hallo zusammen,ich arbeite seit 6Jahren bei einer kirchl.Verwaltung.´Nach ein paar Monaten hat man mir die Leitung der Abt.in der ich arbeite angeboten+ich habe gerne angenommen.Bei der IHK habe ich mehrere Kurse belegt zum Thema Mitarbeiterführung.Diese Zertifikate liegen in meiner Personalakte.Eine Gehaltserhöhung gab es nicht, da ich eine kaufm.Ausbildung habe und diese im BAT nicht vorgesehen ist.Vor drei Jahren ist ein Kollege sehr krank geworden+mehrfach für Monate ausgefallen.Ab dieser Zeit hat mir mein Chef eine Überstundenvergütung zukommen lassen.Dieser Kollege+ein weiterer Kollege sind inzwischen raus aus meinem Team+ich muss neben meiner eigenen Arbeit nun auch diese erledigen.Jetzt haben wir einen neuen Chef+der will eine Stellungnahme+wird voraussichtlich die Überstundenvergütung stoppen+eine RÜCKZAHLUNG von mir fordern.Ist das möglich? Und kann man diese doppelte Mehrbelastung ohne Entgelt von mir fordern?Kennt sich jemand von Euch im Kirchenrecht aus? Vielen Dank + Liebe Grüße
Hallo Julz
Da ich davon ausgehe, dass es sich um einen deutschen Arbeitsplatz handelt, müsste hier das deutsche Arbeitsrecht gelten, das Kirchenrecht hat meines Wissens keine Regelungen bezüglich der Vergütung von Angestellten, die ist jeweils nationalem Recht unterworfen.
Gruß, Dennis
Hallo Julz
Da ich davon ausgehe, dass es sich um einen deutschen
Arbeitsplatz handelt, müsste hier das deutsche Arbeitsrecht
gelten, das Kirchenrecht hat meines Wissens keine Regelungen
bezüglich der Vergütung von Angestellten, die ist jeweils
nationalem Recht unterworfen.
Gruß, Dennis
Danke Dennis, dachte die Kirche hat ihr eigenes Arbeitsrecht.Werde mich an die Mitarbeitervertretung wenden. Schönen Abend+Gruß Julz