Gehaltserhöhung im Arbeitsvertrag

Hallo!

Ich würde gern wissen,ob Gehaltserhöhungen grundsätzlich im Vertrag festgehalten werden sollten?

Bei meinem AG ist es so, dass man sich auf die mündliche Zustimmung zwar verlassen kann und  das höhere Gehalt auch gezahlt aber schriftlich nie fixiert wird.
Somit haben die Angestellten alle Verträge mit teilweise Uraltgehältern drauf.

Kann so etwas rechtliche Folgen für den Arbeit nehmer haben?

Hallo!

Hallo,

Ich würde gern wissen,ob Gehaltserhöhungen grundsätzlich im
Vertrag festgehalten werden sollten?

„Sollen“ schon, notwendig ist es nicht.

Bei meinem AG ist es so, dass man sich auf die mündliche
Zustimmung zwar verlassen kann und  das höhere Gehalt auch
gezahlt aber schriftlich nie fixiert wird.

Es wird ja wohl Entgeltabrechnungen geben.

Somit haben die Angestellten alle Verträge mit teilweise
Uraltgehältern drauf.

Kann so etwas rechtliche Folgen für den Arbeit nehmer haben?

Grundsätzlich nein, da arbeitsrechtliche Vereinbarungen auch dann Bestand haben, wenn sie mündlich oder aber durch einvernehmliche („Konkludente“) Handlung vereinbart wurden.
Und eine Lohnzahlung ist ohne weitere Grundlagen eine konkludente Handlung.

&Tschüß