Gehaltsberechnung bei unbezahltem Urlaub

Hallo zusammen,

wie wird der Gehaltsabzug bzw. das verbleibende Gehalt bei unbezahlten Urlaub (unter 20 Werktage) berechnet:

Ideen:

a) Brutto * (geleistete Monatsstunden) / (für diesen Monat normale Stunden)

b) Brutto * (geleistete Arbeistage) / (für diesen Monat normale Arbeistage)

c) … vielleicht gilt ja was ganz Anderes …

Fiktives Beispiel:
Brutto 3000€;
unbezahlter Urlaub 3 Wochen von 8.-26.3.;
5 Arbeitstage pro Woche;
Der Beispielmonat hat 23 Werktage und 31 Kalendertage.

Gibt es dazu eine gesetzliche Grundlage?

Schöne Grüße
JK

Hi,

wie wird der Gehaltsabzug bzw. das verbleibende Gehalt bei
unbezahlten Urlaub (unter 20 Werktage) berechnet:

Entweder

Brutto / 30 Tage (egal, wie viele Tage der Monat hat) * Anwesenheit
3000 / 30 * 12 = 1200

oder
Brutto / Kalendertage * Anwesenheit
3000 / 31 * 12 = 1161,29

oder
Brutto / Arbeitstage * Anwesenheit
3000 / 23 * 8 = 1043,48

Alternativ kann er auch die abwesende Zeit auf gleiche Weise ermitteln und abziehen.

Das steht dem AG frei, er muss es lediglich einheitlich machen und darf sich nicht immer zu seinen Gunsten das Beste aussuchen.

Es kann allerdings auch sein, dass ein Tarifvertrag greift, der das ganz klar regelt.

a) Brutto * (geleistete Monatsstunden) / (für diesen Monat
normale Stunden)

Stunden spielen bei einem fixen Gehalt eigentlich keine Rolle

Gibt es dazu eine gesetzliche Grundlage?

Ich muss gestehen, dass ich Urteile gerade nicht zu Hand habe, da ich nicht im Büro weile…

Gruß
Guido