Sers,
wen die Gehaltsauszahlung auf einen Feiertag fällt, ist der Arbeitgeber dann nicht verpflichtet, dass Gehalt am Tag davor zu überweisen?
Bsp.: Montag ist in Bayern Feiertag. Müsste die Buchhaltung das Geld dann nicht spätestens am Freitag überweisen?