Gehaltserhöhung gebunden an neuen Arbeistvertrag

Hallo,

ich habe neulich von meinem Arbeitgeber eine Gehaltserhöhung im persönlichen Gespräch zugesagt bekommen. Als Grund wurde mich genannt, dass man mit meiner Arbeit sehr zufrieden ist und das das Unternehmen ein sehr gutes Jahr hatte.
Etwas schriftliches habe ich während dieses Gesprächs nicht bekommen.

Einige Tage später sagte man mir, dass ich die Gehaltserhöhung nur bekommen würde, wenn ich damit auch einen neuen Vertrag unterzeichenen würde. Dieser ist an einigen Punkten schlechter als mein alter Vertrag (Betriebsrente, Essensgeld, Kündigungsfrist…).

Meine Frage: man hat mir ja gesagt, dass ich die Erhöhung bekomme aufgrund meiner guten Leistung. Jetzt verknüpft man das an einen neuen Vertrag und sagt, dass ich ansonsten die Gehaltserhöhung nicht bekomme. Ich fühle mich ziemlich erpresst und will den neuen Vertrag eigentlich nicht annehmen.
Könnt ihr mir sagen, wie das rechtlich zu bewerten ist? Kann ich den neuen Vertrag ablehnen und gleichzeitig auf der Gehaltserhöhung bestehen?

Hallo,

das sieht sehr schlecht mit der Gehaltserhöhung aus.
Den neuen Vertrag auf keinen Fall unterschreiben. Ich nehme an, dass es in deiner Firma keinen Betriebsrat gibt, wenn ja, dann kann er nur helfen. Ich weiß, es ist leichter gesagt als getan, ich würde kündigen. Was der Arbeitgeber mit dir macht ist tieftes Mittelalter. Auf deutsch gesagt, eine riesengroße Sauerei.
Arbeitsrechtlich gesehen, kommt es darauf an was in dein Arbeitsvertrag steht. In vielen Arbeitsverträgen ist zu lesen, das der Mitarbeiter/In nach 12 Monaten automatisch eine Gehaltserhöhung bekommt. Auch Tarifverträge haben einen solchen Automatismus.
Solltest du gewerkschaftlich organisiert sein, dann spreche bitte mit deiner zuständigen Gewerkschaft.
Viel Glück
Jürgen Dietrich

dazu müßte man wissen,welcher tarifvertrag für dich gültig ist und hat man dir mit konsequenzen gedroht falls du nicht unterschreibst.würde mich sonst an die gewerkschaft wenden.es steht ja wort gegen wort.
Hallo,

ich habe neulich von meinem Arbeitgeber eine Gehaltserhöhung
im persönlichen Gespräch zugesagt bekommen. Als Grund wurde
mich genannt, dass man mit meiner Arbeit sehr zufrieden ist
und das das Unternehmen ein sehr gutes Jahr hatte.
Etwas schriftliches habe ich während dieses Gesprächs nicht
bekommen.

Einige Tage später sagte man mir, dass ich die Gehaltserhöhung
nur bekommen würde, wenn ich damit auch einen neuen Vertrag
unterzeichenen würde. Dieser ist an einigen Punkten schlechter
als mein alter Vertrag (Betriebsrente, Essensgeld,
Kündigungsfrist…).

Meine Frage: man hat mir ja gesagt, dass ich die Erhöhung
bekomme aufgrund meiner guten Leistung. Jetzt verknüpft man
das an einen neuen Vertrag und sagt, dass ich ansonsten die
Gehaltserhöhung nicht bekomme. Ich fühle mich ziemlich
erpresst und will den neuen Vertrag eigentlich nicht annehmen.
Könnt ihr mir sagen, wie das rechtlich zu bewerten ist? Kann
ich den neuen Vertrag ablehnen und gleichzeitig auf der
Gehaltserhöhung bestehen?

Hallo,

da es keine schriftliche Vereinbarung gibt und es wahrscheinlich auch keine Zeugen gibt ist es wohl sehr schwierig mit dem „altem Vertrag“ und Gehaltserhöhung.
Da heißt es eigentlich nur abwägen welches der bessere Vertrag ist. Man sollte mal durchrechnen ob eine private Rentenabsicherung nicht sogar mehr bringt als eine Betriebsrente, sollte das sich nicht rechnen würde ich mit der Unterzeichnung vorsichtig sein. Kündigungsfristen sind gesetzlich bzw. im Tarifvertrag geregelt und sollten eingehalten werden.
Wie das rechtlich zu bewerten ist kann ich leider nicht sagen.
Gruß
Timmi

Hi,
eine zugesagte Gehaltserhöhung gilt auch so. Die Frage ist, ob Du diese in irgendeiner Weise belegen kannst. Bist Du in der Gewerkschaft? Die leisten bei sowas immer gute Hilfe.

Rechtlich ist ja auch immer so ne Sache - was willst Du machen wenn Du im Recht bist aber der Arbeitgeber diese auch nach Druck Deinerseits dies nicht anerkennt? Klagen ist halt immer problematisch. In den meisten Läden der Karrierekiller. Auf der anderen Seite solltest Du Dich fragen, ob Du mit jemandem zusammenarbeiten möchtest der sich nicht an Absprachen hält oder ob es nicht besser ist sich anderweitig umzusehen. Die Zeiten sind momentan ja nicht so, dass Arbeitgeber sosehr nach dem „Schluck oder geh“ Motto umspringen können.

