Hallo,
kann mir jemand mal folgendes Beispiel vorrechnen?
1650 Brutto im Juni
825 Urlaubsgeld im Juni
500 Vorschuss
0,5 Kinder, ohne Kirchenst., Krankenkasse 13,1 %, kein Steuerfreibetrag, Rest pflichtversichert.
Wie würde der Auszahlungsbetrag lauten?
Gruß
Hallo Mario,
probiere es doch mal hier:
http://www.steuer.niedersachsen.de/Service/LSt2005So…
Gruß
Peter
Hallo Mario,
falls Dir der Lohnsteuerrechner, den Peter verlinkt hat, ein bissel holperig vorkommt, weil Du nicht siehst, wo man wie was hineinpacken muss und wo die Abzüge für Krankenversicherung etc. stehen, kannst Du Dir auch hier
http://www.guckmal.de/loh_down.htm
einen Gehaltsrechner als Shareware zum Gratistest herunterladen.
Ich glaube, der ist bissel komfortabler.
Schöne Grüße
MM
Hallo,
danke für die Links. Nun aber eine Inhaltliche Frage: ich bin immer davon ausgegangen, das wenn man z.B. Urlaubsgeld bekommt, einmal das normale Brutto versteuert wird und das Urlaubsgeld extra Versteuert wird und dann wird zusammengezogen. Oder wird das Arbeitsbrutto PLUS das Urlaubsgeld (brutto) zusammengezogen (in dem Beispiel 2475 E) und darauf die Steuer. Wie geht es nun inhaltlich?
Hallo
Oder wird das Arbeitsbrutto PLUS das
Urlaubsgeld (brutto) zusammengezogen
Ja
Gruß,
LeoLo
Laufender Bruttolohn und Urlaubsgeld extra
Hallo
Oder wird das Arbeitsbrutto PLUS das
Urlaubsgeld (brutto) zusammengezogenJa
Gruß,
LeoLo
Nein das ist falsch.
Der laufende Bruttolohn wird nach der Monats-Lohnsteuertabelle berechnet. Dann wird der laufende Bruttolohn auf ein Jahresbrutto hochgerechnet und geschaut wie hoch die Jahres-Lohnsteuer wäre. Anschließend wird das Urlaubsgeld dazu gezählt und geschaut wie hoch die Jahres-Lohnsteuer wäre. Dieser Differenzbetrag ist das die Lohnsteuer für das Urlaubsgeld.
Grüßle Soni
Hallo Diskutanten,
dieses ist auch der Grund, weshalb ich keinen der 177 „Gehaltsrechner“ aus den weiten des Web empfohlen habe. Bei diesem Anlass ist mir aufgefallen, dass die korrekte Behandlung von einmaligen Zahlungen sowohl betreffend LSt als auch betreffend Sozialversicherung bei fast keinem fer umme zugänglichen „Gehaltsrechner“ möglich ist.
Schöne Grüße
MM
Hallo
dieses ist auch der Grund, weshalb ich keinen der 177
„Gehaltsrechner“ aus den weiten des Web empfohlen habe. Bei
diesem Anlass ist mir aufgefallen, dass die korrekte
Behandlung von einmaligen Zahlungen sowohl betreffend LSt als
auch betreffend Sozialversicherung bei fast keinem fer umme
zugänglichen „Gehaltsrechner“ möglich ist.
Da muss ich das mal „per Hand“ durchrechnen.
Gruß
Versuche mal den hier
Hi!
Da muss ich das mal „per Hand“ durchrechnen.
Wenn es Dir auf ein paar Cent nicht ankommt, versuche mal
http://www.steuern-online.de/rechner/lohn05/lohn_sta…
den!
Da gibt es ein Feld „Einmalbezug“, wo das Urlaubs- & Weihnachtsgeld reinmuss.
Wenn Du jeden Monat das Gleiche bekommst, und nur einmal im Jahr eine Sonderzahlung, dann passt der recht genau!
LG
Guido
Nein, das war richtig!
Hi!
Nein das ist falsch.
Eine gewagte, weil falsche Behauptung!
Der laufende Bruttolohn wird nach der Monats-Lohnsteuertabelle
berechnet. Dann wird der laufende Bruttolohn auf ein
Jahresbrutto hochgerechnet und geschaut wie hoch die
Jahres-Lohnsteuer wäre. Anschließend wird das Urlaubsgeld dazu
gezählt und geschaut wie hoch die Jahres-Lohnsteuer wäre.
Dieser Differenzbetrag ist das die Lohnsteuer für das
Urlaubsgeld.
Das ist die vorgehensweise! Das ist soweit auch korrekt!
ABER:
Die Lohnsteuer ist eine Jahressteuer, und die monatliche Tabelle ist nur ein gezwölftelter Wert der maßgeblichen Jahrestabelle, damit es dem Arbeitgeber ermöglicht wird, die Lohnsteuer monatlich abzuführen!
Deshalb heißt es ja auch Lohnsteuer jahres ausgleich!
LeoLo hat also nichts falsches gesagt, als er anmerkte, dass zusammengerechnet wird! Nur bezog er sich auf das Wesentliche…
LG
Guido
Hi!
Nein das ist falsch.
Eine gewagte, weil falsche Behauptung!
Der laufende Bruttolohn wird nach der Monats-Lohnsteuertabelle
berechnet. Dann wird der laufende Bruttolohn auf ein
Jahresbrutto hochgerechnet und geschaut wie hoch die
Jahres-Lohnsteuer wäre. Anschließend wird das Urlaubsgeld dazu
gezählt und geschaut wie hoch die Jahres-Lohnsteuer wäre.
Dieser Differenzbetrag ist das die Lohnsteuer für das
Urlaubsgeld.Das ist die vorgehensweise! Das ist soweit auch korrekt!
ABER:
Die Lohnsteuer ist eine Jahressteuer, und die monatliche
Tabelle ist nur ein gezwölftelter Wert der maßgeblichen
Jahrestabelle, damit es dem Arbeitgeber ermöglicht wird, die
Lohnsteuer monatlich abzuführen!
Deshalb heißt es ja auch Lohnsteuer jahres ausgleich!LeoLo hat also nichts falsches gesagt, als er anmerkte, dass
zusammengerechnet wird! Nur bezog er sich auf das
Wesentliche…
Das ist mir auch alles klar!
Nur wenn man behauptet, dass alles zusammen gezählt wird und ein Laie macht das und schaut dann in die Monats-Lohnsteuer-Tabelle stimmt´s halt einfach nicht! Das habe ich lediglich richtig gestellt.
Grüßle Soni
Ähnliche Motivation!
Hi!
Nur wenn man behauptet, dass alles zusammen gezählt wird und
ein Laie macht das und schaut dann in die
Monats-Lohnsteuer-Tabelle stimmt´s halt einfach nicht! Das
habe ich lediglich richtig gestellt.
Ebenso ging es mir nur darum, aufzuzeigen, dass Dein „FALSCH“ so halt auch nicht richtig ist 
Ich weiß, dass ich mich auf der Korynthenkackerebene bewege, aber die Komplettierung wollte ich nicht unterschlagen…
LG
Guido