Gehaltsempfänger und Arbeitsstunden

Hallo,

ich bin Gehaltsempfänger und in meinem Arbeitsvertrag steht das ich Wöchentlich 40 Stunden arbeiten muss. Ich habe eine 6 Tage-Woche und 36 Tage Urlaub im Jahr. Unsere Arbeitszeiten sind Mo. - Fr. von 09:00 bis 13:00 und von 14:00 bis 18:00 Uhr. Samstags von 09:30 bis 12:30 Uhr.

Meine Fragen:

  1. Wie viel Stunden werden für einen Feiertag aufgeschrieben ?

  2. Wie viel Stunden werden für einen Urlaubstag berechnet ? Oder für einen halben Urlaubstag, z.B. Samstags ?

  3. Was passiert mit meinen Überstunden wenn im Vertrag nichts geregelt wurde ?

Ich hoffe mir kann einer helfen, ich bekomme hier die Kriese -.-

Danke vielmals !!!

Grus Simon

Hallo Simon,

immer ruhig bleiben :wink:

Erste Frage: warum schreibst Du Stunden auf, wenn Du Gehaltsempfänger bist? Und bei Deiner Nennung der Arbeitszeiten komme ich auf 43 Stunden wöchentliche Arbeitszeit und nicht auf 40 Stunden (Mo-Fr jeweils 8 Stunden und Samstags 3 Stunden sind in Summe 43 Stunden). Gehen die überzähligen 3 Stunden dann auf so eine Art Zeitwertkonto, d. h. können die irgendwann mal abgefeiert werden?

  1. Feiertag wird so aufgeschrieben, wie der „normale“ Arbeitstag auch, d. h. Samstag wie Samstag, Montag wie Montag etc. je nach dem, auf welchen Wochentag der Feiertag fällt.
  2. Urlaub ganz genauso. Halbe Urlaubstag gibt es nicht. In dem Fall würde der Samstag, weil er ja auch zur normalen Wochenarbeitszeit gezählt wird, als ganzer Urlaubstag gerechnet. Sollte der Samstag als Überstunden gerechnet werden, dann gehört der nicht zur normalen Arbeitszeit und man müsste das nicht als Urlaub rechnen, sondern würde über Freizeitausgleich abgelten. Kommt darauf an, was in der Firma vereinbart ist. Bei uns gibt es hierüber eine Betriebsvereinbarung. Frag einmal nach und lass Dir ein Exemplar davon aushändigen.
  3. Wegen der Überstundenregelung frag bitte auch nach einer Betriebsvereinbarung bzw. einer Ergänzung zum Arbeitsvertrag. Der AG kann zwar Überstunden anordnen, aber wenn das auf Dauer und ohne Vergütung oder sowas gemacht wird, dann musst Du im Extremfall vor Gericht beweisen können, dass die gemachten Überstunden betrieblich nötig und angeordnet waren. Führe hierzu am besten einen Nachweis, den Du Dir immer von Deinem Vorgesetzten abzeichnen lässt, wenn die Überstunden angefallen / geleistet wurden.

Hoffe, das hilft ein bisschen weiter.

LG,
Michaela

Hi Michaela,

vielen Dank schon mal, das hat mich schon mal ein Stück weiter gebracht.

Das mit den 43 Stunden und Vertraglichen 40 Stunden beschert mir ja das Problem mit den Überstunden. Als Gehaltsempfänger bekomme ich ja keinen Stundenlohn, mein Berieb achtet aber darauf das wir nicht weniger als 40 Stunden arbeiten, aber wenn wir mehr arbeiten gucken wir doof aus der Wäsche. Es ist zwar eine kleine Mündliche Regelung in Kraft getreten die uns für die 3 zusätzlichen Stunden einen freien Nachmittag einräumen sollen, diese wird aber gerne mal übersehen.

Wenn jetzt z.B. der Montag und Dienstag ein Feiertag ist, wird uns 7,5 Stunden eingetragen obwohl meine Regelarbeitszeit ja 8 Stunden beträgt. So sind uns schon einige Stunden im Jahr gemoppst worden oder sehe ich das Falsch ?

Das Jahr 2012 hatte 52 Wochwen. Ich soll 40 pro Woche arbeiten, das entspricht 2080 Stunden. Gearbeitet habe ich aber 2122,75 Stunden. Das sind 42,75 Stunden zu viel und da sind die falsch eingetragenen Stunden aus den Feiertagen nicht mal bei. Kann ich denn gar nichts machen ? Gibt es ggf. auch Gesetzesparagrankfen dazu ?

Vielen Dank schon mal im Vorraus und nochmal vielen Dank für die 1. Antwort

Gruß Simon

Hallo Simon,

wie kommt die Firma genau auf 7,5 Stunden? Bei 40 Stunden und 5 AT hast Du einen Durchschnitt von 8 Stunden (ist einfach), bei 38 Stunden und 5 AT kommt man auf 7,6 Stunden durchschn. tägl. Arbeitszeit und bei 43 Stunden und 6 AT bist Du bei 7,17 Stunden durchschn. tägl. Arbeitszeit.
Bei 7,5 Stunden im Durchschnitt wären das bei einer 5-Tage-Woche 37,5 Stunden und bei 6-Tage-Woche 45 Stunden. Hier stimmt also bei der Ermittlung des Durchschnitts etwas nicht. Generell ist gegen die Verwendung von Durchschnittswerten nichts einzuwenden, denn im Endergebnis sollte das Gleiche rauskommen.

Bei 2.080 Stunden im Jahr (was eigentlich auch nur ein Durchschnitt ist, denn in 2013 sind es 2.088 Stunden) sind das 40 Stunden die Woche, d. h. Du hättest 42,75 Stunden, wie Du schreibst, tatsächlich als Überstunden. Diese müsste Dir die Firma als Freizeitausgleich gewähren bzw. diese in Geld auszahlen.

Schau einmal hier nach, vielleicht hilft Dir das auch noch ein bisschen weiter: http://www.finanztip.de/web/troeger-wuest/ueberstund…

LG,
Michaela

Also, Urlaub und Krank oder Feiertag wird immer mit acht Stunden berechnet, also ein ganzer Tag. Auch wenn man Urlaub Samstag nimmt und nicht voll arbeitet. Wenn im Vertrag nichts geregelt ist, sind ÜBerstunden meistens mit dem Gehalt abgegolten. Also lieber mal nachfragen. LG