Bei dem ersten Gespräch war anscheinend niemand weiter dabei, also leider keine Zeugen. Im zweiten Gespräch wurden Bedingungen für die Gehaltserhöhung genannt, dass wird der Arbeitgeber wohl als „Ergänzung“ erklären. Ein Rechenexempel wäre, die Gehaltserhöhung mit den Negativ-Leistungen durchzurechnen und dann zu bewerten. Natürlich kann der neue Vertrag abgelehnt werden. In diesem Fall könnte der Arbeitgeber dieses akzeptieren oder eine Änderungskündigung aussprechen. Der Betriebsrat (sofern vorhanden) muss dann zwischengeschaltet werden. Diese Vorgehensweise der Arbeitgeber ist mittlerweise nicht mehr selten, leider.
Gern werden im neuen Vertrag dann auch die Kündigungsfristen für den Arbeitnehmer verlängert, auch schlecht. Die Aussicht, einen Prozess beim Arbeitsgericht unter Berufung auf das erste Gespräch zu gewinnen ist wegen der fehlenden Zeugen eher schlecht.

…auch Hallo,
IMHO…
in der Summe der aufgeführten neuvertraglichen Verschlechterungen ist Dein Bauchgefühl schon richtig.
"Gehaltserhöhung

im persönlichen Gespräch zugesagt bekommen"

auf was bestehen kannst Du nur, was Du auch beweisen kannst.
Leistungsprämie und deren wie auch immer gearteten Verteilungskriterien sind Sache des BR, falls vorhanden.
Jack

Hallo,

ich habe Ihre Anfrage gelesen. So wie Sie es mir schildern sucht Ihr Chef eine eingache Lösung ihren Arbeitsvertrag zu ändern. Ich würde in jedem Fall prüfen, welche Passagen im Arbeitsvertrag geändert werden sollen und ob Sie durch die zugesagte Gehaltserhöhung überhaupt einen Vorteil davon haben. Da ich Ihren Arbeitsvertrag nicht kenne und auch nicht die Änderungen im neuen Arbeitsvertrag kann ich dazu keine Aussage machen. Bitte überlegen Sie für sich, ob es nicht wirklich sinnvoll ist in die Gewerkschaft einzutreten. Dort erhalten Sie umgehend eine fachkundige Beratung und Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen
Ice

Hallo,

also, auf die Gehaltserhöhung bestehen, ohne darüber einen schriftlichen Nachweis zu haben, ist rechtlich schwer durchsetzbar. Im Zweifelsfall wird der Arbeitgeber behaupten, daß Sie bereits in dem Gespräch über die Vertragsänderung informiert wurden und somit von der Abhängigkeit wussten.

Viel interessanter finde ich die Sozialleistungen, wie Essensgeld und Betriebsrente!
Dies deutet darauf hin, daß es sich scheinbar um einen etwas „größeren, bedeutenderen Arbeitgeber“ handelt

In einem solchen Fall sollte ein Betriebs- oder Personalrat vorhanden sein.
Insoweit vermute ich einmal, daß die beschriebenen Sozialleistungen irgend wann einmal durch die Mitarbeitervertretung ausgehandelt wurde. Es scheint nunmehr so, als ab der Arbeitgeber diese Sozialleistungen durch die Hintertür abbauen will.

Vom Essensgeld mal ganz abgesehen, tut sich die Frage auf, was mit dem bisher erworbenen Besitzstand aus der Betriebsrente geschieht! Fällt diese jetzt plötzlich dem Arbeitgeber zu???

Unabhängig von solchen Detaills muß weiterhin beachtet werden, daß auch eine Gehaltserhöhung nach dem Betriebsverfassungsgesetz „zustimmungspflichtig“ ist. Der Betriebs- bzw. Personalrat muß angehört werden.

Deshalb würde ich empfehlen, daß Sie mit diesem Problem zunächst einmal auf Ihre Arbeitnehmervertretung zugehen. Ohne die geht sonächst einmal überhaupt nichts.

Es hat den Eindruck, daß Ihre Firmenleitung durch individuelle Verträge versucht, neue Grundlagen zu schaffen, was grundsätzlich zulässig ist, wenn der einzelne Arbeitnehmer mitspielt.

In der Hoffung, geholfen zu haben, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

maasterp

Leider kann ich überhaupt keine Auskunft dazu geben!

Ich würde einen neuen Vertrag nur unterzeichnen, wenn er eine Verbesserung für mich darstellt!!!

Das ist mal wieder typisch in der Plegearbeit!!!
Wenn man ein unter vier Augengespräch mit dem Vorgesetzten hat, sollte man immer auf eine schriftliche Bestätigung bestehen.Ansonsten kann man hinterher immer alles andere behaupten.
Wenn es hierbei aber um einen neuen Vertrag mit den 8,50€ Mindestlohn in der Pflege geht,sollte man auf einen Ergänzungsvertrag bestehen.
In diesem Ergänzungsvertrag zu dem bereits bestehenden Arbeitsvertrag sollte neben Personalien usw.nur die Erhöhung zum (ich glaub,seit August)beginnenden Datum
und dann der Zusatz,dass im übrigen der schon bestehende Arbeitsvertrag mit allen Pflichten und Rechten bestehen bleibt.
MfG

Nein.

MfG RA