Geld dann nicht spätestens am Freitag überweisen?

Hallo,

nein.

Der AG muss es erst nach dem Feiertag anweisen.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__193.html

VG
EK