Hallo,
also ich hab da ein kleines Problem. Ich muss eine Fallstudie bearbeiten und da geht es ungefähr um die gerechte Verteilung einer Gehaltserhöhung. Ich habe da mehrere denkmögliche Maßnahmen genannt, doch bei einer Maßnahme bin ich durcheinander gekommen, da ich den gesetzlichen Hintergrund nicht kenne.
ALso die Sache ist, wenn im Betrieb mit den Mitarbeitern vereinbart wird, das die Mitarbeiter nur an bestimmten Monaten im Jahr eine Gehaltserhöhung bekommen und für die anderen Monate die Gehaltserhöhung rückgängig macht, geht das überhaupt gesetzlich? ich würde jetzt gern wissen, ob diese Vereinbarung ungültig sein kann, da dies gesetzlich nicht geht? oder darf man sowas vereinbaren? im endeffekt wird dies ja schrifltich vereinbart?
Hallo
Deiner Formulierung nach geht es nicht („rückgängig machen“).
Aber es ist imho gesetzlich durchaus möglich, für unterschiedliche Monate, unterschiedliche Vergütungen zu zahlen. Wäre dann aber eine Frage des vertraglichen Wortlautes. Das könnte über Sonderprämien laufen, aber auch sauber formuliert fix.
Gruß,
LeoLo