Gehaltserhöhung als leitende Arzthelferin

Hi,
ich stehe grad kurz vor dem vertragsabschluss zur leitenden arzthelferin in einer neuen praxis. Und jetzt frage ich mich, ob ich eine jährliche gehaltsteigerung vertraglich festlegen lassen kann. Und wenn ja, was angemessen wäre…2 oder vllt 3%?

Würd mich über Eure meinungen zu dem thema sehr freuen!

Lg faraway

Hi,

Guten Abend

ich stehe grad kurz vor dem vertragsabschluss zur leitenden
arzthelferin in einer neuen praxis. Und jetzt frage ich mich,
ob ich eine jährliche gehaltsteigerung vertraglich festlegen
lassen kann. Und wenn ja, was angemessen wäre…2 oder vllt
3%?

Bin mir nicht ganz sicher, ob der Beitrag wegen Verstoß gegen FAQ 1129 gelöscht wird, aber da es doch eher ein Meinungsaustausch ist, der durchaus fiktiv sein kann, gebe ich mal „meinen Senf“ dazu…

Würd mich über Eure meinungen zu dem thema sehr freuen!

Zu allererst würde ich mir die Frage stellen, ob nicht ggf. ein Tarifvertrag Anwendung findet…
In BaWü gibt es zum Beispiel einen:
(http://www.aerztekammer-bw.de/20/arzthelferinnen/07d…)

…in Hessen auch, den find ich nur gerade auf die schnelle nicht… dort wären dann natürlich Gehaltssteigerungen „automatisch“ bei der nächsten Tarifrunde drin…andere Bundesländer haben bestimmt auch einen…

Wird man jedoch AT beschäftigt, dann sieht es natürlich anders aus… meine Ex hatte solch einen Posten, als AT-Mitarbeiterin bei einem niedergelassen Arzt, der direkt in einem KH seine Praxis hatte (Radiologe) und sie hatte damals (wenn ich mich richtig erinnere - ist nen paar Jährchen her) eine Klausel drin, dass alle 2 Jahre nach der allgemeinen Lage (was auch immer das zu bedeuten hatte) eine Gehaltsanpassung vorgenommen wird…

…und wenn ich mich weiter richtig entsinne, haben die damals dann auch entweder die prozentuale-tarifliche Steigerung der ArzthelferInnen oder des öffentlichen Dienstes/Krankenhauses vereinbart…

Klar macht ein „fester Steigerungssatz“ mehr Sinn…aber wie ich die „Weißkittel-Fraktion“ einschätze…lassen die sich nicht drauf ein, weil ja so viele „finanzielle Unwägbarkeiten“ in unserem Gesundheitssystem stecken…

Wünsche viel Spaß und Erfolg im neuen Job!

Lg faraway

Gruß
MG

ich stehe grad kurz vor dem vertragsabschluss zur leitenden
arzthelferin in einer neuen praxis. Und jetzt frage ich mich,
ob ich eine jährliche gehaltsteigerung vertraglich festlegen lassen kann.

Wenn ich Arbeitgeber wäre, würde ich das nicht in den Vertrag aufnehmen. Tarifbezogene und leistungsbezogene Erhöhungen würde ich jährlich neu festelegen.